Bayerns Vögel brüten noch: Hecken erst im Oktober schneiden

Bayerns Vögel brüten noch: Hecken erst im Oktober schneiden

Hilpoltstein / Bayern – Die Vögel in Bayern brüten noch. Deshalb ruft der LBV dazu auf  Hecken, die oft als Nistplatz für Vögel dienen, erst im Oktober zu schneiden.

Vor dem nächsten Grillabend oder dem Sommerfest möchten so manche bayerische Gartenbesitzende ihre Hecken noch in Form bringen. Doch wer zu schnell und unbedacht schneidet, erlebt mitunter eine traurige Überraschung: Amselküken, die im Dickicht der Hecke auf ihre Vogeleltern warten, sind nach dem Schnitt ungeschützt der Witterung ausgesetzt oder werden in kürzester Zeit von einem Nesträuber gefressen. Damit das nicht passiert, bittet der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) alle Gärtner um Geduld. „Noch bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig im Schutz des dichten Laubes in Gärten, Friedhöfen und Parks. Heckenschnitte können die Vögel jetzt so stark stören, dass sie ihre Brut aufgeben“, sagt die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson. Erst ab dem 1. Oktober, wenn die Brutzeit vorbei ist und die Vögel ihre Reviere im Garten aufgeben, dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz Hecken und Bäume wieder geschnitten werden.
Der LBV erhält aktuell wieder Anrufe von Bürger, die zum Teil radikale Heckenschnitte während der Brutzeit der bayerischen Gartenvögel melden. Die Besorgten berichten immer wieder von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken. „Schonende Form- oder Zuwachsschnitte an Hecken sind zurzeit erlaubt. Aber auch dabei sollte man vorher genau prüfen, ob fütternde Vogeleltern im Gebüsch ein und aus fliegen oder laut rufen, wenn man sich der Hecke nähert. Das deutet darauf hin, dass Jungvögel im Dickicht sitzen“, so die LBV-Biologin.
Jeder ist gesetzlich verpflichtet, beim Heckenschnitt darauf zu achten, dass Vögel und andere Wildtiere nicht mutwillig gestört und ihre Lebensstätten nicht zerstört werden. „Oft genügt es, einzelne Äste, die weit in den Weg ragen, abzuschneiden. Einen radikalen Schnitt, wie das auf den Stock setzen, sollte man erst am Ende der Wachstumsperiode im Oktober vornehmen“, empfiehlt Nelson.

Später Heckenschnitt spart Arbeit

Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten vielen Vögeln und Säugetieren optimale Rückzugsmöglichkeiten. Die Tiere ziehen hier ihren Nachwuchs auf und finden gute Versteckmöglichkeiten und sichere Schlafplätze. Manche Singvögel brüten im Sommer ein zweites Mal und werden durch einen zu frühen Heckenschnitt erheblich gestört. Auch aus botanischer Sicht ist Geduld gefragt. Oft erleben die Pflanzen einen zweiten Wachstumsschub. „Wer zu früh zur Heckenschere greift, muss meist ein zweites Mal schneiden und hat dabei mehr Arbeit. Am besten schneidet man Hecken in der laubfreien Zeit im Herbst“, so Angelika Nelson.
„Private Gärten und öffentliche Grünflächen sind enorm wichtige Lebensräume im urbanen Raum, besonders wenn sie naturnah mit heimischen Hecken und Sträuchern gestaltet sind. Diese Flächen tragen sowohl zur Artenvielfalt als auch zu einem angenehmen Stadtklima bei“, ergänzt die Biologin. Im Sinne des Klimaschutzes sollten kleinräumige Grünflächen in ihrer Strukturvielfalt in Bayerns Städten entsprechend geschützt werden.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Jetzt Hecken zurückschneiden

Jetzt Hecken zurückschneiden

Markt Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Bäume, Gräser und Hecken sprießen aktuell was das Zeug hält. Zur Freude der Eigentümer und Anlieger, aber auch zum Leid der Verkehrsteilnehmer: Denn sie können teils Gehwege nicht mehr passieren oder Sichtdreiecke werden massiv gestört und Unfallgefahren wachsen. Der Markt Bruckmühl bittet deshalb eindringlich alle Grundstücks-Eigentümer, dass sie beim Mähen ihrer Flächen darauf achten, dass das Gras am Straßenrand beziehungsweise im Bereich des Zauns zurückgeschnitten wird – gegebenenfalls von Hand.

Grafik zum Zuschneiden von Hecken

„Hohes Gras kann die Wege und Straßen unübersichtlich und damit gefährlich machen – vor allem, wenn Sichtdreiecke verdeckt werden. Bei nassem Wetter hängt das Gras zudem weit in die Gehwege hinein, sorgt so bei Fußgängern und Radfahrern für nasse Beine und verschmälert die Wege“, betont Jana Söhnel vom Bruckmühler Ordnungsamt. Ihr liegen jeden Tag aktuell sechs bis sieben Meldungen über derlei Missstände vor.

Hecken-Rückschnitt ist 
Pflicht der Grundstückseigentümer

Vieles lasse sich per Telefon regeln, zahleichen Eigentümer wurden und werden derzeit angeschrieben. Dabei gehört der Rückschnitt zu den Pflichten der Grundstückseigentümer. Denn dasselbe gilt auch für Hecken, die vorschriftsgemäß geschnitten werden müssen. Dabei sollte man bedenken, dass Sträucher schnell wachsen – es reicht nicht aus, wenn die Hecke unmittelbar nach dem Schnitt die erforderliche Höhe oder Breite hat und nur wenige Wochen später bereits wieder Straßen und Wege zuwuchert.
„ Zu hoch gewachsene Hecken und wuchernde Sträucher sind ein Ärgernis für Fußgänger. Und können durchaus eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, wenn sie den Straßenverkehr behindern“, so Söhnel. Auch der Bauhof hat die Situation nun vermehrt im Blick und meldet Problemfälle. Dabei sind die einzuhaltenden Regeln in diesen Fällen ganz einfach: Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,5 Meter und über der Fahrbahn ein Freiraum von 4,5 Meter gemessen von der Straßenkante frei sein. „Insbesondere ist der Abstand von einem halben Meter zum Straßenrand einzuhalten“, betont Söhnel.

Auch Verkehrszeichen dürfen
nicht verdeckt sein

Zudem weist auch die Polizei daraufhin, dass Verkehrszeichen nicht verdeckt werden dürfen. Die Pflanzen seien so zurückzuschneiden, dass diese von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Straßenlaternen sind manchmal durch Äste und Blätter derart eingewachsen, dass deren Leuchtwirkung beeinträchtigt wird. Auch hier gilt es, die Äste so zurückzuschneiden, dass die Leuchten nicht in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Wenn die oben genannten Abstände nicht mehr eingehalten werden, sind alle Eigentümer aufgefordert, dringend den Rückschnitt der überhängenden Äste und Zweige vorzunehmen – anderenfalls drohen Schadenersatzansprüche.
Bei wiederholter Nichtbeachtung kann eine kostenpflichtige Durchführung des Rückschnittes durch die Gemeinde (Ersatzvornahme) erfolgen. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch Überwuchs zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht
erhöhte Unfallgefahr. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen auch erhebliche Schadensersatzforderungen. Besonders Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen beeinträchtigt der Wildwuchs.
Das Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39, besagt zwar, dass es zwischen 1. März und 30. September verboten ist, Hecken und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Allerdings sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Schnitte, die verkehrsgefährdende Situationen beseitigen sollen, möglich. Größere Schnitte dürfen Hobby-Gärtner vor Beginn der Vegetationsperiode im Winterhalbjahr (1. Oktober bis Ende Februar) durchführen. Man muss allerdings darauf achten, dass sich keine Brutstätten wildlebender Tiere in Hecke und Strauch finden. Im Zweifelsfall lohnt sich hier Rücksprache mit dem Bruckmühler Ordnungsamt oder der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim zu nehmen. Denn eines ist klar: Hecken, Sträucher und Bäume, die an Einmündungen und Kreuzungen stehen, sollten so weit zurückgeschnitten werden, dass keine Äste über die Grundstücksgrenze hinausragen.
(Quelle: Pressemitteilung Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Symbolfoto re, Grafik: Markt Bruckmühl)