Kiefersfelden: Bei Grenzkontrollen falsche Papiere entdeckt

Kiefersfelden: Bei Grenzkontrollen falsche Papiere entdeckt

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Mehrere Personen haben am Samstag (15.2.2025)  bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) vergeblich versucht, die Bundespolizei mit falschen oder gefälschten Papieren zu täuschen. Die Beamten nahmen einen Ghanaer, einen Türken und einen Deutschen wegen offenkundiger Urkundendelikte vorläufig fest.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Der ghanaische Busreisende händigte den Bundespolizisten eine Aufenthaltserlaubnis für Italien sowie die Kopie eines augenscheinlich verfälschten Reisepasses aus. Nach ersten Erkenntnissen diente die Fälschung ursprünglich dazu, das italienische Aufenthaltsdokument zu erlangen. Der 29-Jährige musste seine Busfahrt in Richtung München beenden. Er wurde wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wies die Rosenheimer Bundespolizei den afrikanischen Migranten nach Österreich zurück.

Im Reisepass fehlten einige Seiten

Im Rahmen der Einreisekontrolle zeigte der türkische Beifahrer eines in Deutschland zugelassenen Autos seinen Reisepass vor. Bei der Überprüfung der Urkunde fiel den Beamten auf, dass einige Seiten im Pass fehlten. Dennoch konnten seine Identität und sein Wohnsitz im Regierungsbezirk Schwaben nachvollzogen werden. Außerdem wurden im Rucksack des 26-Jährigen mehrere Gramm Marihuana aufgefunden. Statt mit den sichergestellten Drogen im Gepäck konnte der Mann mit einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz die Heimreise antreten.
Auch ein deutscher Staatsangehöriger wurde von der Rosenheimer Bundespolizei wegen eines Urkundendelikts angezeigt. Der 26-Jährige hatte offenbar das Gültigkeitsdatum seines Reisepasses verändert. Zwar durfte der Berliner die Busfahrt im Anschluss an die Kontrolle und die vorläufige Festnahme fortsetzen, seinen manipulierten Pass musste er jedoch zurücklassen. Dieser wurde sichergestellt und der ausstellenden Behörde zugeschickt. Auf den Deutschen kommt voraussichtlich schon bald ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung zu.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Bundespolizei ertappt Migranten ein zweites Mal

Bundespolizei ertappt Migranten ein zweites Mal

Füssen / Kiefersfelden – Am Freitag (22. März) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) zwei syrische Staatsangehörige gestoppt, die bereits am Vortag auf der Inntalautobahn (Landkreis Rosenheim) von Bundespolizisten aufgegriffen und zurückgewiesen worden waren. Ein Verwandter der Migranten hatte nun versucht, die beiden in seinem Auto unerlaubt über die Grenze zu befördern.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Kemptener Bundespolizisten stoppten am Nachmittag in der Kontrollstelle einen niederländischen Fahrzeuglenker. Der 45-Jährige beförderte in seinem Pkw zwei Syrer, die über Reisepässe, jedoch nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten. Bei dem 41-jährigen Insassen soll es sich um den Bruder und bei dem 31-Jährigen um den Schwager des Fahrers handeln.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass die beiden Mitfahrer bereits am Donnerstagmorgen (21. März) am Grenzübergang Kiefersfelden (BAB 93) durch die Rosenheimer Bundespolizei bei der unerlaubten Einreise in einem Fernbus aufgegriffen und wenig später nach Österreich zurückgewiesen worden waren.

Eigenen Angaben zufolge strebten die beiden Migranten einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik an. Während der 31-Jährige zu seinem Vater reisen wollte, beabsichtige der 41-Jährige, seine Frau und Tochter nach Deutschland zu holen.
Der Fahrer, der seine Verwandten gezielt in Innsbruck abgeholt hatte, wurde wegen versuchten Einschleusens von Ausländern angezeigt. Die Bundespolizisten stellten das Navigationsgerät des Fahrers sowie die Handys aller Beteiligten als Beweismittel sicher. Die beiden mutmaßlich Geschleusten erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Beamten wiesen die Syrer schließlich erneut nach Österreich zurück.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Copyright Bundespolizei)

Passagier mit gefälschtem Reisepass am Flughafen München entdeckt

Passagier mit gefälschtem Reisepass am Flughafen München entdeckt

München – Bei der Kontrolle des Fluges LH2504 nach Manchester wurde gestern (6. März) am Münchner Flughafen ein 33-jähriger türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der einen griechischen Reisepass mit Fälschungsmerkmalen vorlegte. Er wurde für insgesamt 12.000 Euro nach Deutschland geschleust. Die Bundespolizei wies ihn heute (7. März) in die Türkei zurück.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Dank der aufmerksamen Mitarbeiter der Airline und den geschulten Augen der Dokumentenexperten der Bundespolizei konnte eine Schleusung vereitelt werden. Ein 33-jähriger Türke legte beim Boardingvorgang des Fluges nach Manchester einen griechischen Reisepass vor, der den Mitarbeitern der Fluggesellschaft merkwürdig vorkam. Die daraufhin verständigten Bundespolizisten nahmen den Türken mit zur Wache, um das Dokument genauer zu überprüfen. Urkundenspezialisten konnten die Fälschung schnell bestätigen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde sein echter türkischer Reisepass gefunden. Die strafrechtliche Vernehmung durch die Beamten brachte dann weitere Details ans Licht: Der Beschuldigte hatte den gefälschten griechischen Reisepass in der Türkei erhalten und für die Schleusung insgesamt 12.000 Euro bezahlt.

Der 33-Jährige musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro bezahlen. Der gefälschte Pass sowie sein Mobiltelefon wurden sichergestellt. Er wurde heute Vormittag (7. März) in die Türkei zurückgewiesen.

Die Bundespolizei am Flughafen München betont die Wichtigkeit der Überprüfung von Reisedokumenten, um illegale Aktivitäten wie Urkundenfälschung und Schleuserkriminalität zu verhindern.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Gewürzmischung bringt Inder in Erklärungsnot

Gewürzmischung bringt Inder in Erklärungsnot

Füssen / Nesselwang. – Am vergangenen Sonntag (11.2.2024) hat die Bundespolizei eine indische Fahrgemeinschaft am Grenztunnel Füssen ertappt. Der Fahrer hatte versucht, zwei Landsleute ohne gültige Dokumente über die Grenze zu bringen. In einem Handschuh fand die Polizei dann ein auf den ersten Blick sehr verdächtiges braunes Pulver.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Sonntag (11. Januar) hat die Bundespolizei eine indische Fahrgemeinschaft am Grenztunnel Füssen (BAB 7) ertappt. Der Fahrer hatte versucht, zwei Landsleute ohne gültige Dokumente über die Grenze zu bringen. Im Fahrzeug der Inder fanden die Beamten außerdem eine verdächtige Substanz sowie eine Machete.

Kemptener Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden auf dem Pendlerparkplatz Nesselwang einen in Italien zugelassenen Pkw, der mit drei indischen Staatsangehörigen besetzt war. Die Fahrgemeinschaft befand sich eigenen Angaben zufolge auf dem Weg zu einem zweitägigen Freundschaftsbesuch in Reutlingen. Der 34-jährige Fahrer legte zur Kontrolle seinen gültigen indischen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel vor. Die beiden 35 und 36 Jahre alten Mitfahrer führten zwar gültige Reisepässe mit, jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel bereits seit Monaten abgelaufen.

Die Beamten fanden bei der anschließenden Durchsuchung des Kofferraumes zwei Handschuhe. In einem befand sich eine Tüte mit etwa 60 Gramm bräunlichem Pulver und einem Metalllöffel. Außerdem entdeckten die Polizisten unter der Kofferraumabdeckung eine Machete mit einer Klingenlänge von 35 Zentimetern in der dazugehörigen Scheide. Da die Machete nicht zugriffsbereit transportiert wurde und der Besitz erlaubt ist, gab es aus polizeilicher Sicht hieran nichts zu beanstanden. Der Fahrer arbeitet sogar nachweislich als Metzger, so begründete er auch das Mitführen des Messers. Auch bei der verdächtigen Substanz konnte letztlich Entwarnung gegeben werden. Zwar schlug ein erster Drogenschnelltest auf Opiate an, der anschließende Drogensubstanztest jedoch nicht. Einige Recherchen und Befragungen später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mitbringsel um die indische Gewürzmischung Garam Masala handelte.

Die Bundespolizisten zeigten den Fahrer, der eine Sicherheitsleistung von 500 Euro hinterlegen musste, wegen versuchten Einschleusens von Ausländern sowie die beiden Mitfahrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an und verweigerten ihnen schließlich die Einreise.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

 

Bundespolizei Freilassing: 63 Fahndungstreffer am Wochenende

Bundespolizei Freilassing: 63 Fahndungstreffer am Wochenende

Schwarzbach /Freilassing – 63 Fahndungstreffer, davon 19 Haftbefehle, hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing am vergangenen Wochenende (19. – 21. Januar) festgestellt. Gleich sechs Haftbefehle vollstreckten die Einsatzkräfte gegen eine 32-jährige Serbin.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Mitfahrerin in einem Pkw mit deutscher Zulassung wies sich am Freitag gegen 00.40 Uhr während der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn mit ihrem gültigen serbischen Reisepass aus. Die Fahnder ermittelten, dass das Reisedokument von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Beamten stellten fest, dass die Serbin ihren Namen vor einiger Zeit geänderte hatte. Ein Abgleich ihrer Fingerabdrücke brachte den Beamten Gewissheit: Gegen die 32-jährige bestanden diverse Fahndungsnotierungen. Sechs Vollstreckungshaftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften lagen gegen sie vor. Allein vier Mal wurde die Serbin von der Staatsanwaltschaft Verden gesucht. Wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls muss sie eine Freiheitsstrafe von einem Monat und zwei Wochen verbüßen. Weitere Diebstahlshandlungen bringen sie für jeweils drei bzw. acht Monate ins Gefängnis und aufgrund eines Diebstahls mit Körperverletzung muss sie zusätzliche acht Monate in Haft.

Dem nicht genug. Denn auch die Staatsanwaltschaft Bochum hatte die Dame wegen eines Diebstahls und Körperverletzung zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zu verbüßen. Schließlich forderte auch die Staatsanwaltschaft Bremen eine Geldstrafe von 900 Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen wegen Körperverletzung.
Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurde die Serbin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Einreise mit falschen oder fremden Papieren

Einreise mit falschen oder fremden Papieren

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen in Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) mehrere Personen festgenommen, die versucht haben, sich die Einreise nach Deutschland zu erschwindeln. Sie verwendeten offenkundig gefälschte Papiere oder Dokumente, die auf ganz andere Personen ausgestellt sind. Den Ermittlungen zufolge dürften den Täuschungsabsichten unterschiedliche Motive zu Grunde liegen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Eine Kroatin war sich wohl bewusst, dass die Staatsanwaltschaften in Duisburg, Düsseldorf und Münster an ihrem Aufenthaltsort interessiert sind. Schließlich wird die 28-Jährige im Rahmen laufender Ermittlungen mit mehreren Raub- und Diebstahlsfällen in Verbindung gebracht. Bei der Grenzkontrolle an der A93 auf Höhe Kiefersfelden wies sich die Frau, die mit einem slowakischen Reisebus unterwegs war, mit einem bosnischen Reisepass aus. Den Bundespolizisten fiel auf, dass die Person auf dem Passbild nicht mit der Busreisenden übereinstimmt. Eine Überprüfung mithilfe ihrer Fingerabdrücke bestätigte, dass die Frau, die sich als Bosnierin ausgab, in Wirklichkeit eine von der deutschen Justiz gesuchte kroatische Staatsangehörige ist. Sie wurde von der Bundespolizei in Rosenheim wegen Ausweismissbrauchs angezeigt und auf richterliche Anordnung hin am Mittwoch anlässlich der anstehenden Ermittlungsarbeit in die Justizvollzugsanstalt Aichach eingeliefert.

Mann aus Syrien war mit gestohlenem Pass aus Irland unterwegs

Am selben Tag kontrollierten die Bundespolizisten ebenfalls an der Inntalautobahn einen jungen Mann, der sich in einem italienischen Reisebus mit einem irischen Reisepass auswies. Auch in diesem Fall hatten die Beamten erhebliche Zweifel an der Übereinstimmung mit der Person auf dem Passbild. Mit der Überprüfung der Passnummer kam ans Licht, dass der Pass in Irland als gestohlen gemeldet ist. Bei der grenzpolizeilichen Befragung in der Rosenheimer Dienststelle gestand der 18-Jährige ein, dass er tatsächlich aus Syrien stammt. Den Erkenntnissen zufolge hatte er sich bereits in Italien beziehungsweise Österreich aufgehalten. Er wurde wegen Missbrauchs von Ausweispapieren und illegalen Einreiseversuchs angezeigt und anschließend im Rahmen der Zurückweisung der österreichischen Polizei überstellt.
In einem anderen in Italien zugelassenen Reisebus händigte einer der Mitfahrer den Beamten einen deutschen Personalausweis zur Kontrolle aus. Den Bundespolizisten fiel auf, dass es sich bei dem Ausweis um eine „glatte Fälschung“ handelt. Darauf angesprochen übergab der Mann seinen echten türkischen Ausweis. Der 41-Jährige wurde wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Da er ein Schutzersuchen stellte, wurde er an eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge weitergeleitet. Zuvor musste er jedoch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft 600 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zahlen.

Ein Pkw-Fahrer aus der Ukraine konnte sich bei der Kontrolle auf Höhe Kiefersfelden zunächst ordnungsgemäß ausweisen. Bei der Überprüfung von Führerschein und Fahrzeugpapieren erkannten die Bundespolizisten aber, dass die ukrainische Fahrerlaubnis nicht echt ist. Der 34-Jährige, der über keinen gültigen Führerschein verfügt, durfte die Fahrt nicht fortsetzen. Er wurde der Urkundenfälschung sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschuldigt und zuständigkeitshalber der Bayerischen Landespolizei überstellt, die in diesem Fall die weiteren Ermittlungen führt.

Ein afghanischer Staatsangehöriger wies sich bei der Grenzkontrolle mit einer belgischen Aufenthaltserlaubnis aus. Das Dokument war zwar echt und gültig, doch es war, wie die Beamten feststellten, nicht auf den Afghanen ausgestellt. Weitergehende Recherchen ergaben, dass der 22-Jährige bereits in Bulgarien registriert worden war. Die Bundespolizei Rosenheim zeigte den Mann wegen illegalen Einreiseversuchs und Ausweismissbrauchs an. Um seine Zurückweisung nach Bulgarien sicherzustellen, wurde er in die Abschiebehafteinrichtung nach Eichstätt gebracht.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)