Mit der Katze auf Reisen – geht das?

Mit der Katze auf Reisen – geht das?

Rosenheim / Bayern  / Deutschland – Mit dem Beginn der Sommerferien in Bayern am morgigen Freitag geht es für viele in den Urlaub. Hunde reisen oftmals mit. Aber wie schaut es mit den Stubentigern aus? Kann auch das klappen? Hier Tipps vom Industrieverband Heimtierbedarf (IVH).

Generell spricht nichts dagegen, seine Katze mit in den Urlaub zu nehmen. Allerdings sollte man die Entscheidung, ob man mit oder ohne seinen Vierbeiner auf Reisen geht, hauptsächlich von der Persönlichkeit der Samtpfote abhängig machen: Ist das Tier auch in fremder Umgebung selbstbewusst, mutig und neugierig oder eher scheu und empfindlich? Mutige Katzen können sich leichter mit Veränderungen arrangieren, bei scheuen Tieren entsteht hingegen Stress.

Urlaubsdomizil: Die Bedürfnisse der Katze berücksichtigen

Damit der Urlaub nicht nur für den Tierhalter, sondern auch für das Tier zu einem angenehmen Erlebnis wird, sollte das Urlaubsziel passend gewählt werden. „Man muss bedenken, dass Katzen in einer fremden Umgebung zunächst wenig bis gar keine Orientierung haben und damit der Freigang mit diversen Gefahren verbunden sein könnte“, erklärt die Diplom-Biologin, Tier-Psychologin und Katzenverhaltensberaterin Birgit Rödder. „Wenn ich also eine Wohnungskatze habe, die auch im Alltag drinnen lebt, ist die Reise in eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus relativ unproblematisch. Wenn meine Samtpfote aber ein Freigänger ist, könnte sich das Tier schnell langweilen und unzufrieden werden, wenn es am Urlaubsort nicht herumstromern darf. Da muss der Halter unbedingt ein Domizil finden, das über ein gesichertes Freigehege verfügt, sodass die Katze auch im Urlaub weiterhin ihren Freigang hat.“ Urlaub im Wohnmobil oder auf dem Campingplatz ist ebenfalls in Gesellschaft des Heimtieres möglich: „Besonders wenn ich immer dasselbe Reiseziel habe, kann ich die Katze an die Urlaubsumgebung gewöhnen und ihr dort sogar Freigang ermöglichen“, sagt die Expertin.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man stets konkret beim Anbieter, also dem Hotel, dem Ferienwohnungs- oder -hausvermieter nachfragen, ob man seine Samtpfote mitbringen kann – in den meisten Fällen wird eine zusätzliche Gebühr für die Unterbringung des Tieres verlangt.

Neben der Auswahl des Reiseziels sollte man auch seine eigenen Bedürfnisse und Pläne berücksichtigen. „Wer sich im Urlaub regelmäßig einige Stunden in der Wohnung oder dem Haus aufhält, kann Zeit für die üblichen Rituale einplanen, sich etwa mit der Katze beschäftigen, mit ihr spielen. Wer aber tägliche lange Ausflüge plant und damit die Katze in einer fremden Umgebung sehr lange allein lässt, sollte sich überlegen, ob das geliebte Haustier nicht doch lieber zu Hause gelassen oder in eine Katzenpension gegeben wird“, rät Rödder.

Vorbereitung auf die Reise

„Katzen sind Gewohnheitstiere und das bringt es mit sich, dass man schon im Vorfeld einige Vorbereitungen treffen sollte“, erläutert die Katzen-Verhaltensberaterin. Wer mit dem Auto fährt, sollte seine Samtpfote zuvor an Autofahrten gewöhnen. Ein kleinschrittiges Training hilft dabei, zum Beispiel kurze Fahrten, verbunden mit Leckerlis. „Zunächst muss die Katze natürlich ausgiebig mit Aufenthalt und Transport im Korb vertraut gemacht werden, zumal die Reise an den Urlaubsort meist einige Stunden dauert“, erklärt Rödder und weist darauf hin, dass die Reisezeit so kurz wie möglich gestaltet werden sollte. „Bei längeren Autofahrten oder auch bei dem unbedingten Wunsch des Halters, die Katze mit nach draußen zu nehmen, empfehle ich dringend, das Tier über mehrere Wochen oder Monate an Geschirr und Leine zu gewöhnen“, so die Expertin. Auch im Zug oder Bus lassen sich Katzen im Transportkorb mitnehmen, bei manchen Flügen im Korb als Handgepäck – damit entstehen keine zusätzlichen Reisekosten für die Samtpfote. Ratsam ist es immer, bei den jeweiligen Fluggesellschaften, der Bahn oder den Busunternehmen zuvor konkret anzufragen, welche Bestimmungen gelten.

Dass die Katze bei Reiseantritt gesund sein sollte, ist selbstverständlich. Liegt das Reiseziel im europäischen Ausland, muss der sogenannte EU-Heimtierpass mitgeführt werden – ein Dokument, aus dem hervorgeht, welches Alter die Katze hat, welche Merkmale, welche Impfungen, wer der Halter ist und vieles mehr. Da jedes Land unterschiedliche Einreisebestimmungen für Katzen hat, sollte man zuvor im Konsulat des Ziellandes nach dem aktuellen Stand fragen. Zudem sollte die Katze gekennzeichnet und registriert sein, damit man eine Chance hat, sie im Falle des Entlaufens zurückzubekommen.

Ich packe meinen Koffer

Damit sich die Samtpfote im Urlaub wie zu Hause fühlt, sollte man diverse Utensilien mitnehmen: das gewohnte Katzenklo inklusive Einstreu, das übliche Futter, ein Kratzbrett oder einen kleinen Kratzbaum und natürlich Spielzeug sowie die Lieblingsdecke. Darüber hinaus sollte man sich beim Tierarzt rückversichern, dass das Tier die notwendigen Impfungen für das Zielland hat und diese im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind.

Ist die Katze krankenversichert, sollte man beim Anbieter nachfragen, ob die Versicherung auch im Ausland gilt und welche Leistungen genau sie umfasst. Hat der Halter eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, sollte er ebenfalls bei seiner Versicherung nachfragen, ob die Katze im Falle eines Unfalls in den Rücktransport integriert ist. Und wenn die Katze etwas kaputt macht im Urlaub? Katzen sind in einer Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich integriert, aber man sollte sich bei seiner Versicherung lieber noch einmal erkundigen, ob eventuelle durch das Tier entstandene Schäden wie ein zerkratztes Sofa in der Ferienwohnung erstattet werden. 
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bauen fürs Tier: Was ist im Garten erlaubt?

Bauen fürs Tier: Was ist im Garten erlaubt?

Rosenheim / Bayern – Gärten und Heimtierhaltung passen zusammen. Wie eine haushaltsrepräsentative Erhebung des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zeigt, lebten 2022 rund 70 Prozent der Heimtierhalter in einer Wohnung oder einem Haus mit Garten. Dass dieser dann auch mit dem Tier genutzt wird, liegt nahe. Wer dauerhaft Heimtiere im Garten halten möchte, muss dabei vor allem das Baurecht beachten.

Egal ob es um eine Außenvoliere für die Vögel, ein Gehege für Kaninchen oder Meerschweinchen oder einen Hühnerstall für den Eigenbedarf geht – zur Heimtierhaltung im Garten sollte man sich zwei grundsätzliche Fragen stellen:

1. Plane ich eine dauerhafte Außenhaltung meiner Tiere?
2. Ist der Garten mein Eigentum?
Der auf das Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Frank Richter erklärt dazu: „Ein mobiler Kaninchenstall im eigenen Garten ist in der Regel unproblematisch. Aber wenn man einen festen Stall bauen möchte, dann gibt es gleich mehrere Regeln zu beachten. Baurecht ist Ländersache, also ist die jeweilige Landesbauordnung wichtig. Aber auch im Mietvertrag oder im Fall einer Eigentumswohnungsgemeinschaft in der gemeinsamen Hausordnung sowie in einer Teilungserklärung kann es weitere Bestimmungen geben.“

Grundsätzliche Bauregelungen für den Garten

Unabhängig vom Besitzverhältnis hängt ein Bauvorhaben erst einmal vom Baurecht ab. Da die Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen voneinander abweichen, können keine pauschalen Grundflächen, Bauhöhen oder Abstände zu den Grundstücksgrenzen genannt werden, innerhalb derer es etwa für einen Kaninchenstall oder eine Voliere eine Baugenehmigung braucht oder nicht. Auch ein bereits vorhandenes Gartenhaus kann mitunter Einfluss darauf haben, ob ein weiterer Bau genehmigungsfrei ist. Wer also einen festen Bau im Garten plant, sollte sich vorab beim Bauamt informieren. Wenn man einen Hühnerstall für den Eigenbedarf errichten möchte, kann es außerdem zusätzliche Regelungen in der jeweiligen Gemeindesatzung geben, da Hühner nicht immer zu den klassischen Heimtieren gezählt werden. Auch hierzu sollte man sich im Vorfeld erkundigen.

Für Tiere im eigenen Garten bauen

Die Baunutzungsverordnung regelt in Paragraph 14, Absatz 1, Satz 2, dass Besitzer eines Eigenheims grundsätzlich solche Heimtiere im eigenen Garten halten dürfen, die für das Wohngebiet üblich sind und keine Belästigung oder Gefahr für Anwohner darstellen. Ist das erfüllt, kann die Haltung noch untersagt werden, wenn die Tiere leiden. So müssen etwa ausreichend Platz sowie eine Ein- und Ausbruchsicherheit gewährleistet sein, damit zum Beispiel weder das eigene Kaninchen entwischen noch ein Marder zuschlagen kann. Ansonsten gelten maßgeblich die genannten Regelungen der Landesbauordnung und der Gemeinde.

Der Garten als Mietobjekt beim Einfamilienhaus

„Wenn es nicht ausdrücklich anders im Mietvertrag geregelt wurde, dürfen Mieter eines Einfamilienhauses den gesamten Garten allein nutzen“, erklärt Richter. Grundsätzlich darf der Vermieter das Halten von klassischen Heimtierarten in angemessener Zahl nicht verbieten. Das schließt auch die Haltung in einem zugehörigen Garten ein, der ausschließlich durch die mietende Partei genutzt wird. Somit ist zum Beispiel ein mobiles Meerschweinchengehege erlaubt, wenn Nachbarn nicht belästigt werden und die Mietsache nicht beschädigt wird. Sobald aber ein fester Stall auf der gemieteten Gartenfläche installiert werden soll, braucht man die Erlaubnis des Vermieters und gegebenenfalls eine Baugenehmigung.

Dauerhafte Tierhaltung im Gemeinschaftsgarten

Ein besonderer Fall für die Heimtierhaltung ist der Gemeinschaftsgarten, den mehrere Mieter- oder Eigentümerparteien gemeinsam nutzen. „Häufig ist schon in der Hausordnung festgelegt, ob Tierhaltung dort generell erlaubt ist oder nicht. Dafür braucht es die Zustimmung aller Nutzer sowie des Vermieters. Ähnliches gilt auch für die Hausordnung einer Eigentumswohnungsgemeinschaft: Die Mehrheit der Eigentümer muss einverstanden sein“, sagt Anwalt Frank Richter. Auch ein mobiles Gehege darf also nur mit Genehmigung aufgestellt werden. Diese kann zudem jederzeit widerrufen werden.
Wird sich allerdings nur ein gewisser Gartenbereich gemeinschaftlich geteilt und ein weiterer Anteil gehört als Sondereigentum rein zum eigenen Grundstück, dann steht zumindest dort mobiler Heimtierhaltung nichts im Wege – wenn das Tierwohl sichergestellt ist und die Nachbarn nicht belästigt werden. Je nach Regelungen in der Teilungserklärung können dauerhafte bauliche Veränderungen aber auch hier die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft benötigen.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Fremdgesteuert

Fremdgesteuert

Rosenheim – Regelmäßig schreibt der Rosenheimer Dr. Alexander Wurthmann M.A. auf Innpuls.me über ein psychologisches Thema und gibt Tipps, wie man damit umgehen kann. Diesmal heißt das Thema „Fremdgesteuert“.

Portrait Alexander Wurthmann

Dr. Alexander Wurthmann M. A. Fotos: re

Zu Dr. Alexander Wurthmann: Der Rosenheimer mit rheinischen Wurzeln ist Sohn eines Schriftstellers. Er hat schon im Alter von 9 Jahren seine erste handgeschriebene Zeitung verfasst. Mitte der 70er Jahre studienhalber nach München. Abschlüsse in Politologie und Geschichte (Thomas Nipperdey). Oft als Reiseleiter in Japan und China. Dann viele Bildungsprojekte auf Bundes- und Länderebene gemanaged und schließlich fast 30 Jahre eine berufsbildende Schule betrieben. Nunmehr im fünften Jahr bei einer lebensberatenden Hotline im kirchlichen Bereich tätig und betreibt in Rosenheim eine Praxis für psychologische Beratung und Coaching.
Hier gibt es dazu weitere Infos: 

Holzpuppe an Fäden

„Das war ich jetzt nicht selbst“, hat sie gesagt. Zuvor hat sie berichtet, dass sie sich nachts im Bett immer hin und her wälzen muss. „Die haben das gemacht!“. Nanu, hast Du sie gefragt, wer soll das denn sein? Das konnte sie Dir auch nicht sagen. Aber es gibt welche, die alles über sie wissen, und darüber, was in ihrem Kopf vorgeht und bestimmen, was sie tun muss. Es macht gar keinen Sinn sich dagegen zu wehren.
Dazu gehört auch das Schreien. Ab und zu muss sie schreien. Irgendjemand macht, dass sie einfach schreien muss. Sie hat keinen Schmerz dann, aber sie muss einfach schreien. Die anderen Leute sind dann immer sehr erschreckt. Aber sie muss einfach schreien.

Das Gefühl, von außen gesteuert zu werden

Ob ihr das mal jemand gesagt hat, oder ob sie durch jemanden erschreckt wurde. Ja, da gibt es Leute, die ihr diese Gedanken eingeben. Wie, das weiß sie nicht. Aber die sind dann in ihrem Kopf. Sie fühlt sich wie eine Marionette, wie von außen gesteuert.
Es hat etwas Wahnhaftes. Viel reden kannst Du nicht mit ihr darüber. Wehe, du bezweifelst, dass es diese Stimmen gibt. Sie wendet sich dann ab. Es kann sogar zum Streit kommen. Du kannst mit ihr nicht mehr rational reden.

Woher so etwas kommen kann? Es kommt Dir manchmal etwas wahnhaft vor. Da ist etwas dran. Das Gefühl der Fremdsteuerung bezeichnet man auch als Ich-Störung. Dazu kommt es oft, wenn Menschen sich nicht im Einklang mit sich selbst oder mit Ihrer Umgebung empfinden. Das kommt in vielen Situationen vor. Nicht zuletzt nach Missbrauch von Alkohol oder Substanzen. Cannabis ist hier ganz notorisch. Es kann aber auch nach starker Erschöpfung auftreten. Vor allem denken wir hier aber an Schizophrenie.

Was solltest Du also tun? Zunächst einmal nicht mit ihr darüber diskutieren, ob es die Stimmen gibt, die ihr befehlen, zu schreien oder sich im Bett zu wälzen. Bei Wahn oder Halluzinationen, kann man nicht aufdeckend arbeiten. Ihre Wahrnehmungen sind tief verwurzelt und können sogar von Fehlfunktionen des Hirnstoffwechsels verursacht werden. Damit kann man schlecht argumentieren.
Wenn sie also wieder anfängt, versuche das Thema einfach zu übergehen. Gehe nicht drauf ein. Rede nicht dagegen, bedauere sie auch nicht. Frage auch nicht weiter nach. Warte, bis das unmittelbare Bedürfnis, über die Stimmen zu reden, abklingt und schneide dann ein völlig anderes Thema an. Das Wetter oder den Urlaub, meinetwegen.
Wie so oft ist das soziale Umfeld ein ganz wesentlicher Faktor für das Wohlbefinden. Was immer auch als nächstes gemacht werden sollte, sie sollte Kontakt zu anderen Menschen haben. Und diese Kontakte als hilfreich, angenehm und stützend erleben.

Wenn jemand grundsätzliche Probleme mit dem Erkennen der eigenen Umgebung hat oder Teile der eigenen Identität nicht mehr ganz kontrolliert, liegt hier möglicherweise eine schwerwiegende Störung vor. Alle nächsten Schritte sollten gründlich überlegt und beraten werden.

Auch Störungen des Hirnstoffwechsels können Ursache sein

Bei potentiellen Störungen des Hirnstoffwechsels kommen natürlich wieder Psychopharmaka ins Gespräch. Die Schlagstörungen und das Schreien müssen auch organisch abgeklärt werden.
Von besonderer Bedeutung ist die persönliche Umwelt eines hilfebedürftigen Menschen. Diese Gruppe rückt immer mehr ins Zentrum wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Es geht nicht mehr nur um ihre Funktion für die Gesundung Hilfsbedürftiger. Sie selbst müssen betrachtet werden.

Was macht es mit einer Familie oder den engen Freunden, wenn einer von ihnen derartige Probleme hat, dass möglicherweise eine Therapie angesagt ist. Zumal psychische Probleme oft als „irre“ oder „verrückt“ stigmatisiert werden. Natürlich hat ein Schnupfen geringere Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Erkrankten. Aber vielfach bestehen unbegründete oder sogar übertriebene Berührungsängste zu psychischen Störungen. Familie und Umkreis kann man den Umgang damit erleichtern, indem man diese zunächst einmal über die Erkrankung aufklärt. Und was diese für sie ganz persönlich bedeutet. Immer wieder dabei an erster Stelle: ein liebevoller, achtsamer Umgang mit den Hilfsbedürftigen.

Hast Du noch Fragen, frag mich. info@psychologische-beratung-rosenheim.de oder Telefon 0170/5395483.
Du kannst mir auch Themen vorschlagen, über die ich einmal schreiben sollte.
In der nächsten Woche macht es jemand morgen, ganz bestimmt!
Alexander Wurthmann M .A.
(Quelle: Kolumne Dr. Alexander Wurthmann M. A. / Beitragsbild, Foto: re)

„Ich esse die ganze Zeit zu viel“

„Ich esse die ganze Zeit zu viel“

Rosenheim – Regelmäßig schreibt der Rosenheimer Dr. Alexander Wurthmann M.A. auf Innpuls.me über ein psychologisches Thema und gibt Tipps, wie man damit umgehen kann. Diesmal geht es um Essstörungen.

Portrait Alexander Wurthmann

Dr. Alexander Wurthmann M. A. Fotos: re

Zu Dr. Alexander Wurthmann: Der Rosenheimer mit rheinischen Wurzeln ist Sohn eines Schriftstellers. Er hat schon im Alter von 9 Jahren seine erste handgeschriebene Zeitung verfasst. Mitte der 70er Jahre studienhalber nach München. Abschlüsse in Politologie und Geschichte (Thomas Nipperdey). Oft als Reiseleiter in Japan und China. Dann viele Bildungsprojekte auf Bundes- und Länderebene gemanaged und schließlich fast 30 Jahre eine berufsbildende Schule betrieben. Nunmehr im fünften Jahr bei einer lebensberatenden Hotline im kirchlichen Bereich tätig und betreibt in Rosenheim eine Praxis für psychologische Beratung und Coaching.
Hier gibt es dazu weitere Infos: 

Sandwich wird vermessen

„Ich esse die ganze Zeit zu viel“ hat sie gesagt. Genial. Man sieht ihr trotzdem nichts an. „Wie machst du das?“ Naja, Sport. Viel davon. Sie hat auch spezielle Produkte, die ihr abnehmen helfen. Diätpillen, Appetitzügler. Hat sie keine Bedenken, Pillen zu nehmen, statt weniger zu essen? Aber es geht doch nicht anders. Und andere nehmen auch Pillen für alles Mögliche: Vitaminpillen, Pillen für die Konzentration, gegen Allergien, gegen die Knieschmerzen nach dem Sport. Ach ja, sie treibt ja viel Sport. Jede Woche einen Halbmarathon. Mehrere, sagt sie.
Und im übrigen ist sie ja immer noch viel zu fett. Hier und da und am Po sowieso. Da muss noch viel mehr weg. Ob ich mal die neue Bachelorette gesehen habe? Möchte sie denn Model werden? Dafür hält sie sich mit Abstand für nicht schlank genug.
Was sie selbst denn für einen BMI hat (Anmerkung: Körpergewicht in kg geteilt durch Körpergrösse in m zum Quadrat. 19 – 25 gilt als normal). Egal. Das sieht man doch, sagt sie, dass da noch zu viel drauf ist. Und im übrigen bekommt das mit den Pillen eh keiner mit. Und dann erzählt sie auch noch etwas von Abführmitteln.
Wie sie das eines Tages mit ihren Kindern machen möchte. Ob dieses übermäßige Essen und dann mit Pillen und übermäßigem Sport für Kinder gut sein kann, will ich wissen. Ach, Kinder, bei ihr setzt manchmal die Regel aus. Aber das kann schon mal passieren. Bei anderen passiert das auch. Früher, als sie noch die Regel bekam, war das immer so ein Theater. Ist jetzt besser so.
Sie findet es eben schön, wenn sich so viele nach ihr umdrehen, wenn sie den Raum betritt. Wenn sie nicht so schlank ist, würde das bestimmt weniger. Davor hat sie richtig Angst. Schon die Eltern haben sie kritisiert, wenn sie zu dick wurde. Manchmal hat sie dann erst recht viel gegessen, nur um das Geschimpfe zu vergessen. Und dann musste sie wieder hungern etc..

Die Angst vor dem Übergewicht

Und heute, wenn die Ängste vor dem Übergewicht wieder kommen und davor, dass die anderen sie dann nicht mehr mögen, ist sie manchmal etwas niedergeschlagen. Wenn sie ganz verzweifelt ist, steckt sie auch schon mal den Finger in den Hals. Beim genauen Hinschauen, kann man sogar Narben am Finger wahrnehmen. Die kommen von den Zähnen.
Wie kann ich ihr nur helfen? Ehrlicherweise muss man sagen: Das ist nicht leicht. Ein allgemeines Bewusstsein für eine krankhafte Entwicklung ihrer Essgewohnheiten gibt es bei ihr nicht. Immerhin hat sie sich mir schon unerwartet weit offenbart. Da kann ich vielleicht anknüpfen.

Deshalb sollte ich den Kontakt auf keinen Fall abreißen lassen. Extremes Hungern kann körperliche Schäden auslösen, die bis an die Grenze zum Verhungern reichen können. Das kann sogar mit dem Tod enden. Und überall wo Niedergeschlagenheit bzw. Depression anzutreffen sind, sollte man genau auf etwaige Anzeichen von Verdruss am Leben achten und ob Zweifel daran geäußert werden, ob es Sinn macht ein solches Leben weiter fortzuführen. Ob also ein Suizid droht.

Offenkundig braucht sie also Hilfe. Die wird sie vermutlich nur annehmen, wenn sie sich einen Nutzen davon verspricht, bzw. wenn ich ihr einen aufzeigen kann. Wenn ich Glück habe, bekomme ich mit, wenn es ihr schlecht geht. Dann kann ich ihr vorschlagen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Von Experten, die vielleicht eine Idee haben, wie man dieses ewige hin und her von übermässigem Essen und Hungern, Sport etc. so modifizieren und trotzdem schlank bleiben kann. Vielleicht auch mal für eine gewisse Zeit an einer Kur teilnehmen. Wenn sie sich davon einen Vorteil verspricht, habe ich schon halb gewonnen.
Der Zeitpunkt, an dem es ihr so schlecht geht, dass sie sich darauf einlässt, wird kommen. Mangelnde Krankheitseinsicht und eine gestörte Wahrnehmung des eigenen Körpers (Körperschemastörung) lassen eine Umkehr des schädlichen Abwärtstrends ohne externe Hilfe unwahrscheinlich werden.

Anderen Umgang mit Lebensmitteln anregen

Im Grunde genommen geht es um grundlegende Neuorientierungen. Tief eingebrannte Vorstellungen davon, wie ein schöner, schlanker Körper aussieht, müssen korrigiert werden. Es muss ein anderer Umgang mit Lebensmitteln und Essen angeregt werden. Das Einkaufen von Nahrung sollte in Begleitung von Therapeuten umorientiert werden. Das Essen muss unter Aufsicht von Therapeuten ganz anders erlernt werden. Schließlich haben wir möglicherweise auch noch eine Depression, die wenn möglich in die Therapie eingebunden werden sollte.
Du siehst schon, die Wörter Therapie und Umorientierung kommen in der Beschreibung oft vor. Das legt nahe, dass man die Hilfe von Spezialisten hinzuzieht. Dies kann auch ambulant erfolgen. Es gibt sehr bewährte Wege, mit Essstörungen umzugehen und Kliniken, die große Erfahrung damit haben.

Ohne die Zustimmung meiner Freundin wird sich nichts ändern. Es wird schwer sein, mit anzuschauen, wie es ihr immer schlechter geht und ihre Verzweiflung immer grösser wird. Zu ihrem Glück zwingen kann man sie nicht. Ausser, wenn Gefahr, ernsthafte Gefahr für ihren eigenen Leib und ihr Leben besteht. Darüber haben wir schon gesprochen.

Hast Du noch Fragen, frag mich. info@psychologische-beratung-rosenheim.de oder Telefon 0170/5395483.
Du kannst mir auch Themen vorschlagen, über die ich einmal schreiben sollte.
Beim nächsten Mal glaubt jemand, dass sie fremdgesteuert ist.
Alexander Wurthmann M.A.
(Quelle: Kolumne Dr. Alexander Wurthmann M. A. / Beitragsbild, Foto: re)

Wohin mit leeren Kosmetikartikeln?

Wohin mit leeren Kosmetikartikeln?

Landkreis Rosenheim  – Im Badezimmer fallen verschiedenste Abfälle an. Viele davon landen jedoch im falschen Entsorgungsbehältnis. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Rosenheim gibt Hinweise, wie ein Großteil dieser Hygieneartikel richtig getrennt und entsorgt verwertet werden kann.

So können beispielsweise Verpackungen wie Shampoo- oder Bodylotionflaschen, Zahnpastatuben, Behälter von Wimperntuschen, Lippenstiften und anderen Kosmetika über die Container für Verkaufsverpackungen an den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim entsorgt werden. Einzelne Verpackungsbestandteile wie Deckel oder die Bürstchen von leeren Wimperntuschen sind vorab von der restlichen Verpackung zu trennen, dürfen jedoch in die gleichen Container.

Volle Spraydosen nicht in den Container

Deo, Haarspray oder Rasierschaum, also Spraydosen aus Metall, können ebenfalls über die Container für Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Wichtig ist allerdings, dass sie vollständig entleert sind. Volle Spraydosen sind beim Personal der gemeindlichen Wertstoffhöfe oder beim Umweltmobil abzugeben.
Restentleerte Parfümflakons, Cremetiegel oder Deoroller aus Glas gehören zum Altglas und kommen sortiert nach den Farben Weiß, Grün oder Braun in die Altglas-Container an den Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln. Glasverpackungen aus anderen Farben wie etwa Blau oder Rot, sind zum Grün-Glas zu geben, da dieses beim Recycling die meisten Fehlfarben verträgt.

Umverpackungen, die aus Papier oder Karton bestehen, gehören in die Altpapiersammlung. Altpapier kann über die Wertstoffhöfe, die Wertstoffinseln oder die eigene Altpapiertonne entsorgt werden. Befindet sich an der Kartonverpackung ein Sichtfenster aus Kunststoff oder ähnliches, sind diese Bestandteile vorab voneinander zu trennen und der Kunststoffbestandteil über die Container für Verkaufsverpackungen zu entsorgen.

Gebrauchte Hygieneartikel wie Wattepads, Kosmetik- und Papiertaschentücher, Binden etc. aber auch Einwegrasierer, Rasierklingen oder Zahnbürsten gehören dagegen in den Restmüll, da es sich hierbei um keine Verkaufsverpackungen handelt.

Nähere Informationen rund um das Thema Abfallberatung gibt es online unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de. Bei Fragen: telefonisch an 08031-392-4313 oder per E-Mail an abfallberatung@lra-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

Katze, Kaninchen und Co. auf dem Balkon

Katze, Kaninchen und Co. auf dem Balkon

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Katze, Kaninchen und Co. auf dem Balkon. Der gehört zwar zur Wohnung, ist aber auch ein wenig Teil der Öffentlichkeit. Daher sind einige Regeln zu beachten.

Warme Temperaturen, die Sonne scheint: Darf ich jetzt einfach meinen Vogelbauer oder das Kleintiergehege auf den Balkon stellen? Rechtsanwalt Frank Richter hat sich unter anderem auf das Tierrecht spezialisiert. Für die Tierhaltung auf dem Balkon nennt er grundsätzliche Voraussetzungen: „Auch wenn ich ein Tier nur vorübergehend dort halten möchte, gibt es drei wesentliche Bedingungen: Die Haltung muss artgerecht, der Nachbarschutz gewährleistet und baurechtlich müssen alle Vorschriften eingehalten sein.“

Eine artgerechte Haltung auf dem Balkon

Grundsätzlich unterscheidet sich die artgerechte Haltung auf dem Balkon nicht von der in der Wohnung. Die Tiere brauchen ausreichend Platz und Zugang zu Futter und Wasser. Darüber hinaus sind manche Arten besonders anfällig für Zugluft und sollten daher einen Windschutz bekommen. Falls sich je nach Sonneneinstrahlung allerdings schnell Hitze auf dem Balkon staut, sollten die Tiere besser in der kühlen Wohnung bleiben.
Gibt es Freilauf auf dem Balkon, dann sollten vorher alle Verletzungsrisiken beseitigt werden – etwa durch ein Katzennetz, damit die Samtpfote nicht versehentlich vom Geländer fällt.

Nachbarschutz in der Heimtierhaltung

Auf dem Balkon werden das Gezwitscher der Ziervögel und die Gerüche aus dem Kleintierheim nicht mehr von den Wänden eingefangen. Mitunter können sich Anwohner davon gestört fühlen. Anwalt Richter bestätigt, dass am häufigsten Lärm und Geruch zum Streitthema unter Nachbarn werden können. „Es geht grundsätzlich darum, ob eine wesentliche oder eine unwesentliche Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt, also ob ein Durchschnittsmensch die Belästigung tolerieren würde oder nicht. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden.“

Einige dieser Richtwerte zum Lärm finden sich etwa in:

• Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetzen,
• der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm),
• Ruhezeiten nach Landesverordnungen oder Gemeindesatzungen sowie
• Bebauungsplänen, VDI-Richtlinien oder DIN-Normen.
So schreibt die TA-Lärm zum Beispiel je nach Wohngegend Grenzen von 50 bis 63 Dezibel tagsüber sowie 35 bis 45 Dezibel in der Nacht vor. Dabei entsprechen 50 Dezibel in der Regel dem Vogelgezwitscher in der Natur. Der Anwalt betont aber: „Nicht jede Überschreitung einer solchen Grenze wird vom Gericht gleich als wesentlich bewertet und bietet somit einen Anspruch auf Unterlassen.“
Außerdem sollten Tierhalter darauf achten, dass der Geruch ihrer Lieblinge für einen Durchschnittsmenschen keine Beeinträchtigung darstellt. Ebenso darf die Tierhaltung auf dem Balkon nicht zu einer Verwahrlosung des Balkons oder der Umgebung führen, wenn etwa Stroh auf die Straße oder andere Grundstücke geweht wird.
Ganz grundsätzlich hilft es oft, wenn man bereits im Vorfeld mit seinen Nachbarn über das Thema spricht und sie nicht einfach mit der Situation überrumpelt.

Vorschriften im Miet- und Baurecht

Zum Miet- und WEG-Recht erklärt Experte Richter, dass darauf zu achten sei, das Mauerwerk nicht zu beschädigen, etwa durch Anbringen eines Katzennetzes. Außerdem könnte die optische Veränderung des Wohnungsbildes beanstandet werden, wenn dauerhaft ein Netz installiert wird. Nähere Bestimmungen findet man in Mietvertrag oder Hausordnung. Auch eine direkte Anfrage an den Vermieter schafft Klarheit. Speziell einige Eigentümer und Eigentümergesellschaften stehen der Montage von Netzen mitunter kritisch gegenüber, da sie Schäden an der Hauswand oder -dämmung befürchten. Man sollte sich deshalb unbedingt erkundigen ob, und wenn ja welche Art von Netz man mit welcher Befestigungsart installieren darf.
Wer bleibend ein Heim für seine Vögel auf dem Balkon aufbauen möchte, muss noch weitere Sonderwege gehen. Hier braucht es in der Regel die Erlaubnis des Vermieters und es können eventuell Sondervorschriften in Kommunen vorliegen, die es bei der Stadtverwaltung oder dem Ordnungsamt zu erfragen gilt. Soll der komplette Balkon ausgebaut werden, liegt möglicherweise keine übliche Nutzung des Balkons mehr vor.
(Quelle: Pressemitteilung Industrie- und Haustierverband (IVH) / Beitragsbild: Symbolfoto re)