Neuer Beurteilungsbogen für Pflegefamilien

Neuer Beurteilungsbogen für Pflegefamilien

Landkreis Rosenheim – Der Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rosenheim hat einstimmig einem neuen Beurteilungsbogen zur Bewertung möglichen Mehrbedarfs bei Pflegefamilien zugestimmt.

Der neue Bewertungsbogen wurde vom Bayerischen Landesjugendamt entwickelt und bestimmt einen erhöhten Förderbedarf, wenn junge Menschen aufgrund schwerer emotionaler, psychischer, kognitiver oder körperlicher Beeinträchtigungen im Alltag gravierende Verhaltensauffälligkeiten zeigen und daher besondere pädagogische Betreuung benötigen.
Im Landkreis Rosenheim werden aktuell 108 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien erzogen und betreut, für 22 Kinder wird derzeit Mehrbedarf gewährt.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

Eine unruhige Nacht ist vorbei

Eine unruhige Nacht ist vorbei

Rosenheim / Landkreis / Bayern – Nach der Hitze am gestrigen Dienstag kamen in der Nacht die Gewitter und die vielen in Bayern teils heftig aus. In München ist der S-Bahnverkehr am heutigen Morgen bis auf die Linie S 1 komplett eingestellt. In der Stadt Rosenheim blieb es dagegen bei einigen sehr kräftigen Windböen. 
Umgeworfener Blumentopf. Foto: Innpuls.me
Was nicht gesichert war, flog in den Gärten herum. Fotos: Innpuls.me
Fast zeitgleich mit der Unwetterwarnung kamen in der Stadt Rosenheim gegen Mitternacht die ersten Windböen an und die hatten es durchaus in sich. Da flog so manches, was nicht gesichert war, in Gärten und Terrassen durch die Gegend.. Aber in kurzer Zeit war der Spuck dort auch schon wieder vorbei. Nach derzeitigem Stand kam es darum in diesem Bereich zu keinen nennenswerten Schäden.
Mit Blick auf den Landkreis Rosenheim gab es für die Feuerwehren da dann schon wesentlich mehr zu tun. Sogar Bäume wurden entwurzelt und stürzten auf die Straßen.

Die Südostbayernbahn meldet aktuell aufgrund der Unwetter Beeinträchtigungen. Zu Zugausfällen und hohen Verspätungen im gesamten Netz aufgrund des Sturms kommt es auch bei der Bayerischen Regiobahn. Davon betroffen ist auch die Linie München – Holzkirchen – Rosenheim und die Netze Chiemgau Inntal.

Erhebliche Einschränkungen bei S-Bahn in München

In München geht bei der S-Bahn aktuell (Stand 7.35 Uhr) kaum was. Für das gesamte Netz werden erhebliche Einschränkungen und Streckensperrungen gemeldet. Die Feuerwehr dort hatte ab Mitternacht Medienberichten zufolge sehr viel zu tun. Besonders hart getroffen wurde die Bodensee-Region. Dort wurde gegen 23 Uhr sogar die höchste Warnstufe ausgerufen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Karin Wunsam)

Fahrplanabweichungen bei der Bahn

Fahrplanabweichungen bei der Bahn

Holzkirchen / Rosenheim – Bauarbeiten der DB Netz AG bedeuten vom morgigen Mittwoch, 12. Juli auf den 13. Juli auf der Strecke Holzkirchen – Rosenheim Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr mit Bussen.

Die DB Netz AG führt Bauarbeiten durch, die von Mittwoch, 12., auf Donnerstag, 13. Juli 2023, Auswirkungen auf die Zugverbindungen der BRB im Netz Chiemgau-Inntal haben. Auf der Strecke Holzkirchen – Rosenheim kommt es nachts in beiden Richtungen zu Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen zwischen Bruckmühl und Rosenheim. Der SEV-Halt Heufeld kann aufgrund von Bauarbeiten nicht von Bussen angefahren werden und muss ersatzlos ausfallen. Zusätzlich kommt es bei einer Verbindung zu Fahrplanänderungen zwischen Bruckmühl und Holzkirchen. Die Busse und die Züge fahren zum Teil zu anderen Zeiten als die Züge im Regelfahrplan.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Regiobahn / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Führerscheinumtausch – freie Termine nutzen

Führerscheinumtausch – freie Termine nutzen

Landkreis Rosenheim – Wer noch einen alten Papierführerschein hat, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist der 19. Januar 2024, ab Herbst ist mit Wartezeiten von bis zu sechs Wochen zu rechnen. Derzeit gibt es noch viele freie Termine.

Bianco Domprobst, Leiter des Verkehrszentrum, warnt zudem, dass abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland ungültig sind. „Die Sommerferien stehen vor der Tür. Bei abgelaufenen Papierführerscheinen ist zum Teil mit Bußgeldern zu rechnen. Es kann aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben oder auch Fahrzeugkontrollen gar nicht erst anerkannt werden.“ Der neue Kartenführerschein hingegen ist europaweit einheitlich, so dass es keine Missverständnisse oder Verständnisprobleme bei Kontrollen im Ausland gibt.

Dran sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Da der Andrang erfahrungsgemäß ab Herbst erheblich zunehmen wird, bittet das Landratsamt Rosenheim daher eindringlich, noch jetzt die freien Termine der Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungszentrum Rosenheim zu nutzen. Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später. Auch Führerscheine der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 – 1964) müssen aufgrund von Corona jetzt noch getauscht werden.
Zusätzlich macht das „Mobile Verkehrszentrum“ auch Halt in den Landkreis-Gemeinden. Wie oft und wann das „Mobile Verkehrszentrum“ im Landkreis Rosenheim Station macht, hängt von den Kapazitäten der Behörde und dem Wunsch der Gemeinden ab. Durch das „Mobile Verkehrszentrum“ ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen. Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden bei dem Termin vor Ort in der Heimatgemeinde erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt. Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden. „Bei den Gemeindeterminen können aber nicht alle Umtauschpflichtigen abgearbeitet werden, deswegen ist es sinnvoller, jetzt die freien Termine im Landratsamt nutzen“, betont Bianco Domprost.
Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch gibt es unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

Arbeiten in „kleiner Fußgängerzone“ im Zeitplan

Arbeiten in „kleiner Fußgängerzone“ im Zeitplan

Rosenheim – Die Bauarbeiten in der „kleinen Fußgängerzone“ zwischen Rathausstraße und Gillitzerstraße  in Rosenheim schreiten voran. Die Rohrleitungsarbeiten der Stadtwerke Rosenheim für die Wasser-, Fernwärme- und Fernkälteversorgung, die Kanalsanierung der Stadtentwässerung sowie die Straßenbauarbeiten verlaufen nach Plan.

Aktuell wurden 16 von bis zu 25 sogenannten Wurzelkammersystemen eingebaut, damit künftig den dort gepflanzten Bäumen ein ungehindertes, unterirdisches Wurzelwachstum ermöglicht wird. Außerdem wird im Zuge des Leitungsbaus die Straßenentwässerung überprüft und gegebenenfalls saniert oder erneuert.
Die Verlegung von Fernkälte ist eine wichtige nachhaltige Maßnahme, weil durch sie der Energieverbrauch bei der Kälteerzeugung – wie beispielsweise durch Klimaanalagen – drastisch gesenkt wird.

Die Bauarbeiten finden in der Münchener Straße, der in Kufsteiner Straße sowie an der Gillitzerstraße statt. Zusätzlich wird von der Tiefgarage des Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim ein Leitungsgraben in Richtung Kufsteiner Straße gelegt. Stand heute wird das Gesamtprojekt planmäßig vor Beginn der Adventszeit abgeschlossen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Stadt Rosenheim)

Neues Beratungsangebot: Verfahrenslotsen

Neues Beratungsangebot: Verfahrenslotsen

Rosenheim / Landkreis – In Stadt und Landkreis Rosenheim gibt es ein neues Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien: die Verfahrenslotsen.

Die Verfahrenslotsen haben vielfältige Aufgaben. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien mit Behinderung, sie bieten Hilfe bei der Orientierung im vorhandenen Leistungssystem und begleiten junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen. Der Beratungsauftrag des Verfahrenslotsen richtet sich an „junge Menschen mit Behinderungen“. Neben Kindern und Jugendlichen, auch ganz explizit an die Gruppe der „jungen Volljährigen“.

Verfahrenslotsen unterstützten Jugendämter

Außerdem unterstützen Verfahrenslotsen die Jugendämter von Stadt und Landkreis Rosenheim bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in deren Zuständigkeit. Diese Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor. Dazu sind laut KJSG ab dem 01. Januar 2024 Verfahrenslotsen in den Jugendämtern vorgeschrieben. Sie sind wesentlicher Teil beim Umbau der „inklusiven Jugendämter, die zukünftig alle Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung aus einer Hand gewähren sollen.

Stadt und Landkreis Rosenheim sind diesbezüglich schon ein Jahr voraus. Seit Anfang 2023 nehmen sie am bayernweiten Modellprojekt teil und setzen die gesetzliche Neuregelung um. „Wir möchten auf diese großen Herausforderungen bestmöglich vorbereitet sein und wir wollen für alle betroffenen Kinder, Jugendliche und Familien in Stadt und Landkreis Rosenheim möglichst gleiche Voraussetzungen schaffen. Unsere Verfahrenslotsen sind die Wegbereiter für die inklusive Jugendhilfe und sie unterstützen uns bei der Neuausrichtung unserer Jugendämter, hin zu inklusiven Jugendämtern“, so Sabine Stelzmann, Jugendamtsleiterin Landkreis Rosenheim und Christian Meixner, Jugendamtsleiter Stadt Rosenheim unisono.

Die Verfahrenslotsen für die Stadt Rosenheim sind erreichbar im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim, Telefon 365 8345, E-Mail: verfahrenslotsen@rosenheim.de. 
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)