Königstraße, Rosenheim, 1909

Königstraße, Rosenheim, 1909

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1909. Auf unserer historischen Aufnahme sehen wir die Königstraße in Rosenheim. 

Die heutige Königstraße wurde im Jahr 1858 als Bahnhofstraße eröffnet, da sie damals zum Bahnhof, dem heutigen Rathaus führte. Mit der Verlegung des Bahnhofs an den Rand der Stadt und dem Umwidmung des Bahnhofsgebäudes zum Rathaus wurde die Bahnhofstraße dann zur Königstraße. 
Auf unserem heutigen Fotooldie ist auf der rechten Seite hinten die evangelische Kirche zu sehen, fertiggestellt wurde sie im Jahr 1886.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv Herbert Borrmann / Bildtext: Karin Wunsam)

Max-Josefs-Platz, Rosenheim, 1878

Max-Josefs-Platz, Rosenheim, 1878

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1878. Auf der historischen Aufnahme sehen wir das alte Rosenheimer Rathaus am Max-Josefs-Platz. 

Bis zum Jahr 1878 diente das Gebäude mit der Hausnummer 22 am Max-Josefs-Platz als Rathaus. Vor dem Rathaus wurde einmal in de Woche die sogenannte Schranne, der Getreidemarkt, abgehalten. 
Die Ratsgeschäfte wurden im ersten Stock des Gebäudes abgehalten.
Mit dem Bau des neuen Bahnhofs an seinem heutigen Standort stand mit dem alten Bahnhofsgebäude dann aber besser geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Die erste Magistratssitzung dort fand im Dezember 1878 statt.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv Herbert Borrmann / Bildtext: Karin Wunsam)

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim: Wer wählen will, muss entweder im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Wer an seinem Eintrag im Wählerverzeichnis Zweifel hat, kann das Wählerverzeichnis für die Landtags- und Bezirkswahl einsehen.

Für die am 8. Oktober stattfindende Landtags- und Bezirkswahl können nur diejenige Person ihr Wahlrecht ausüben, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahlschein für den Stimmkreis 127 Rosenheim-Ost haben. Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung.
In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich grundsätzlich seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet aufhalten, vor dem gesetzlichen Stichtag der Wahl (27. August) in Rosenheim ihre Hauptwohnung bezogen haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die nach Rosenheim zuziehen, haben noch bis zum 17. September die Möglichkeit, sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen zu lasen.

Das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim wird in der Zeit von Montag, 18. September bis Freitag, 22. September zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rosenheim Einspruch einlegen. Einsicht und Einspruch sind im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, EG, möglich.
Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Stimmabgabe auch mit Briefwahl möglich ist. Für die Briefwahl muss der Stimmberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen schriftlichen oder mündlichen (jedoch nicht fernmündlichen) Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte bereits erhalten hat, befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen auch online auf www.rosenheim.de beantragt werden oder man nutzt mit dem Smartphone den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr und in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Für Fragen steht das Wahlamt unter Telefeon 365-1364 oder E-Mail wahlamt@rosenheim.de gerne zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Kalender „Bilder aus Alt-Rosenheim“ erhältlich

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim informiert: Ab dem heutigen Dienstag, 12. September ist der Kalender „Bilder aus Alt-Rosenheim“ für das Jahr 2024 erhältlich.

Die „Jubiläumsausgabe“ – die Veröffentlichung des Kalenders jährt sich zum 30. Mal – kann für 13 Euro im Stadtarchiv Rosenheim (Reichenbachstraße 1a) sowie online über www.stadtarchiv.de bezogen werden. Interessierte können den Kalender außerdem im Rosenheimer Buchhandel sowie im Städtischen Museum und im Holztechnischen Museum erwerben. Mit Fotos unter anderem von Gebäuden und Alltagsszenen stellt der Kalender eine spannende und lehrreiche Dokumentation der Rosenheimer Stadtgeschichte dar. Zu jeder Abbildung vermittelt ein erklärender Text den historischen Kontext.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

Rathaus, Rosenheim, 1928

Rathaus, Rosenheim, 1928

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1928. Auf der historischen Aufnahme sehen wir das Rosenheimer Rathaus.

Einst war das Gebäude der Rosenheimer Bahnhof. Doch schnell war klar, dass die Platzverhältnisse an dieser Stelle nicht ausreichten. Der Bau eines neuen Bahnhofs an seinem heutigen Standort wurde 1876 beschlossen. Bereits zwei Jahre später im Jahr 1878 konnte dann die erste Ratssitzung im alten Bahnhofsgebäude, nunmehr Rathaus, stattfinden.
Interessant auf dieser Aufnahme aus dem Jahr 1928 ist vor allem das üppige Grün auf dem Vorplatz, inklusive Palme vor dem Eingang mit einem runden Schild mit der Zahl „50“ darauf – dort angebracht wohl anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Rathauses an dieser Stelle. 
(Quelle: Beitragsbild: Archiv Herbert Borrmann / Bildtext: Karin Wunsam)

Einsicht in Vorschlagsliste für Schöffen

Einsicht in Vorschlagsliste für Schöffen

Rosenheim – In seiner Sitzung am 26. April diesen Jahres hat der Rosenheimer Stadtrat eine Liste von 40 Personen beschlossen, die für das Schöffenamt in Frage kommen. Diese Vorschlagsliste liegt vom  morgigen 10. Mai bis zum 16. Mai 2023 zur Einsicht im Geschäftszimmer des Bürgeramts der Stadt Rosenheim, Königstraße 15, EG, Zimmer 014/015 aus.

Die Stadt Rosenheim informiert: Gegen diese Vorschlagsliste kann bis zum 24. Mai 2023 schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in dieser Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.
Die Stadt Rosenheim hat dem Wahlausschuss, der beim Amtsgericht Rosenheim tätig ist, 40 Personen vorzuschlagen, die für das Schöffenamt in Frage kommen. Der Schöffenwahlausschuss wählt aus allen gemeldeten Bewerbern, die aus Stadt und Landkreis Rosenheim in den Vorschlagslisten gemeldet werden, die Hälfte aus, die beim Schöffengericht am Amtsgericht Rosenheim und bei den Strafkammern des Landgerichts Traunstein vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 tätig werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)