Rosenheimer Stadtrat lehnt verpflichtende Gratis-Parkplätze für E-Autos ab

Rosenheimer Stadtrat lehnt verpflichtende Gratis-Parkplätze für E-Autos ab


Rosenheim  Seit dem 1. April 2025 dürfen Elektroautos für 3 Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken. Die Zustimmung des Rosenheimer Stadtrats war eigentlich nur eine Formsache – endete aber mit der Ablehnung. Und das könnte nun direkte Folgen für E-Auto-Fahrer haben. 

„Ober sticht Unter“ lautet eine bayerische Redensart, die aus dem bayerischen Kartenspiel „Schafkopf“ kommt. Die höhere Karte sticht die niedrigere Karte – übertragen auf die Politik, heißt das, die Staatsregierung steht über den Kommunen – und diese müssen sich dann manchmal in Entscheidungen fügen, die ihnen widerstreben.
Das kostenlose Parken für E-Autos ist so ein Fall. Diese neue Regelung, die seit dem 1. April 2025, greift, stößt bei vielen bayerischen Städten und Gemeinden auf großen Unmut. Sie sehen darin einen Eingriff in ihre kommunale Selbstverwaltung und befürchten darüber hinaus Umsatzeinbußen. Außer Kraft setzen können sie das zunächst bis Ende 2026 befristete Gratis-Parken aber nicht.
Das ist auch den Stadträten in Rosenheim klar. Die Zustimmung der entsprechenden Beschlussvorschlags bei der jüngsten Stadtratssitzung (28.5.2025) war als eigentlich nur eine reine Formsache. Aber dann passierte bei der Abstimmung etwas, womit wohl selbst viele der Stadträte nicht gerechnet haben: der Beschlussvorschlag wurde mit 26 zu 12 Stimmen abgelehnt!

Aber welche Auswirkungen hat diese Entscheidung nun eigentlich? Diese Frage bewegte nach der Abstimmung auch CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller. „Wir haben jetzt beschlossen, dass wir die Parkgebührenordnung nicht ändern. Aber was bedeutet das nun für die Fahrer von E-Autos?“, wollte er von Herbert Hoch, Stadt-Dezernent für Recht, Sicherheit und Ordnung  wissen.

E-Auto-Fahrer könnten trotz Freistaat-Regelung bald Bußgelder in Rosenheim drohen

Die Antwort auf diese Frage ist für E-Auto-Fahrer tatsächlich sehr interessant: Wenn sie zukünftig an den städtischen Parkplätzen kein Ticket lösen, begehen sie, laut Hoch,  rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit  – trotz Freistaat-Regelung zum Gratis-Parken. Um sich dagegen zu wehren, müssten sie klagen. Dr. Wolfgang Bergmüller empfand diese Konsequenz als „beschämend“. Und auch Robert Multrus, Fraktionssprecher der UP /Freien Wähler , gefiel diese Konsequenz so gar nicht. „Das darf man nicht auf dem Rücken der Bürger austragen“, meinte er und beantragte, dass die Stadt überprüfen soll, inwieweit die Stadt gegen die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vorgehen kann. Daniela Dickerhoff von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bat außerdem um Information, wie andere baye3rische Kommunen auf die staatliche Verordnung reagiert haben.
An dem Abstimmungsergebnis in Rosenheim ändert das vorerst nichts. Aktuell brauchen aber E-Auto-Fahrer noch nicht befürchten, in eine „Falle“ zu tappen, wie es ein Stadtrat formulierte. Dafür müssen erst wieder die Hinweise für das Gratis-Parken an den betreffenden Parkschein-Automaten von der Stadt Rosenheim entfernt werden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Brückenstraße in Rosenheim: Bäume sollen Parken hinter Geh- und Radweg verhindern

Brückenstraße in Rosenheim: Bäume sollen Parken hinter Geh- und Radweg verhindern

Rosenheim – Mit dem neuen Geh- und Radweg in der Brückenstraße in Rosenheim hat sich auch die Parkplatzsituation dort verändert. Parkplätze gingen verloren. Deswegen wurde auch gerne hinter dem Ge- und Radweg auf unbefestigter Fläche geparkt. Jetzt wurden dort Bäume gepflanzt. 

Frisch gepflanzte Bäume hinter Geh- und Radweg in der Rosenheimer Brückenstraße. Foto: Innpuls.me

Bis jetzt wurde der unbefestigte Streifen zwischen Bahngleis und Fuß- und Radweg in der Rosenheimer Brückenstraße gerne von Autofahrern zum Parken genutzt. Jetzt wurden dort Bäume gepflanzt. Foto: Innpuls.me

Die Baumaßnahme geht auf einen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion des Jahres 2020 zurück. Sie forderte damals, den Geh- und Radweg in der Brückenstraße zwischen Fußgängerunterführung und Gießenbachstraße nach hinten in Richtung Bahngleise zu verlegen, um so für mehr Sicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu sorgen. Vor allem hatte die CSU-Stadtratsfraktion dabei die Schulkinder im Blick, die über diesen Weg beispielsweise aus dem Rosenheimer Stadtteil Kastenau in die Astrid-Lindgren-Grundschule gehen oder Radeln.
Im Sommer 2024 wurde diese Baumaßnahme umgesetzt. Die Zahl der Parkplätze gegenüber der ehemaligen Papierfabrik Niedermayr hat sich dadurch deutlich reduziert (wir berichteten).

Parkdruck auf die Kastenau könnte sich weiter erhöhen

Darum parkten viele einfach auf dem unbefestigten Streifen zwischen dem neuen Geh- und Radweg und den Bahngleisen. Mit den neu gepflanzten Bäumen ist dies nicht mehr ganz so einfach möglich.
Für das Rosenheimer Stadtteil Kastenau könnte der Parkdruck dadurch aber noch größer werden. Denn mit dem Wegfall der Parkplätze in der Brückenstraße weichen ohnehin schon viele Autofahrer zum Parken dorthin aus.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Fotomontage: Max Breu – Josefa Staudhammer) 

CSU und SPD wollen Parkgebühren auf der Rosenheimer Loretowiese senken

CSU und SPD wollen Parkgebühren auf der Rosenheimer Loretowiese senken

Rosenheim –  Seit Einführung der Parkgebühren auf der Loretowiese in Rosenheim ist die Auslastung dort meist nur noch gering (wir berichteten). CSU und SPD wollen nun die Parkgebühren senken.

Die CSU-Stadtratsfraktion hat bereits Anfang März diesen Jahres einen Antrag zur Parksituation auf der Loretowiese eingereicht. Darin war noch die Rede, die Parkgebühren für Pendler zu ermäßigen (wir berichteten). Nun soll die Ermäßigung für alle gelten:  „Da wir keine Ungleichbehandlung wollten und eine einfach umzusetzende Regelung befürworten, haben wir uns für eine insgesamte Senkung der Gebühren entschieden“, erklären Bormann und Erdogan in ihrem neuerlichen nun gemeinsamen Antrag.
Konkret sollen die Parkgebühren auf der Loretowiese auf 3 Euro pro Tag und 2 Euro pro Halbtag statt bisher 5 bzw. 2,50 EUR vorsieht. „Wir haben von vielen Betrieben aus dem Gesundheits- und Handelsbereich vernommen, dass die Attraktivität der Arbeitsplätze unmittelbar in Zusammenhang mit der
Erreichbarkeit der Innenstadt steht“, begründen Daniel Artmann (CSU) und Abuzar Erdogan (SPD) ihre Initiative.

„Bus und Bahn verbindet nicht alle Menschen aus dem Rosenheimer Umland mit der Innenstadt“

„Rosenheim als Handelsstadt lebt von einer guten Erreichbarkeit, auch mit dem PKW“, erklärt der zweite Bürgermeister Daniel Artmann (CSU), „wir müssen erkennen, dass Bus und Bahn nicht alle Menschen aus dem Rosenheimer Umland diese mit der Innenstadt verbindet.“ Rosenheim sei schließlich im raumordnungsrechtlichen Sinne ein Oberzentrum für Handel  und Dienstleistungen für über 300.000 Menschen aus dem Umland. Diese Rolle sei stark abhängig von der Anbindung und Erreichbarkeit.

„Das Klinikum, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Bäckerei eint der Bedarf nach Mitarbeitern. Der Mangel an Fachkräften führt dazu, dass Arbeitgeber Anreize schaffen müssen, wozu auch die kostengünstige Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes zählt“, begründet Abuzar Erdogan, Fraktionsvorsitzender der SPD, den Antrag weiter.
Derzeit zahle man bei 21 Arbeitstagen zu je 5 Euro auf der Loretowiese 105 Euro. „Für die vorgenannten Berufsgruppen sind diese Preise zu hoch“, beklagt Erdogan. Für diesen Schritt entscheidend war auch der Umstand, dass die bisherige Preisgestaltung zu einer überschaubaren Auslastung der Loretowiese geführt hat. Herbert Bormann von der CSU ist sich daher sicher: „die Senkung der Tarife wird sich neutral auf die Einnahmensituation auswirken, da von einer höheren Auslastung auszugehen ist, sobald wir die Gebühren senken.“
(Quelle: Artikel Karin Wunsam / Pressemitteilung CSU und SPD-Stadtratsfraktion / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

Mit Parkscheibe 3 Stunden Kostenlos E-Auto-Parken in Rosenheim

Mit Parkscheibe 3 Stunden Kostenlos E-Auto-Parken in Rosenheim

Rosenheim – Kostenloses Parken für E-Autos: Um das ab dem 1. April gültige kostenlose Parken von bis zu drei Stunden in Rosenheim nutzen zu können, brauchen E-Auto-Fahrer lediglich eine Parkscheibe. Diese muss hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und den Beginn der Parkzeit aufzeigen.

Wer länger als drei Stunden parken möchte, muss zusätzlich zur ausgelegten Parkscheibe einen entsprechenden Parkschein lösen. Dies gilt auch für die App Parkster. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung berücksichtigen dann die drei kostenlosen Stunden.
Die Regelung gilt ausschließlich für öffentliche Parkflächen, die durch ein blaues „P“ gekennzeichnet sind. Unter diese Regelung fällt auch die Loretowiese. Parkhäuser und P+R-Parkplätze sind davon nicht betroffen.
Sollte die Höchstparkdauer weniger als drei Stunden betragen, ist das Parken nur bis zum Erreichen der Höchstparkdauer gestattet. Dies ist im gesamten Stadtbereich der Fall. Eine Ausnahme macht die Loretowiese, auf der ganztägiges Parken möglich ist.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Ermäßigte Parkgebühren auf der Loretowiese in Rosenheim für alle Pendler?

Ermäßigte Parkgebühren auf der Loretowiese in Rosenheim für alle Pendler?

Rosenheim – Seit Einführung der Parkgebühren auf der Loretowiese in Rosenheim ist die Auslastung dort meist nur noch gering (wir berichteten). Dies könnte sich ändern, wenn es für einen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „grünes Licht“ gibt. Sie setzt sich jetzt für ermäßigte Parkgebühren für alle Pendler auf der Loretowiese ein.

Die Einführung der Bewirtschaftung der Loretowiese sorgte bereits im Vorfeld für viel Diskussionsstoff. Es wurden sogar zweit Petitionen dagegen gestartet: Vergeblich: Am Schluss gab es vom Stadtrat ein „Ja“ mit 33 zu 11 Stimmen. „Die CSU hat die Einführung von Parkgebühren auf der Loretowiese von Anfang an kritisch gesehen. Leider konnten wir diese nicht verhindern, weil es im Stadtrat keine Mehrheit dafür gab“, meint der Rosenheimer CSU-Fraktionsvorsitzende Herbert Borrmann dazu rückblickend.

Stadtverwaltung erhoffte sich Mehreinnahmen

Die Stadtverwaltung erhoffte sich durch die Parkgebühren für die rund 650 Stellplätze auf der Loretowiese Mehreinnahmen von etwa 520.000 Euro jährlich.
Doch damit schaut es nicht sehr gut aus. Denn seit Einführung der Parkgebühren im April 2024 schaut es auf der Loretowiese an vielen Tagen des Jahres ganz schön leer aus.
Ungenutzte Parkflächen brachliegen zu lassen, ist aber nach Meinung der Rosenheimer CSU-Stadtratsfraktion keine Lösung auf Dauer. Darum fordert sie nun in einem Antrag an die Stadtverwaltung, das Parken auf der Loretowiese für Pendler zu vergünstigen – analog zu den bereits bestehenden Konditionen für Klinikmitarbeiter. „Die Stadt kann es sich nicht leisten, große Parkflächen ungenutzt zu lassen, während Arbeitnehmer händeringend nach bezahlbaren Parkmöglichkeiten suchen. Gerade Pendler, die keine praktikable ÖPNV-Alternative haben, sind auf das Auto angewiesen. Durch vergünstigte Parktarife könnten wir bestehende Kapazitäten optimal nutzen, ohne den Parkdruck auf andere Stadtteile zu verlagern“, so Rosenheims Zweiter Bürgermeister Daniel Artmann (CSU).

Auch auf dem Kaiserbad-Parkplatz sollen Pendler vergünstigt parken können

Neben der Loretowiese sieht die CSU-Stadtratsfraktion auch im Kaiserbad-Parkplatz gleich gegenüber eine weitere geeignete Fläche, die mit vergünstigten Konditionen speziell für Pendler besser genutzt werden können: Die Rosenheimer CSU-Stadtratsfraktion erhofft sich durch eine derartige Regelung eine Entlastung der Arbeitnehmer. Außerdem könnte, nach ihrer Meinung, der Arbeitsstandort Rosenheim dadurch gesichert, die lokale Wirtschaft unterstützt und die Innenstadt belebt werden. 

So soll das vergünstigte Parken überwacht werden

Sollte der Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion tatsächlich auf breite Zustimmung in Stadtverwaltung und Stadtrat stoßen, gibt es sogar schon Ideen, wie sich das vergünstigte Parken für Pendler überwachen ließe. Mittels Antrag müssten Arbeitgeber gegenüber der Stadt bestätigen, dass der betreffende Pendler tatsächlich bei ihm beschäftigt ist. Für die Abrechnung soll dann die App Parkster genutzt werden.
Die CSU fordert eine schnelle Umsetzung ihre Antrags. „Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Umsetzung wäre einfach. Jetzt braucht es nur noch den politischen Willen endlich zu handeln“, so Herbert Borrmann.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

Bruckmühl: Ruhender Verkehr wird ab sofort überwacht

Bruckmühl: Ruhender Verkehr wird ab sofort überwacht

Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Autofahrer aufgepasst: Ab sofort wird falsches Parkverhalten im Gemeindegebiet Bruckmühl geahndet. Noch bis Ende Februar werden die Bürger sowie Besucher noch „verschont“ und nur mit einer gelben Karte verwarnt. Damit will man für die künftigen Kontrollen sensibilisieren.

Ab März finden Kontrollen mit Knöllchen bei Fehlverhalten statt. Damit gehört das illegale Gehwegparken, Falschparken und Co. bald der Vergangenheit an. Auch wird gefährliches Parken wie im Kurvenbereich der Kulturmühle entschärft. Dabei ist dort laut Straßenverkehrsordnung wegen den beiden Einfahrtsbereichen kein Parken erlaubt. Zudem ist dort das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt nicht entlang der Kulturmühle.
Aufgrund der immer mehr werdenden Verstöße beschloss der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 25. April 2024 die Einführung einer Verkehrsüberwachung im Gemeindegebiet Bruckmühl. Jetzt wird diese nach Vorbereitenden Maßnahmen und Abstimmung mit übergeordneten Behörden in der Praxis umgesetzt.  Der ruhende Verkehr (Halten und Parken) wird im Gemeindegebiet Bruckmühl künftig durch den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland überwacht. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Freihaltung von Feuerwehrzufahrten, Geh- und Radwegen, Halt- und Parkverbotszonen sowie der allgemeinen Parkraumbewirtschaftung.
Ab 1. April werden dann Vergehen an den Parkflächen an den Höglinger Weihern und am Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof Bruckmühl geahndet. Hierzu müssen noch die Parkscheinautomaten installiert werden.

Zu beachten gilt:
  • Nach der gesetzlichen Bestimmung des § 12 Abs.2 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält.
  • Das Parken ohne Parkschein an einer/einem funktionsbereiten Parkuhr/Parkscheinautomaten, die/der nur deshalb nicht funktioniert, weil die eingeworfene Münze das Uhrwerk nicht in Gang setzte, ist verboten. Der Fahrzeugführer kann sich daher nicht darauf berufen, er habe ein gültiges Geldstück einwerfen wollen, das der Parkscheinautomat aber, zum Beispiel wegen Gewichtsabweichung, nicht angenommen habe.
  • Eine Windschutzscheibenverwarnung ist keine Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr. Die Windschutzscheibenverwarnung hat lediglich die Funktion einer Verwaltungsvereinfachung. Im Falle einer Bezahlung unterbleibt das schriftliche Verwarnungsverfahren. Da im Falle einer Nichtbezahlung auf die Windschutzscheibenverwarnung eine schriftliche Verwarnung mit Zahlungsaufforderung nachgesandt wird, hat es keine Auswirkungen auf das Verfahren, wenn die am Fahrzeug angebrachte Verwarnung durch Witterungseinflüsse, „gutmeinende“ Mitmenschen oder andere Gründe verloren geht.
  • Ein Schwerbehindertenausweis, der unter anderem zur kostenlosen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt, berechtigt gerade nicht zum Parken/zur Benutzung bestimmter Verkehrsflächen. Hierzu benötigt man einen EU-einheitlichen Behindertenparkausweis (mit Rollstuhlfahrersymbol).

(Quelle: Pressemitteilung Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Kommunale Verkehrsüberwachung Symbolbild Copyright Mischi)