Rahmen für Kindertagespflege aktualisiert

Rahmen für Kindertagespflege aktualisiert

Landkreis Rosenheim – Die Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungskonzept für Kinder zwischen 0-14 Jahren, welches eine wichtige Rolle in der Versorgungslandschaft im Landkreis Rosenheim einnimmt. Der Rosenheimer Kreistag hat nun die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege als auch die dazugehörige Gebührensatzung beschlossen. Er setzte damit die gesetzlichen Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – aus dem Jahr 2021 und Herausforderungen aus der Praxis um.

Der Beschluss war in den zurückliegenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages vom 25. und 26. April 2023 zurückgestellt worden, um Anpassungen vorzunehmen. Jetzt ist die Richtlinie nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Kreisausschusses im Kreistag einstimmig beschlossen worden.
Die notwendige Änderung betrifft die Höhe des Sachaufwandes, den das Kreisjugendamt den Kindertagespflegepersonen gewährt. Rückwirkend zum 1. April 2023 wurde dieser Sachaufwand nun von 300 Euro auf 325 Euro erhöht.
In der Richtlinie sind nicht nur die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege beschrieben, sondern auch die Erfordernisse festgelegt, um eine Pflegeerlaubnis erteilt zu bekommen. Unter anderem wurde die Förderung von Betreuungsverhältnissen durch den Landkreis konkretisiert und die Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung neu in die Richtlinie aufgenommen. Die Vorgaben zur Qualifikation von Kindertagespflegepersonen in der inklusiven Kindertagespflege wurden eindeutiger beschrieben und um die Berufsgruppen der Heilerziehungspflegehelfer ergänzt.
Zudem wurde die Finanzierung in mehreren Punkten verändert. Nach der neuen Richtlinie werden die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden zu Grunde gelegt. Diese Lösung ersetzt die bisher geltende Staffelung in Buchungskategorien von beispielsweise ein bis zwei Stunden oder drei bis vier Stunden.

Pauschale für Kinderbetreuung über Nacht

Die Förderungsleistung wurde erhöht, ebenso wie der Qualifizierungszuschlag. Die Pauschale für eine Betreuung eines Kindes über Nacht steigt von 5 auf 12 Euro, wobei sich die Eltern erstmals mit 6 Euro beteiligen müssen. Neu ist die sogenannte Rahmenpauschale. Um die Qualität in der Kindertagespflege weiter zu steigern, erhalten Kindertagespflegepersonen zukünftig für Vorbereitungsarbeiten, Elterngespräche und Vertragsgespräche pro Kind pro Monat eine zusätzliche finanzielle Leistung.
Auch die Gewährung von betreuungsfreien Tagen ist neu geregelt. Sie sind zukünftig abhängig von den tatsächlichen Betreuungsmonaten im Kalenderjahr. Zudem gibt es ab dem kommenden Jahr drei zusätzliche Tage für Fortbildungen.
Mit dem Beschluss des Rosenheimer Kreistages liegt eine Verwaltungsvorschrift vor, die den gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht und sowohl den handelnden als auch den beantragenden Personen Handlungs- und Entscheidungssicherheit gibt. Im Landkreis Rosenheim betreuen derzeit 58 aktiv tätige Kindertagespflegepersonen 380 Kinder.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

Daxenfeuer wieder möglich

Daxenfeuer wieder möglich

Rosenheim / Landkreis – Mit dem Regen und nun wieder niedrigeren Temperaturen wurde das Daxenfeuerverbot für das Rosenheimer Stadtgebiet und dem Landkreis Rosenheim ab dem heutigen Freitag, 23. Juni wieder aufgehoben. 

Die Waldbrandgefahr ist laut Index auf geringe bis sehr geringe Gefahr und damit auf die beiden untersten Gefahrenstufen gesunken. Im Laufe des Wochenendes wird erwartet, dass mittlere Waldbrandgefahr, als Stufe drei von fünf, erreicht wird.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die Möglichkeit hingewiesen, Daxen-, Brauchtums- oder Zweckfeuer unkompliziert unter www.daxenfeuer.de anzumelden. Das Portal gilt neben der Stadt Rosenheim auch für die Landkreise Rosenheim und Miesbach.
(Quelle: Pressemitteilungen  Stadt Rosenheim – Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Photovoltaik-Anlagen für Landkreis-Gebäude

Photovoltaik-Anlagen für Landkreis-Gebäude

Landkreis Rosenheim – Auf den Dächern von zunächst drei  Liegenschaften des Landkreis Rosenheim werden Photovoltaik-Anlagen installiert. Das hat der Kreisaussuss  in seiner jüngsten Sitzung  einstimmig beschlossen und hierfür Haushaltsmittel außer- und überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Die Anlagen werden auf den Dächern des Gymnasiums Raubling, des Gymnasiums Wasserburg am Inn und des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Prien am Chiemsee errichtet. Hierfür sind Kosten von 703.000 Euro kalkuliert, wofür 301.000 Euro durch Umschichtungen im Haushalt 2023 bereitgestellt werden können. Weitere Liegenschaften eignen sich nach statischer Prüfung nicht ohne aufwändigere Baumaßnahmen für eine PV-Anlage. 
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Abfallgebühren angepasst

Abfallgebühren angepasst

Landkreis Rosenheim – Die Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Rosenheim wurde aktualisiert und die Abfallgebühren angepasst. Damit steigen die Gebühren teils kräftig.

Für eine Tonne asbesthaltige Abfälle sind nun 480 Euro statt vorher 280 Euro zu zahlen. Für eine Tonne künstliche Mineralfasern steigt der preis auf 1200 Euro statt bisher 710 Euro. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim hervor, Die Erhöhung sei notwendig, das der Preis er weiteren Entsorgung durch den Landkreis um rund zwei Drittel gestiegen sei.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität und des Kreisausschusses haben die Mitglieder des Rosenheimer Kreistags in ihrer jüngsten Sitzung dieser Anpassung mit großer Mehrheit (zwei Gegenstimmen) zugestimmt. Die Änderungen treten bereits zum 1. August 2023 in Kraft, soweit auch die Regierung von Oberbayern zustimmt.
Mit aufgenommen in die neue Abfallwirtschaftssitzung wurde auch eine Ermäßigung – sie greift für den Bereich Hygieneartikel, konkret geht es um Windeln. Der sogenannte „Windelzuschuss“ wird seit Jahren über die Gemeinden gewährt und gilt für private haushalte, in denen dauerhaft größere Mengen dieser Hygieneartikel benötigt werden.

Diese Bereiche bleiben von den Änderungen unberührt

Unberührt von den Änderungen sind die hauptsächlichen Gebühren für die Restmüllbehältnisse, die Sperrmüll- und Altholzentsorgung und die Abgabe von Grüngut an den Wertstoffhöfen.

Die Satzung des Landkreises Rosenheim über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – kurz Abfallwirtschaftssatzung -, welche seit 1. Juli 2012 unverändert gilt, habe nicht mehr mit der aktuellen Muster-Abfallwirtschaftssatzung des Bayerischen Landkreistages übereingestimmt. Außerdem habe sich die kreiseigene Abfallwirtschaft weiterentwickelt.
In der Satzung ist nun u. a. genauer geregelt, welche Stoffe von der Abfallentsorgung durch den Landkreis ausgenommen sind. Dies betrifft Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub, kohlenteerhaltigen Straßenaufbruch, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, insbesondere Dachpappe, verunreinigten Bauschutt, Boden oder Bau- und Abbruchabfälle, Klärschlämme und sonstige Schlämme sowie Fäkalschlämme und Fäkalien und carbonfaserverstärkten Kunststoff.
Weitere Änderungen der Satzung betreffen die Integration der bestehenden Sammlung von Leichtverpackungen, Altholz, Altreifen, Altspeiseölen und -fetten, weiteren Bioabfällen, Asbest und künstlichen Mineralfasern an den Wertstoffhöfen oder sonstigen Annahmestellen. Künftig sind auch Unterflurcontainer bei größeren Wohnanlagen möglich. Dies hatte die bisherige Satzung nicht zugelassen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Daxenfeuer wieder möglich

Daxenfeuer verboten

Landkreis Rosenheim – Aufgrund der derzeitigen Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr ist im Landkreis Rosenheim das Anzünden von Daxenfeuern ab sofort verboten. Wie das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim mitteilt, gilt in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr. Dies geht aus der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes hervor.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ist offenes Feuer in Wäldern absolut verboten, informiert das Landratsamt Rosenheim aktuell. Wer ein Lagerfeuer entzünden will, muss einen Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wald einhalten. Offene Feuerstätten müssen beaufsichtigt werden. Zigarettenkippen sollten nicht weggeworfen werden.

Vorsicht vor Brennglaseffekt

Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas liegengelassen werden. Bei Ausflügen in die Natur mit dem Auto sollten nur ausgewiesene Parkplätze genutzt werden, da heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.
Die Zufahrten zu Wäldern müssen freigehalten werden, da sie bei Bedarf wichtige Rettungswege sind. Brände oder Rauchentwicklungen bitte sofort über Notruf 112 an die Integrierte Leitstelle in Rosenheim melden. Entstehende Brände sollten nur dann gelöscht werden, wenn eine Gefährdung der eigenen Personen ausgeschlossen ist.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bekommen alle Schüler das 49-Euro-Ticket?

Bekommen alle Schüler das 49-Euro-Ticket?

Landkreis Rosenheim / Landkreis Traunstein – Im Landkreis Traunstein bekommen alle Schüler, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, das 49-Euro-Ticket. Wie sieht das bei uns im Landkreis Rosenheim aus? Innpuls.me hat nachgefragt.

In Sachen Schülerbeförderung gibt es die rechtliche Vorgabe, dass immer der günstigste gültige Fahrkartentarif herangezogen werden muss. Bedeutet also, dass Schüler, deren monatlichen Beförderungskosten unter 49 Euro liegen kein Deutschland-Ticket erhalten.

Im Landkreis Traunstein hat man sich aber nun dazu entschlossen, in diesen Fällen die Differenz aus eigener Tasche aufzustocken. „So erhalten im Sinne der Gleichbehandlung auch diese Schülerinnen und Schüler das bundesweite Ticket“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Landratsamts Traunstein und betont dabei aber auch, dass es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Landratsamtes Traunstein handle.
Mit Ausnahme des Monats August, in dem aufgrund Sommerferien in Bayern, keine Schülerbeförderung stattfindet, können also die betroffenen Schüler ihr Deutschlandticket dann bundesweit nutzen.

Im Landkreis Rosenheim gibt es keine Sonderregelung

Wie sieht es nun im Landkreis Rosenheim aus? Nach Auskunft des Pressesprechers des Landratsamtes Rosenheim gibt es da keine derartige Sonderregelung. Schüler, deren monatliche Beförderungskosten unter 49 Euro liegen, erhalten also kein Deutschland-Ticket. „Diese Schülerinnen und Schülern bleiben, wie bisher bereits, die regulären Fahrkarten erhalten“, so die Antwort der Pressestelle des Landratsamtes Rosenheim.
Diese Regelung gelte auch für das kommende Schuljahr bis Ende des Jahres 2023. Ab 1. Januar 2024 werde dann durch den Beitritt des Landkreises Rosenheim zum MVV das 365 Euro-Ticket unter den geltenden Voraussetzungen eingeführt.
Bei diesem Ticket zahlen Schüler und Azubis 365 Euro pro Jahr für die Nutzung aller Busse und Bahnen im gesamten MVV-Verbundgebiet. Genutzt werden kann das Ticket auch für sämtliche Fahrten in der Freizeit – aber eben nicht bundesweit wie das Deutschlandticket.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)