Fahrplanabweichungen bei der Bahn

Fahrplanabweichungen bei der Bahn

Holzkirchen / Rosenheim – Bauarbeiten der DB Netz AG bedeuten vom morgigen Mittwoch, 12. Juli auf den 13. Juli auf der Strecke Holzkirchen – Rosenheim Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr mit Bussen.

Die DB Netz AG führt Bauarbeiten durch, die von Mittwoch, 12., auf Donnerstag, 13. Juli 2023, Auswirkungen auf die Zugverbindungen der BRB im Netz Chiemgau-Inntal haben. Auf der Strecke Holzkirchen – Rosenheim kommt es nachts in beiden Richtungen zu Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen zwischen Bruckmühl und Rosenheim. Der SEV-Halt Heufeld kann aufgrund von Bauarbeiten nicht von Bussen angefahren werden und muss ersatzlos ausfallen. Zusätzlich kommt es bei einer Verbindung zu Fahrplanänderungen zwischen Bruckmühl und Holzkirchen. Die Busse und die Züge fahren zum Teil zu anderen Zeiten als die Züge im Regelfahrplan.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Regiobahn / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Führerscheinumtausch – freie Termine nutzen

Führerscheinumtausch – freie Termine nutzen

Landkreis Rosenheim – Wer noch einen alten Papierführerschein hat, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist der 19. Januar 2024, ab Herbst ist mit Wartezeiten von bis zu sechs Wochen zu rechnen. Derzeit gibt es noch viele freie Termine.

Bianco Domprobst, Leiter des Verkehrszentrum, warnt zudem, dass abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland ungültig sind. „Die Sommerferien stehen vor der Tür. Bei abgelaufenen Papierführerscheinen ist zum Teil mit Bußgeldern zu rechnen. Es kann aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben oder auch Fahrzeugkontrollen gar nicht erst anerkannt werden.“ Der neue Kartenführerschein hingegen ist europaweit einheitlich, so dass es keine Missverständnisse oder Verständnisprobleme bei Kontrollen im Ausland gibt.

Dran sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Da der Andrang erfahrungsgemäß ab Herbst erheblich zunehmen wird, bittet das Landratsamt Rosenheim daher eindringlich, noch jetzt die freien Termine der Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungszentrum Rosenheim zu nutzen. Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später. Auch Führerscheine der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 – 1964) müssen aufgrund von Corona jetzt noch getauscht werden.
Zusätzlich macht das „Mobile Verkehrszentrum“ auch Halt in den Landkreis-Gemeinden. Wie oft und wann das „Mobile Verkehrszentrum“ im Landkreis Rosenheim Station macht, hängt von den Kapazitäten der Behörde und dem Wunsch der Gemeinden ab. Durch das „Mobile Verkehrszentrum“ ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen. Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden bei dem Termin vor Ort in der Heimatgemeinde erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt. Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden. „Bei den Gemeindeterminen können aber nicht alle Umtauschpflichtigen abgearbeitet werden, deswegen ist es sinnvoller, jetzt die freien Termine im Landratsamt nutzen“, betont Bianco Domprost.
Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch gibt es unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

Brückensanierung über E-Werkskanal

Brückensanierung über E-Werkskanal

Rosenheim – Wegen altersbedingter Schäden muss die Brücke über den E-Werkskanal in der Hochfellnstraße  in Rosenheim ab kommenden Montag, 10.Juli, umfangreich saniert werden. Dazu wird die Brücke in zwei Bauabschnitten jeweils halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt über eine Ampelschaltung.

Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten müssen die Geländer und die Gehwege, nach Auskunft der Stadtverwaltung Rosenheim, auf den sogenannten Brückenkappen erneuert werden. Zusätzlich bekommt der Fahrbahnbereich des Brückenüberbaus eine neue Asphalt- und eine neue Abdichtungsschicht.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Mitte Oktober abgeschlossen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Wettkampf im Rosenheimer Freibad

Wettkampf im Rosenheimer Freibad

Rosenheim – Am kommenden Wochenende, 8. und 9. Juli, veranstaltet die Schwimmabteilung des TSV 1860 Rosenheim ihre Oberbayerischen Jahrgangsmeisterschaften im Rosenheimer Freibad. Das große Schwimmbecken ist damit für Badegäste gesperrt.

Die Wettkämpfe beginnen am Samstag, 8. Juli,, 7.30 Uhr und dauern bis Sonntag, 9. Juli, 17 Uhr.

Ermäßigter Eintritt während der Veranstaltung

Die Stadtwerke Rosenheim stellen das Schwimmerbecken für die Dauer der Veranstaltung voll und ganz den Wettkämpfern zur Verfügung. Das Kinder- und das Familienbecken sind davon nicht betroffen. Die Badegäste können in dieser Zeit das Freibad zum ermäßigten Eintrittspreis nutzen.
Das Team der Rosenheimer Bäder freut sich auf viele Sportler, Zuschauer und spannende Wettkämpfe. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtwerke Rosenheim / Beitragsbild: Copyright Stadtwerke Rosenheim)

Wegen Betriebsausflug geschlossen

Wegen Betriebsausflug geschlossen

Rosenheim / Landkreis – Wegen des Betriebsausflugs bleibt das Landratsamt Rosenheim am kommenden Dienstag, 4. Juli, ganztags geschlossen.

Betroffen davon sind auch die Außenstellen des Amtes: das Verkehrszentrum in Rosenheim, die Kfz-Zulassungsstelle in Wasserburg sowie das Gesundheitsamt in Rosenheim und das Veterinäramt in Bad Aibling.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt)

Daxenfeuer verboten

Daxenfeuer verboten

Landkreis Rosenheim – Aufgrund der derzeitigen Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr ist im Landkreis Rosenheim das Anzünden von Daxenfeuern ab sofort verboten. Wie das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim mitteilt, gilt in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr. Dies geht aus der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes hervor.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ist offenes Feuer in Wäldern absolut verboten, informiert das Landratsamt Rosenheim aktuell. Wer ein Lagerfeuer entzünden will, muss einen Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wald einhalten. Offene Feuerstätten müssen beaufsichtigt werden. Zigarettenkippen sollten nicht weggeworfen werden.

Vorsicht vor Brennglaseffekt

Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas liegengelassen werden. Bei Ausflügen in die Natur mit dem Auto sollten nur ausgewiesene Parkplätze genutzt werden, da heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.
Die Zufahrten zu Wäldern müssen freigehalten werden, da sie bei Bedarf wichtige Rettungswege sind. Brände oder Rauchentwicklungen bitte sofort über Notruf 112 an die Integrierte Leitstelle in Rosenheim melden. Entstehende Brände sollten nur dann gelöscht werden, wenn eine Gefährdung der eigenen Personen ausgeschlossen ist.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)