Feuchttücher richtig entsorgen

Feuchttücher richtig entsorgen

Rosenheim / Landkreis – Feuchttücher sind bei vielen Menschen im Alltag kaum wegzudenken. Nach der Nutzung sollten sie jedoch nicht arglos die Toilette hinuntergespült, sondern über den Restmüll entsorgt werden. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Rosenheim erklärt warum:

In den Rohren führen die Tücher regelmäßig zu problematischen Verstopfungen oder dass Pumpwerke lahmgelegt werden. Um den Abwasserstrom zur Kläranlage sicherzustellen, muss so manche Stadt ihre Pumpwerke fast wöchentlich aufwändig von zu Strängen verbundenen und ineinander verhedderten Feuchttüchern befreien. Sowohl im Wasserhaushalts- als auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Herunterspülen von Feuchttüchern über die Toilette verboten.
Folgender Grundsatz gilt: Es hat prinzipiell nichts in der Toilette zu suchen, was im Wasser nicht wie Klopapier zerfällt. Unabhängig davon, ob es sich beim Material um Baumwolle, Polyester oder Viskose handelt. Das entscheidende Kriterium ist die Reißfestigkeit. Dies gilt ebenso für weitere Abfälle wie gebrauchte Binden, Slipeinlagen, Tampons oder Kondome.

Feuchttücher gehören auch nicht auf den Kompost oder in die Biotonne

Eine Entsorgung über den eigenen Kompost oder die Biotonne sollte ebenfalls vermieden werden. Auch wenn manche Feuchttücher aus natürlichen Ausgangsmaterialien wie Baumwolle oder Bambus gefertigt sind und Begrifflichkeiten wie „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ aufweisen, ist insbesondere wegen ihrer Reißfestigkeit stark zu bezweifeln, dass sie sich bei der Kompostierung sicher zersetzen. Zudem werden einige Tücher auch chemisch behandelt, gebleicht oder mit Lotionen und Duftstoffen benetzt.
Tipp: Statt Feuchttücher zur Reinigung alternativ einen Waschlappen mit Wasser (und Seife) verwenden. Neben der Vermeidung von Müll kann hierdurch auch eine nennenswerte Menge an Energie eingespart werden, die für die Herstellung von Viskose und damit Feuchttüchern benötigt wird.
Nähere Informationen rund um das Thema Abfallberatung gibt es online unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de. Bei Fragen: telefonisch an 08031-392-4313 oder per E-Mail an abfallberatung@lra-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

 

Azubis gesucht – noch viele Lehrstellen frei

Azubis gesucht – noch viele Lehrstellen frei

Rosenheim / Landkreis – Azubis gesucht – aktuell sind in der Stadt Rosenheim noch 320 und im Landkreis Rosenheim 785 Lehrstellen unbesetzt, wie die IHK für München und Oberbayern mit Bezug auf Daten der Bundesagentur für Arbeit von Ende Juni mitteilt.

Den noch freien Ausbildungsplätzen stehen in der Stadt 130 und im Landkreis 332 als unversorgt gemeldete Bewerber gegenüber. Rein rechnerisch kommen damit auf jeden unversorgten Jugendlichen in der Region rund zwei freie Lehrstellen.

Die Angaben der Arbeitsagentur zum Ausbildungsstellenmarkt beziehen sich auf alle Bereiche des Ausbildungsstellenmarkts, der neben den Betrieben in Industrie, Handel und Dienstleistungen (IHK) auch das Handwerk, die freien Berufe und den öffentlichen Dienst umfasst. Die IHK steht für rund 60 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse. „Ausbildung und Fachkräftesicherung haben bei den Unternehmen einen enorm hohen Stellenwert – die Betriebe aus Handel, Industrie und Dienstleistung in unserer Region wollen angesichts der immer größer werdenden Arbeitskräftelücke auch weiterhin junge Frauen und Männer ausbilden. Die Ausbildung der Arbeitskräfte von morgen im eigenen Betrieb ist die beste Investition in die Zukunft“, erklärt Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim. „Die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen ist groß, aber es gibt bei weitem nicht genug Bewerberinnen und
Bewerber für alle Stellen.“ Bensegger betont, dass das Versprechen der Ausbildung nach wie vor gelte: „Berufsanfänger erhalten durch sie Top-Aufstiegschancen und
Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg unserer Region. Umso wichtiger ist es, dass alle
unversorgten oder noch zögerlichenSchulabgänger jetzt die Gelegenheit nutzen, um mit einer beruflichen Karriere im September durchzustarten. Bewerben lohnt sich auf alle Fälle noch – und wird sich auszahlen!“

Positive Entwicklung bei Ausbildungszahlen

Der Rosenheimer Unternehmer warnt: „Ohne gut ausgebildeten Fach- und Arbeitskräftenachwuchs wird sich der schon jetzt bedenkliche Personalmangel noch weiter zuspitzen. Ohne Fachkräfte lassen sich auch die großen Herausforderungen
unserer Zeit wie Energiewende, Digitalisierung und Klimaneutralität letztendlich nicht
bewältigen.“ Für ganz Oberbayern verzeichnete die IHK für München und Oberbayern im ersten Halbjahr eine positive Entwicklung bei den Ausbildungszahlen: Bis Ende Juni gab es rund 9.100 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im IHK-Bereich, ein Plus von 6,7 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. In Stadt und Landkreis Rosenheim gibt es mehr als 700 IHK-Ausbildungsbetriebe.
(Quelle: Pressemitteilung IHK für München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Neue Beschilderung für Schutzgebiete

Neue Beschilderung für Schutzgebiete

Landkreis Rosenheim  – Die untere Naturschutzbehörde beginnt mit der Beschilderung einiger Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Rosenheim. Die in die Jahre gekommene Beschilderung der Schutzgebiete wird Stück für Stück erneuert und angepasst.

So sieht die neue Beschilderung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Rosenheim aus. Foto: Grafik Landkreis Rosenheim

So sieht die neue Beschilderung aus. Foto: Grafik Landratsamt Rosenheim

Dabei werden die bekannten, dreieckigen Schilder mit grüner Umrandung teils neu aufgestellt oder auch an vorhandene Rohr- oder Laternenpfosten angebracht. Gemäß Artikel 53 des Bayerisches Naturschutzgesetzes kennzeichnen diese Dreiecksschilder besonders schützenswerte Gebiete, wie z.B. Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile oder eben Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Mit der Beschilderung wird in folgenden Gebieten begonnen: in den Naturschutzgebieten Hacken, Rottauer Filz und Kühwampenmoor in Bernau am Chiemsee sowie in den Landschaftsschutzgebieten Brandl in Brannenburg, Eckersberg in Bad Feilnbach und Friedlsee bzw. Pfaffinger Moor in Amerang.
Die Verordnungen zu den jeweiligen Schutzgebieten sind online unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden.
Die Schilder sollen voraussichtlich bis Ende Oktober 2023 aufgestellt sein. Im Laufe des Jahres werden noch weitere Schutzgebiete beschildert und Infotafeln aufgestellt.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim – Thomas Kraus-Böhne / Foto: Grafik Landratsamt Rosenheim)

Führerscheinumtausch – freie Termine nutzen

Führerscheinumtausch – freie Termine nutzen

Landkreis Rosenheim – Wer noch einen alten Papierführerschein hat, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist der 19. Januar 2024, ab Herbst ist mit Wartezeiten von bis zu sechs Wochen zu rechnen. Derzeit gibt es noch viele freie Termine.

Bianco Domprobst, Leiter des Verkehrszentrum, warnt zudem, dass abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland ungültig sind. „Die Sommerferien stehen vor der Tür. Bei abgelaufenen Papierführerscheinen ist zum Teil mit Bußgeldern zu rechnen. Es kann aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben oder auch Fahrzeugkontrollen gar nicht erst anerkannt werden.“ Der neue Kartenführerschein hingegen ist europaweit einheitlich, so dass es keine Missverständnisse oder Verständnisprobleme bei Kontrollen im Ausland gibt.

Dran sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Da der Andrang erfahrungsgemäß ab Herbst erheblich zunehmen wird, bittet das Landratsamt Rosenheim daher eindringlich, noch jetzt die freien Termine der Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungszentrum Rosenheim zu nutzen. Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später. Auch Führerscheine der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 – 1964) müssen aufgrund von Corona jetzt noch getauscht werden.
Zusätzlich macht das „Mobile Verkehrszentrum“ auch Halt in den Landkreis-Gemeinden. Wie oft und wann das „Mobile Verkehrszentrum“ im Landkreis Rosenheim Station macht, hängt von den Kapazitäten der Behörde und dem Wunsch der Gemeinden ab. Durch das „Mobile Verkehrszentrum“ ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen. Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden bei dem Termin vor Ort in der Heimatgemeinde erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt. Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden. „Bei den Gemeindeterminen können aber nicht alle Umtauschpflichtigen abgearbeitet werden, deswegen ist es sinnvoller, jetzt die freien Termine im Landratsamt nutzen“, betont Bianco Domprost.
Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch gibt es unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

Drei Autos krachen aufeinander

Drei Autos krachen aufeinander

Vogtareuth / Landkreis Rosenheim – In Vogtareuth (Landkreis Rosenheim) kam es am vergangen Samstag in Folge einer Kettenreaktion zu einer Kollision von gleich mehreren Fahrzeugen.

Ein Traktor fuhr auf der Staatsstraße in Vogtareuth, weshalb sich hinter ihm eine „Autoschlange“ bildete. Als der Traktor im Bereich der Kreuzstraße seine Geschwindigkeit verlangsamte und letztlich verkehrsbedingt anhielt, kam auch das erste, sowie das zweite Auto hinter ihm zum Stehen. Lediglich das dritte Auto konnte, nach den Angaben der Polizei, nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf das vor ihm befindliche, zweite Auto auf. Dies wiederum löste eine Art „Kettenreaktion“ aus und schob das zweite Auto auf das erste Auto auf.
Der 40-jährige Fahrer aus dem Landkreis Rosenheim stammend, im zweiten Auto, wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, während die anderen beiden Autofahrer (35 wohnhaft in Stephanskirchen und 41 Jahre wohnhaft im Landkreis Mühldorf) glücklicherweise unverletzt blieben.
An den Autos entstanden massive Blechschäden. Der Gesamtschaden wird vorbehaltlich auf ungefähr 55.000 Euro geschätzt. Zwei Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Foto: Beitragsbild: Symbolfoto re)

Wunsch nach beruflicher Veränderung?

Wunsch nach beruflicher Veränderung?

Landkreis Rosenheim – Wer sich beruflich verändern möchte oder in seinem Job weiterqualifizieren will, kann sich im Landratsamt Rosenheim beraten lassen. Für die kommenden zwei Beratungstage am 13. Juli und am 14. September sind noch Termine frei.

Die Termine werden alle zwei Monate, jeweils am zweiten Donnerstag im Monat angeboten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich hierzu online an – unter www.landkreis-rosenheim.de unter „Online-Services –Terminreservierung“. Die Beratungen finden jeweils zwischen 15 und 17 Uhr statt. Die Gespräche sind jeweils für eine halbe Stunde angesetzt.
Die beiden Weiterbildungsinitiatorinnen Hildegard Koller und Christine Gerbaulet vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw gGmbH) beraten die Interessierten kostenlos und neutral. „Dabei schauen wir uns zum einen den Bildungsweg der Bürger an und zum anderen die Interessen und Wünsche. Dies ergibt oft ein gutes Bild, in welche Richtung die berufliche Zukunft gehen kann“, gibt Hildegard Koller einen Einblick in die Beratung. Ein Teil umfasst bei Bedarf auch die Erläuterung von Fördergeldern, die für die Weiterbildung beantragt werden können. „Es gibt attraktive Fördermöglichkeiten vor allem für Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen“, betont Christine Gerbaulet.

Die Weiterbildungsinitiatoren gibt es in Bayern in jeder Region. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert, um Interessierte bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
Mehr Informationen dazu finden Sie online unter www.kommweiter.bayern.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)