Kunde kann es nicht erwarten – Scheibe geht zu Bruch

Kunde kann es nicht erwarten – Scheibe geht zu Bruch

Rosenheim – Am heutigen frühen Freitagmorgen (6.3.2026) sorgte ein 37-jähriger Rosenheimer in der Gillitzerstraße für Aufsehen, als er versuchte, noch vor Ladenöffnung Zigaretten aus einem verschlossenen Behältnis zu entnehmen – dabei ging eine Scheibe zu Bruch.

Der Mann betrat den noch geschlossenen Supermarkt, während im Eingangsbereich ein Bäckereibetrieb bereits seinen Verkauf gestartet hatte. Zielgerichtet ging er, nach den Angaben der Polizei, in den Kassenbereich und versuchte, das verschlossene Zigarettenfach zu öffnen. Beim gewaltsamen Öffnen zerbrach die Verglasung, die in Scherben auf den Boden fiel. Das Verkaufspersonal reagierte sofort und hielt den 37-Jährigen bis zum Eintreffen der Rosenheimer Polizei fest.
Der Mann, der mit rund einem halben Promille alkoholisiert war, muss sich nun wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Rosenheim wählt – wir tickern live

Rosenheim wählt – wir tickern live

Rosenheim / Landkreis – Am Sonntag, 8. März, wird in Rosenheim gewählt – und wir sind live dabei. Ab 18.30 Uhr starten wir unseren Liveticker auf Innpuls.me. Eine von uns direkt mit Stimmen, ersten Reaktionen aus dem Rosenheimer Rathaus, die andere von zu Hause aus mit Blick auf aktuelle Zahlen und Meldungen aus Stadt, Landkreis und Bayern.

Seid dabei, wenn sich die Wahlbeteiligung zeigt, die Ergebnisse reinkommen und wir Schritt für Schritt verfolgen, wer das Rennen macht – mit lokalem Rosenheim-Blick.
(Quelle: Artikel: Innpuls.me / Beitragsbild: ai- generiert – Archiv Innpuls.me)

Grüngutsammlung in Rosenheim: Großcontainer vom 16. bis 28. März an sieben Standorten

Grüngutsammlung in Rosenheim: Großcontainer vom 16. bis 28. März an sieben Standorten

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim stellt im Frühjahr wieder Großcontainer für die Entsorgung von Grüngut bereit. Von 16. bis 28. März können Bürger Gartenabfälle an sieben Wertstoffinseln im Stadtgebiet abgeben. Bestimmte Pflanzen – etwa aus der Gattung Prunus – müssen jedoch weiterhin direkt beim Wertstoffhof Rosenheim als Quarantänematerial entsorgt werden.

Auch dieses Frühjahr stellt die Stadt Rosenheim wieder große Container zur Sammlung von Grüngut auf. Standorten sind:

  •  Wertstoffinsel Lortzingstraße
  • Wertstoffinsel Pürstlingstraße
  • Wertstoffinsel Hochfellnstraße
  • Wertstoffinsel Turnerweg
  • Wertstoffinsel Gärtnerstraße
  • Sportplatz Pang
  • Wertstoffinsel Traberhofstraße/Kaltwiesstraße

Die Entsorgung ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Eine Nutzung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.

Bestimmte Pflanzen müssen als Quarantänematerial zum Wertstoffhof – illegale Ablagerung von Grüngut kann Bußgeld kosten

Gehölze der Gattung Prunus wie zum Beispiel Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer dürfen wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers nicht mehr in die bereitgestellten Container entsorgt werden. Stattdessen müssen diese Pflanzen am Wertstoffhof als sogenanntes „Quarantänematerial“ (bitte vor Ort darauf hinweisen) kostenfrei abgegeben werden.
Auch direkt zum Wertstoffhof gebracht werden müssen vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und invasive Arten wie zum Beispiel den Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und den Japanischen Staudenknöterich.

Die Stadt bittet darum, kein Grüngut illegal an Straßen abzulagern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.rosenheim.de/buergerservice/ver-und-entsorgung/gruengutabfaelle oder telefonisch beim Umwelt- und Grünflächenamt unter 08031 – 365-1681.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Sorge bei Geflügelzüchtern in der Region Rosenheim – amtlicher Verdacht auf Newcastle-Krankheit im Landkreis Mühldorf am Inn

Sorge bei Geflügelzüchtern in der Region Rosenheim – amtlicher Verdacht auf Newcastle-Krankheit im Landkreis Mühldorf am Inn

Landkreis Mühldorf am Inn – Der Verdacht auf einen Ausbruch der Newcastle‑Krankheit in einem größeren Masthähnchenbetrieb im Landkreis Mühldorf am  Inn hat auch bei Geflügelhaltern in der Region Rosenheim Besorgnis ausgelöst. Ende Februar war die meldepflichtige Viruserkrankung erstmals seit über 30 Jahren wieder bei Geflügel in Deutschland aufgetreten – in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg – und seither in weiteren Betrieben festgestellt worden.

Die Newcastle‑Krankheit (englisch Newcastle disease, ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung des Geflügels, ausgelöst durch das Newcastle‑Disease‑Virus (ein Aviäres Paramyxovirus Typ 1). Sie kann viele Vogelarten betreffen, insbesondere Hühner und Puten, und verläuft bei diesen oft tödlich. Typische Symptome sind Atemwegsprobleme, reduzierte Legeleistung, Durchfall und Lähmungserscheinungen.

Die Übertragung erfolgt direkt durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Vögel (Kot, Nasen- oder Augensekret) sowie indirekt über kontaminierte Gegenstände, Futter, Wasser, Kleidung oder Fahrzeugreifen. Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich, eine Infektion bleibt in der Regel auf eine lokale Bindehautentzündung beschränkt.

In Deutschland gilt die Newcastle‑Krankheit als meldepflichtige Tierseuche. Laut dem Friedrich‑Loeffler‑Institut war der letzte Ausbruch bei Geflügel 1996 – seither trat die Krankheit bundesweit nicht mehr auf, bis zu den Fällen im Februar/März 2026. (lgl.bayern.de)

Amtliche Maßnahmen im Landkreis Mühldorf a. Inn

Im Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit wurde der amtliche Verdacht auf Newcastle‑Krankheit festgestellt. Betroffen sind laut Auskunft des Landratsamt Mühldorf am Inn rund 30 000 Tiere.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn hat den Betrieb gemäß den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften sofort gesperrt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen angeordnet. Dazu gehört die tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes.
In Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurden um den Betrieb Schutz‑ und Überwachungszonen eingerichtet:

Schutzzone: Mindestradius 3 Kilometer

Überwachungszone: Mindestradius 10 Kilometer, auch Teile der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal/Inn
Die genauen Regelungen, einschließlich der Abgrenzung der Zonen und einzuhaltender Maßnahmen, werden durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn festgelegt und auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht.

Außerhalb der Schutz‑ bzw. Überwachungszone gelten derzeit keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert jedoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher nicht gemeldet haben, auf, dies unverzüglich nachzuholen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung.

Kontakt und weitere Informationen

Für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen steht das Veterinäramt Mühldorf a. Inn per E-Mail zur Verfügung: vetamt@lra-mue.de
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Infos:  Landratsamt Mühldorf am Inn und lgl / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

19-Jährige zieht im Geschäft neue Kleidung an – und verlässt den Laden ohne zu bezahlen

19-Jährige zieht im Geschäft neue Kleidung an – und verlässt den Laden ohne zu bezahlen

Rosenheim – Eine 19-jährige Rosenheimerin hat am Mittwochnachmittag (4.3.2026) in einem Bekleidungsgeschäft in der Rosenheimer Bahnhofstraße einen ungewöhnlichen Ladendiebstahl begangen.

Nach Angaben der Polizei betrat die junge Frau gegen 15 Uhr das Geschäft und nahm eine Lederjacke, eine Halskette sowie einen Pullover im Gesamtwert von rund 100 Euro aus den Verkaufsständern. Anschließend ging sie mit den Kleidungsstücken in eine Umkleidekabine und zog sich dort um.
Mit den neu angelegten Kleidungsstücken verließ sie anschließend den Kassenbereich, ohne die Ware zu bezahlen. Das Verkaufspersonal bemerkte den Vorfall und sprach die 19-Jährige an. Sie wurde daraufhin in ein Büro gebeten.
Die verständigte Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls ein. Die unbezahlten Kleidungsstücke wurden wieder an das Geschäft zurückgegeben, die junge Frau musste ihre ursprüngliche Kleidung wieder anziehen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Freie Wähler Rott am Inn übergeben Petition für Kreisverkehr an der B15

Freie Wähler Rott am Inn übergeben Petition für Kreisverkehr an der B15

Rott am Inn / Landkreis Rosenheim – Die Freien Wähler Rott am Inn haben ihre Petition für einen Kreisverkehr an der Kreuzung B15/St 2079 zwischen Rott am Inn und Griesstätt mit rund 3.500 Unterschriften an den Bayerischen Landtag übergeben. Ziel der Initiative ist es, die Gefahrenlage an der seit Jahren als unfallträchtig geltenden Kreuzung dauerhaft zu reduzieren.

Die Petition richtet sich gegen die vom Staatlichen Bauamt favorisierte Ampellösung. Nach Angaben des Ortsverbands sollen alle Varianten fachlich geprüft werden, insbesondere ein Kreisverkehr. Neben den Unterschriften wurden über 1.700 Kommentare eingereicht, die die breite Unterstützung der Initiative dokumentieren.
Der Ortsverband betont die Dringlichkeit der Maßnahme: „Unser Ziel ist eine sichere, leistungsfähige und zukunftsfähige Lösung für alle Verkehrsteilnehmer.“

Weiterer Lesestoff passend zum Thema: 

Am 25. Februar 2026 übergaben die Initiatoren die Unterschriften persönlich an Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, der nach Angaben des Ortsverbands seine Unterstützung ausdrücklich zusagte.

Die Freien Wähler Rott am Inn appellieren an den Freistaat Bayern und das Staatliche Bauamt Rosenheim, die Verkehrsprognosen zu aktualisieren und eine ergebnisoffene Prüfung aller Varianten vorzunehmen, insbesondere eines Kreisverkehrs mit verlegter Zufahrt Katzbach/Zellerreit.
(Quelle: Pressemitteilung Freie Wähler Rott am Inn / Beitragsbild: Freie Wähler Rott am Inn)