Hundebadetag im Freibad an der Therme Bad Aibling

Hundebadetag im Freibad an der Therme Bad Aibling

Bad Aibling / Landkreis Rosenheim –  Zum Abschluss der Freibadsaison findet im Freibad an der Therme Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) am Montag, 9. September, wieder der Hundebadetag statt. 

Von 13 bis 18 Uhr dürfen die Vierbeiner ausgiebig plantschen. Das Wasser in den Becken wird an diesem Tag nicht gechlort. Der Eintritt pro Hund beträgt 3 Euro. Hundehalter werden um eine Spende gebeten. Der Erlös geht zu Gunsten des Tierschutzverein Rosenheim und der Interessengemeinschaft Mensch und Tier. 
Aus Sicherheitsgründen ist für die Hunde das Tragen eines Brustgeschirrs (oder zumindest eines Halsbandes) Pflicht. Die Hundebesitzer tragen die volle Verantwortung für ihren Hund. 
(Quelle: Mitteilung Therme Ba Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Ramerberg: Warnung an Hundebesitzer vor Giftködern

Ramerberg: Warnung an Hundebesitzer vor Giftködern

Ramerberg / Landkreis Rosenheim – Warnung vor Giftködern im Gemeindegebiet Ramerberg (Landkreis Rosenheim): Zwei Hunde konnten zum Glück schnell tierärztlich versorgt werden. 

Der Polizeiinspektion Wasserburg wurden bereits zwei Fälle gemeldet, bei denen Hundefutter und Fleischstücke gemischt mit Giftködern im Gemeindegebiet Ramerberg durch einen bislang unbekannten Täter verteilt wurden.
Durch die aufmerksamen Hundebesitzer konnten beide Hunde schnell tierärztlich versorgt werden und erlitten keinen gesundheitlichen Schaden.
Die Reste des Futters und des Gifts wurden der Polizeiinspektion Wasserburg übergeben und werden zur weitern Ermittlung durch die Spurensicherung überprüft. 
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Wasserburg unter Telefon 08071 / 91770 zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Wasserburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Der richtige Impfschutz für Hunde

Der richtige Impfschutz für Hunde

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Die Gesundheit unserer Vierbeiner liegt uns am Herzen. Impfungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, sie bieten vor schweren oder gar tödlichen Krankheiten Schutz. Der IVH zeigt was der richtige Impfschutz für den Hund ist. 
 
Die Impfung sollte gegen einige Erreger dauerhaft aufrechterhalten werden, gegen andere ist das nur je nach Wohnregion und Reiseaktivitäten relevant. Tierärzte halten sich dabei genau an die Empfehlungen. Doch auch Halter sollten entsprechend Bescheid wissen, zumindest über die Kernimpfungen, die für jeden Hund in Deutschland empfohlen werden, betont Dr. Max Bastian. Der Fachtierarzt für Mikrobiologie leitet die Geschäftsstelle der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut.
Die StIKo Vet veröffentlicht und aktualisiert in regelmäßigen Abständen Leitlinien mit Empfehlungen, welche Impfungen aktuell für die verschiedenen Tierarten besonders wichtig sind (https://stiko-vet.fli.de/de/empfehlungen/). Dabei unterscheidet sie in Core-Impfungen für alle Tiere einer Art sowie Non-Core-Impfungen für den Einzelfall.
 
Core-Impfungen: Diesen Schutz sollte jeder Hund haben
 
„Bei den sogenannten Core-Impfungen handelt es sich um eine Impfkomponente, gegen die jedes Tier in Deutschland zu jeder Zeit geschützt sein sollte“, erklärt Dr. Bastian. „Grundlegend dafür sind drei Kriterien: Die Erreger müssen bei uns vorkommen, die Erkrankungen müssen erwartbar schwere Folgen haben und es sollten Impfstoffe vorhanden sein, die zuverlässig davor schützen.“
 
Aktuell trifft das bei Hunden auf drei Krankheiten zu:
 
  • Staupe und „Hundeseuche“ (Parvovirose) sind Viruserkrankungen, die sich häufig durch hohes Fieber, Abgeschlagenheit und mitunter Durchfall und Erbrechen bemerkbar machen. Bei schweren Verläufen kann es zu bleibenden Schäden oder zum Tod kommen. Schon Welpen werden daher grundimmunisiert. Dieser Schutz hält lange an und verhindert bereits zuverlässig eine Ansteckung. Derzeit ist empfohlen, den Schutz alle drei Jahre aufzufrischen.
  • Leptospirose ist eine bakterielle Infektion. Sie wird vor allem über den Urin von Nagetieren übertragen, der Pfützen oder Gewässer verschmutzt. Neben Fieber und Erbrechen sind vor allem Nierenversagen und Atemnot zwei ernsthafte und häufige Folgen. „Unter den Leptospiren gibt es viele Varianten, die teils unterschiedlich wirken können. Die Impfstoffe decken zwar ein großes Spektrum ab, aber es lassen sich nicht alle Varianten zuverlässig ausschließen. Außerdem hält die Immunabwehr nicht ganz so lange an. Deshalb empfiehlt sich hier eine jährliche Auffrischung“, erklärt der Experte.

 

Non-Core-Impfungen: sinnvoll und zuweilen erforderlich
 
Zu den Non-Core-Impfungen zählt etwa der Schutz gegen Tollwut oder gegen Leishmaniose, die umgangssprachlich häufig zu den Mittelmeerkrankheiten gezählt wird. Seit 2008 gilt Deutschland als frei von terrestrischer Tollwut, also bei am Boden lebenden Haus- und Wildtieren. Somit gehört Tollwut hier nicht mehr zu den Kernimpfungen. Wer allerdings mit seinem Hund ins Ausland reisen möchte, muss sein Tier dennoch dagegen impfen und dies vom Tierarzt in den EU-Heimtierausweis eintragen lassen, um den Impfstatus nachweisen zu können.
Die Leishmaniose wird über Sandmücken übertragen, die hauptsächlich im Mittelmeerraum vorkommen. Dazu der Fachtierarzt: „Mein Hund verbringt sein ganzes Leben in Vorpommern, der braucht keine Impfung gegen Erreger, die es dort nicht gibt. Für Menschen aus Süddeutschland, die regelmäßig mit ihren Tieren nach Italien oder Südfrankreich fahren, kann die Impfung dagegen doch sinnvoll sein.“ Leishmaniose sei allerdings ein Erreger, der, bedingt durch den Klimawandel, vielleicht irgendwann auch in Deutschland heimisch werden könnte. In dem Fall würde die StIKo Vet den Impfschutz gegebenenfalls zukünftig als Core-Impfung einstufen.
 
Keine generelle Impfpflicht für Hunde
 
Ob generell oder nur unter besonderen Umständen: Eine Pflicht zur Impfung gibt es in Deutschland nicht, erklärt Dr. Bastian. „Wir können hier also immer nur Empfehlungen aussprechen. Die einzige Ausnahme ist die staatlich angeordnete Impfung gegen Tollwut bei Auslandsreisen. Ansonsten können aber auch Hundeschulen, -vereine oder Tierheime bestimmte Impfungen für ihre Einrichtung als verpflichtend voraussetzen. Das liegt in ihrem Hausrecht.“
 
Tipp für Halter: jährliche Vorsorgeuntersuchungen
 
Im Idealfall wird der Tierarzt regelmäßig von selbst die Impfungen prüfen und mit dem Halter darüber sprechen, in welchen zeitlichen Abständen welche Impfung aufgefrischt werden sollte, etwa beim jährlichen Gesundheitscheck. „Dabei untersucht der Tierarzt bei Bedarf alles von den Zähnen über das Blut bis eben zu den Impfungen. Hier kann man auch klären, ob der Impfschutz noch aktiv ist oder, wenn eine Reise ansteht, ob es dazu etwas zu beachten gibt“, sagt Dr. Bastian. „Und falls man zum Beispiel Nebenwirkungen befürchtet, bietet sich ein Antikörpertest an. Damit lässt sich vorab prüfen, ob überhaupt eine Auffrischung notwendig ist oder der Impfschutz noch ausreicht.“
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)
Achtung, Blutsauger: Zeckenschutz für Hund und Katze

Achtung, Blutsauger: Zeckenschutz für Hund und Katze

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Sie leben in Wald und Feld, mögen es meist warm und feucht: Zecken sind Tierhaltern ein Dorn im Auge und in den Sommermonaten besonders aktiv. Gleich mehrere Arten der Tiere ernähren sich gern von Hunde- und Katzenblut und können dabei Krankheiten übertragen. Halter sollten deshalb vorsorgen und wissen, wie man Zecken sicher entfernt.

Welche Zecken gibt es – was sind die Risiken?

In Deutschland sind bei Hunden und Katzen vor allem der Gemeine Holzbock, die Auwaldzecke und die Braune Hundezecke aktiv. Während die ersten beiden in Wäldern, Wiesen und Gärten oder feuchten Gebieten wie Auenwäldern und Flussniederungen zu finden sind, lebt die Braune Hundezecke oft in Gebäuden. Sie stammt ursprünglich aus wärmeren Klimazonen und kam erst in den letzten Jahren nach Deutschland, etwa mit Heimtieren aus südlichen Ländern. Wie ihr Name schon sagt, befällt sie eher Hunde als Katzen.
„Wir beobachten eine zunehmende Verbreitung und Mobilität von Zecken“, sagt Tierärztin Susanne Arndt vom Kleintierzentrum Arndt in Karlsruhe-Durlach. „Die Winter sind wesentlich wärmer und die Temperaturen insgesamt milder. So können Zecken länger aktiv sein und in neue Gebiete vordringen. Damit steigt das Risiko, dass Hunde und Katzen mit ihnen in Kontakt kommen.“
Das ist deshalb gefährlich, weil Zecken während ihrer Blutmahlzeit verschiedene Krankheitserreger übertragen können. Am häufigsten infizieren sich Vierbeiner so mit Borreliose und Anaplasmose. Beides kann Fieber, Gelenkschmerzen, Nierenprobleme und Schwäche verursachen. Um Borreliose bei Hunden vorzubeugen, kann man die Tiere impfen lassen. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom Lebensraum und der Aktivität des Tieres ab sowie vom individuellen Risiko. Deshalb sollten Tierhalter das im Einzelfall gemeinsam mit ihrem Tierarzt entscheiden. Auch Babesiose und Ehrlichiose können zu hohem Fieber führen sowie zu Symptomen wie Blutarmut oder Gewichtsverlust. Die meisten dieser Krankheiten treten öfter bei Hunden als bei Katzen auf.

Wie kann man Hund und Katze schützen?

Um ihre Tiere vor Zecken zu schützen, können Halter einiges tun. „Es gibt verschiedene Produkte wie Spot-Ons, Halsbänder und Sprays, die Zecken abwehren oder abtöten bevor diese in der Lage sind, Krankheitserreger mit ihrem Speichel zu übertragen“, so Arndt. „Aktuell ist ein neues Injektionspräparat auf den Markt gekommen, das über zwölf Monate vor Zecken schützen soll.“ Wichtig: Bevor sie Zeckenschutzmittel anwenden, sollten sich Tierhalter vergewissern, dass sich die Präparate für die jeweilige Tierart eignen. Einige Hundeprodukte etwa sind für Katzen giftig, denn sie können den oft enthaltenen Wirkstoff Permethrin nicht verarbeiten.

Natürlich oder chemisch?

Halter haben grundsätzlich die Wahl sich zwischen natürlichen und chemischen Wirkstoffen zu entscheiden, um Zecken abzuwehren:

  • Ätherische Öle wie Lavendelöl schrecken Zecken ab. Aber Achtung: Manche ätherische Öle können auch dem Hund schaden. Daher unbedingt vorher informieren, welche geeignet sind.
  • Kieselgur oder Diatomeenerde wird aus Algen gewonnen. Dieses Pulver beschädigt das Außenskelett der Zecken, wodurch sie austrocknen.

Solche natürlichen Mittel bieten im Vergleich zu chemischen Alternativen allerdings einen geringeren Schutz und müssen häufiger aufgetragen werden. Chemische Produkte sind dagegen langanhaltend, können aber unter Umständen zu Nebenwirkungen wie Hautreizungen, Erbrechen oder Durchfall führen, seltener auch zu allergischen Reaktionen. Daher sind viele Produkte verschreibungspflichtig und nur über den Tierarzt oder in der Apotheke zu bekommen.

Typische chemische Präparate sind:
  • Zeckenhalsbänder, die dauerhaft Wirkstoffe gegen Zecken abgeben.
  • Spot-on-Präparate, die direkt auf die Haut aufgetragen werden. Dabei gibt es genaue Anweisungen zu beachten. Zum Beispiel sollte der Hund die Stelle nicht ablecken können. Empfohlen wird daher in der Regel der Nackenbereich.
  • Tabletten, die dafür sorgen, dass Zecken abgetötet werden, sobald sie sich festsaugen wollen.

 

Zecken richtig entfernen

Regelmäßige Kontrollen tragen ebenfalls zum Zeckenschutz bei. So sollten Hundehalter ihre Vierbeiner nach Spaziergängen und Ausflügen gründlich nach den Parasiten absuchen. Gleiches gilt für Halter von Freigänger-Katzen, wenn diese nach einem Streifzug durchs Revier wieder nach Hause kommen. Hat sich eine Zecke festgesaugt, ist schnelles Handeln gefragt. Die Zecke muss entfernt werden, damit keine Erreger übertragen werden. „Mit einer Zeckenzange oder einem speziellen Haken wird die Zecke so nah wie möglich an der Haut gegriffen“, erklärt Arndt. „Dann dreht oder zieht man langsam an der Zecke, bis sie entfernt ist. Wichtig ist, sie dabei nicht zu quetschen, da sonst erhöhte Mengen von Krankheitserregern freigesetzt werden können.“ Die Bissstelle können Tierhalter im Anschluss mit einem handelsüblichen Desinfektionsmittel behandeln und die Zecke sicher entsorgen, etwa in einem verschlossenen Gefäß. Man kann sie auch in Alkohol setzen oder mit Klebeband umwickeln. Einfach wegwerfen sollte man sie jedoch nicht, da sie noch leben könnte. Zeigen sich in den folgenden Tagen und Wochen Krankheitssymptome beim Hund oder Rötungen beziehungsweise Schwellungen an der Bissstelle, sollten Halter zur Sicherheit zum Tierarzt gehen.
Wird alles das beachtet, können Mensch und Tier den Sommer trotz der kleinen Blutsauger unbeschwert genießen.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Sommer, Sonne, Schwimmspaß: Worauf Hundehalter achten sollten

Sommer, Sonne, Schwimmspaß: Worauf Hundehalter achten sollten

Rosenheim / Bayern / Deutschland – In den warmen Sommermonaten bieten Ausflüge an den Badesee vielen Menschen eine Abkühlung. Auch viele Hunde lieben es, sich im Wasser zu erfrischen. Dabei sollten Halter darauf achten, dass ihr Tier nicht unterkühlt und sich nicht zu sehr erschöpft. Außerdem ist es wichtig, dass der See oder Bach zum Baden geeignet ist und Hunde dort erlaubt sind.

Schwimmen können Hunde instinktiv. Kaum verlieren sie den Bodenkontakt im Wasser, beginnen sie bereits zu strampeln und zu paddeln. Wie gut ihnen das gelingt, unterscheidet sich aber je nach Größe und Rasse, erklärt Hundetrainer und Verhaltensberater Gerrit Stephan: „In erster Linie hängt das vom individuellen Körperbau ab. Niederläufige Hunde, also solche mit eher kürzeren Beinen wie zum Beispiel Dackel, sind eher im Nachteil, weil ihre kurzen Läufe nicht genug stabilisieren können und auch nur wenig Vortrieb erzeugen. Kleine Hunde kühlen wesentlich schneller aus und kurzschnäuzige Rassen wie Französische Bulldoggen kommen schneller in Atemnot. Die meisten mittelgroßen bis großen Rassen sind dagegen eher kräftig und einige wurden ursprünglich gezielt zur Arbeit am und im Wasser gezüchtet. Die Gruppe der Wasserhunde ist etwa auf ihr namensgebendes Element spezialisiert, aber auch Retriever wurden mitunter zum Beispiel bei der Entenjagd eingesetzt.“
Auch wenn er die physischen Voraussetzungen mitbringt, nicht jeder Hund ist ein begeisterter Schwimmer. Das hängt letztlich auch mit seinem Charakter zusammen und ob er schon in jungen Jahren ans Schwimmen gewöhnt wurde. Dafür sollte der Welpe mindestens den 7. Lebensmonat erreicht haben, um auch körperlich für die Anstrengung gewappnet zu sein. „Die Gewöhnung ans Wasser sollte immer in kleinen Schritten und einem ruhigen Umfeld erfolgen. Zuerst nähert man sich gemeinsam mit dem Hund der Wassergrenze und lässt nur die Pfoten nass werden. Wenn er sich sicher fühlt, begleitet man ihn langsam weiter ins Wasser“, erklärt der Hundetrainer. „Sehr neugierige, mutige Hunde gewöhnen sich dann meist sehr schnell daran, während eher ängstliche Kandidaten etwas mehr Zeit brauchen, um sich an das Gefühl zu gewöhnen. Zentral ist, dass der Hund das Wasser und Schwimmen als etwas Positives empfindet.“

Das richtige Gewässer finden

Besonders an Orten, an denen viele Menschen zum Baden zusammenkommen, kann es sein, dass Hunde nicht oder nur in extra ausgewiesenen Bereichen erlaubt sind. Am Meer und vielen Badeseen sind Hundestrände in der Regel ausgeschildert oder es gibt eine allgemeine Hausordnung. Auch wenn Hunde erlaubt sind, sollte man sich nach Möglichkeit eine ruhige Ecke suchen. Außerdem ist es wichtig, immer den Kontakt zu Kindern im Auge zu behalten und darauf zu achten, dass keine Hinterlassenschaften des Hundes am Strand liegenbleiben.
Oftmals reicht für die Erfrischung aber auch ein seichter Bach, ein kleiner See oder ein Fluss mit geringer Strömung. Hier ist das Baden in der Regel nicht verboten. In Naturschutzgebieten müssen Hunde allerdings an der Leine bleiben und dürfen nicht ins Wasser. Er könnte sonst brütende Tiere am Ufer stören oder erschrecken.
Grundsätzlich sollten sich Halter immer vergewissern, ob das Gewässer sicher zu erreichen, die Strömung nicht zu stark und das Wasser beispielsweise nicht durch Blaualgen verunreinigt ist. Blaualgen sind oft schon mit dem bloßen Auge zu erkennen und bilden Schlieren auf dem Wasser oder färben es grünlich bis blau. Die einzelnen Landesumweltbehörden prüfen die Wasserwerte regelmäßig, veröffentlichen Daten zur Wasserqualität und sprechen bei Bedarf Warnungen aus. Im Zweifel hilft sonst auch ein kleines Planschbecken im Garten. Im Herbst bieten mittlerweile außerdem einige Freibäder besondere Termine für das Hundeschwimmen an, bevor das Wasser abgelassen wird.

Mögliche Gefahren beim Schwimmen

So sehr man seinem Vierbeiner die Abkühlung gönnt, sollte man dennoch immer wachsam sein, um auf mögliche Gefahrenquellen reagieren zu können.

  • Wasservergiftung: Viele Hunde toben gerne im Wasser und apportieren vielleicht noch einen Stock oder Ball. „Manchmal schluckt ein Hund dabei einfach zu viel Wasser. Dann kommt es zur Hyperhydration, auch Wasservergiftung genannt, bei der im Körper ein Salzmangel entsteht“, erklärt Stephan. „Appetitlosigkeit, Erschöpfung und Krämpfe sind dafür typische Anzeichen, vielleicht erbricht sich der Hund auch. Dann sollte man umgehend einen Tierarzt aufsuchen, der das fehlende Salz mit einer Elektrolytlösung wieder ausgleichen kann.“ Um dem vorzubeugen, sollten Halter darauf aufpassen, wie viel der Hund trinkt und ob das Maul unter Wasser gerät. Beim Apportieren empfehlen sich viele Pausen, aber auch der Gegenstand sollte klug gewählt werden: Für einen Ball muss der Hund sein Maul weiter öffnen als für eine flache Frisbee.
  • Wasserrute: Bei der sogenannten Wasserrute kommt es zu einer schmerzhaften vorübergehenden Schwanzlähmung, die durch kaltes Wasser und große Anstrengung ausgelöst werden könnte. Um das zu verhindern, hat der Experte einige Tipps: „Gerade wenn man im Wasser noch Apportieren üben möchte, sollte sich der Hund vorher in Ruhe aufwärmen können und nicht direkt mit voller Anstrengung trainieren. Wenn er aus dem gekühlten Auto kommt, sollte er erst ein paar Minuten am Strand oder im flachen Wasser laufen können. Generell sollte man ihn nie zu lange am Stück schwimmen lassen und immer wieder Pausen machen.“
  • Unterkühlung und Überhitzung: Hunde möchten sich zwar abkühlen, können dabei aber auch durchaus unterkühlen, wenn sie zu lange im Wasser sind oder sich mit nassem Fell draußen aufhalten. Gleichermaßen kann das anstrengende Schwimmen bei hohen Außentemperaturen aber auch zu einer Überhitzung führen. Ein erstes Anzeichen hierfür ist starkes Hecheln.

„In seiner Begeisterung für das kühle Nass geht ein Hund vielleicht auch über seine Erschöpfungsgrenzen hinaus“, warnt Stephan. Entsprechend aufmerksam sollten die Halter sein und ihren tierischen Begleiter auch mal eine Pause mehr einlegen lassen, um möglichen Problemen vorzubeugen.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Steuertipps für Hundehalter: Geld zurück für den besten Freund

Steuertipps für Hundehalter: Geld zurück für den besten Freund

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Für viele ist es ein Thema, das sie gerne vor sich herschieben: die Steuererklärung. Bis zum 2. September hat man in diesem Jahr Zeit, seine Erklärung für das Vorjahr abzugeben. Was viele nicht wissen: Auch die Ausgaben für privat gehaltene Hunde können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Steuererklärung macht es einen bedeutenden Unterschied, ob ich ein Tier privat halte oder es sich zum Beispiel um einen Dienst- oder Assistenzhund handelt. „Wenn das Tier beruflich eingesetzt wird, sind fast alle für die Haltung anfallenden Kosten steuerlich absetzbar. Bei Selbstständigen sind das Betriebskosten, bei Angestellten Werbungskosten“, erklärt Rechtsanwältin Sabina Büttner, Leiterin Steuern und Soziales beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. „In der Privathaltung sind die Kosten für die Pflege, Ernährung oder Tierarztbesuche dagegen grundsätzlich erst mal nicht absetzbar. Es gibt aber trotzdem ein paar Ausnahmen.“

Haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen

Bei diesen Ausnahmen handelt es sich vor allem um die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu zählen etwa Kosten für einen Hundetrainer, Groomer oder Tiersitter. „Entscheidend ist, dass die Person zu mir nach Hause kommt und dort ihre Dienstleistung erbringt. Dann kann ich 20 Prozent der Kosten und maximal 4.000 Euro im Jahr absetzen“, sagt die Expertin.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu 2017 geurteilt, dass auch ein Gassiservice als haushaltsnahe Dienstleistung zählt, wenn der Tiersitter den Hund an der Haustür abholt, das Grundstück verlässt und den Vierbeiner anschließend wieder zurückbringt. Der Besuch beim Tierarzt zählt dagegen nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und kann entsprechend nicht abgesetzt werden.
„Wichtig sind außerdem Belege, um die Kosten in der Steuererklärung nachweisen zu können. Das heißt, dass der Dienstleister ein Gewerbe angemeldet haben muss und Rechnungen erstellt wurden, in denen Fahrt- und Arbeitskosten aufgeschlüsselt sind. Barzahlungen, auch in Verbindung mit einer Quittung, erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an“, so Büttner.

Tierhalterhaftpflicht eingeschränkt absetzbar

Die Kosten für eine separate Hundehaftpflichtversicherung können theoretisch als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. „Der Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt 1900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner sowie 2800 Euro für Freiberufler, Selbstständige und Rentner, die keinen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten“, fasst die Steuerexpertin zusammen. Diese Höchstbeträge sind in der Regel schon durch die Beiträge zu den weiteren privaten Versicherungen wie der eigenen Krankenversicherung oder Privathaftpflicht erreicht. Eine Ersparnis gibt es hier somit nur, wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Hundesteuer ist nicht absetzbar

Die Anschaffungskosten und die Hundesteuer sind nicht von der Steuer absetzbar. Abseits der Steuererklärung kann es aber auch hier Ermäßigungen für Tierhalter geben. Das regeln die jeweiligen Kommunen in ihren Satzungen. „Befreit sind in der Regel Jagdhunde, Assistenzhunde, Rettungshunde und Hirtenhunde. Ermäßigungen gibt es meist für Polizeihunde, Therapiehunde und Tierheimhunde“, sagt Büttner. Empfänger von staatlichen Zuwendungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld können zudem eine Ermäßigung für die Hundesteuer beantragen.

Besonderheit bei Assistenzhunden

Wird der Hund beruflich eingesetzt, sind fast alle Ausgaben für das Tier absetzbar. Eine Besonderheit gibt es aber bei Assistenz- und Behindertenbegleithunden, erklärt Büttner: „Die Anschaffungs- und Ausbildungskosten eines Assistenzhundes sind sehr hoch. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für einen Blindenführhund, allerdings häufig nicht die Kosten für andere Assistenzhunde. Wurde die Anschaffung eines Assistenzhundes vorab ärztlich verordnet, können sämtliche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Liegt allerdings eine Behinderung vor, werden die Ausgaben für einen Assistenzhund häufig mit dem Behindertenpauschbetrag abgegolten.“
Wer sich allgemein oder in solchen Sonderfällen unsicher ist, ob und wie bei der eigenen Tierhaltung steuerliche Ersparnisse möglich sind, kann sich dazu auch an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater wenden.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)