Cooles Schulprojekt für „Eiszeit“

Cooles Schulprojekt für „Eiszeit“

Rosenheim – Der Countdown für „Eiszeit – Mensch. Natur. Klima“ im Lokschuppen Rosenheim läuft. Am 18. März wird die Ausstellung eröffnet. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits auf vollen Touren. Heute fand auf dem Vorplatz des Ausstellungszentrums ein außergewöhnliches Schulprojekt statt:  Holzbildhauer Franz Jäger errichtete und gestaltete gemeinsam mit Schülern der Klasse 8a der Mittelschule Fürstätt ein lebensgroßes Kunstwerk: drei Mammuts aus Holzteilfragmenten.

Die Schüler waren mit Feuereifer mit Hammer und Nägel bei der Sache. Das Grundgerüst für das Kunstwerk hatte Holzbildhauer Franz Jäger im Vorfeld geschaffen, indem er quasi ein „Skelett“ vorgab. Darauf aufbauend modellierten die Jugendlichen dann mittels Holzblanken „Sehnen“ und „Muskeln“. „Ist gar nicht so schwer, wie ich gedacht hätte“, meinte einer der Schüler.
Nur manchmal musste der erfahrene Holzbildhauer korrigierend eingreifen. Für ihn nicht die erste Aktion dieser Art. Er hat in der Vergangenheit schon des Öfteren dazu eingeladen, mit ihm zusammen Kunstwerke aus Holz zu formen, beispielsweise bei einer Landesgartenschau. „Da war es ein Reh, dass ich zusammen mit Schülern gestaltet habe. Am Schluss hatte es dann sechs Beine. Das musste ich dann natürlich noch ändern. Aber ansonsten hat auch da alles wunderbar geklappt“, erzählt er schmunzelnd. Auch Klassenleiter Andreas Rieger zeigte sich von der außergewöhnlichen Unterrichtsstunde begeistert: „Die Schüler haben dabei richtig viel Spaß“.
Bewundern kann man die jeweils 2,50 Meter hohen Holz-Mammuts nach Fertigstellung auf dem Lokschuppen-Vorplatz in der Rathausstraße in Rosenheim.
(Beitragsbild / Video: Karin Wunsam)

Hier noch ein Video von der Entstehung des ersten Mammuts: 

Spatenstich an der Prinzregentenschule

Spatenstich an der Prinzregentenschule

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim beginnt mit den Bauarbeiten für die dringend benötigte Erweiterung der Prinzregentenschule und dem dazugehörigen neuen Kinderhort. Dazu wurde am gestrigen Montag der erste Spatenstich gesetzt.

„Die Schüler, Eltern und auch Lehrkräfte bekommen mit dem heutigen Tag eine handfeste Perspektive für den Ganztagsschulbetrieb und die Kinderbetreuung in der Prinzregentenschule. Mit der geplanten Fertigstellung im Mai 2023 werden die Hortplätze nicht nur aus der Schule in den Neubau verlagert, sondern auch von aktuell 60 auf 75 erhöht. Durch die freiwerdenden Räume im Schulgebäude schaffen wir zusätzliche Kapazitäten für den Ganztagsschulbetrieb. Die Lern-, Lehr-, und Betreuungsbedingungen an der Prinzregentenschule werden dadurch massiv aufgewertet“, erklärte Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März beim Start der Baumaßnahmen.
Der neue Kinderhort wird ein zweigeschossiges Gebäude mit integrierter Mensa und Aufbereitungsküche. Dazu erhält er ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage.
Die Kosten für Neubau und Erweiterung sind mit 5,95 Millionen EUR veranschlagt, davon werden voraussichtlich 1,6 Millionen EUR über das Finanzausgleichgesetz (FAG) gefördert.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim /  Foto: Stadt Rosenheim, zeigt von links: Markus Pletschacher, Amtsleiter Zentrales Gebäudemanagement (ZGM), Frank Leistner, Amtsleiter für Schulen, Kinderbetreuung und Sport, Irmi Lochner, Vinzentiusverein Rosenheim, Oberbürgermeister Andreas März, Schulleiterin Helga Wagner, Andreas Hack, Projektverantwortlicher ZGM und Stefan Hassenzahl, MHH-Architekten)

In Bayern gibt es Zwischenzeugnisse

In Bayern gibt es Zwischenzeugnisse

Rosenheim / Landkreis / BayernHeute gibt es in Bayern Zwischenzeugnisse. Rund einer Million bayerischer Schüler soll es eine Orientierung über die Leistungen der vergangenen Monate geben. Kultusminister Michael Piazolo und Kultusstaatssekretärin Anna Stolz betonen in einer Pressemitteilung gemeinsam: „Noten sind wichtig. Sie sind aber bei Weitem nicht alles im Leben.“

Das Zwischenzeugnis wird in Bayern immer am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche im Februar ausgestellt. Zwischenzeugnisse gibt es an Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien. Auch an den meisten beruflichen Schulen erhalten die Schüler Zwischenzeugnisse. 
Für die Schüler ist das ein ganz besonderer Tag. Diejenigen, die in den vergangenen Monaten gute Noten bekommen haben, freuen sich darauf. Wer nicht so gut abgeschnitten hat, ist vielleicht geknickt und macht sich Sorgen. Da lautet der Rat insbesondere auch an die Eltern: Man darf das Zwischenzeugnis nicht überbewerten. Es ist nur ein Zwischenfeedback. Bis zum Schuljahresende kann sich noch vieles ändern. 
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Engagement unter schwierigen Bedingungen

Engagement unter schwierigen Bedingungen

Rosenheim – Beeindruckende 3.000 Euro haben die Schüler der Berufsschule II in Rosenheim an die Rosenheimer Aktion für das Leben gespendet. Das Geld wurde bei der Weihnachtstombola erlöst. Schülermitverantwortung, Schulleitung und Verbindungslehrer hatten die Aktion „Schüler helfen in der Weihnachtszeit“ mit großem Engagement und unter schwierigen Bedingungen organisiert. Zudem unterstützten zahlreiche Ausbildungsbetriebe mit Sach- und Geldspenden. Die Vorsitzende der Rosenheimer Aktion Christine Domek-Rußwurm lobte das großartige Engagement und freute sich, dass es trotz Corona-Auflagen gelang, die Weihnachtstombola durchzuführen. Mit dem Erlös wird die Aktion ein Coaching-Angebot zu gewaltfreier Kommunikation in Familien mitfinanzieren. Bei der Scheckübergabe mit dabei waren (von links) Verbindungslehrerin Franziska Arnold, Schülersprecherin Shivon Carrick, stellvertretender Schulleiter Christian Melchner, Schulleiterin Christiane Elgass und die Vorsitzende der Rosenheimer Aktion Christine Domek-Rußwurm.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

Neue Quarantäneregeln für Schulen

Neue Quarantäneregeln für Schulen

Rosenheim / Bayern – Es gibt wieder Neuigkeiten im Umgang mit Infektionsfällen an Bayerns Schulen. Aktuell hat uns dieses Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erreicht. Ab jetzt gilt die sogenannte 50-Prozent-Regel. Sie bedeutet, Quarantäneanordnungen müssen nur noch getroffen werden, sobald 50 Prozent einer Schulklasse positiv getestet wurden und dann muss die Schulleitung auch nicht mehr auf eine Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes warten. Fallhäufungen unterhalb dieser Schwelle müssen nicht mehr gemeldet werden. 

Hier der Text aus dem entsprechenden Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Wortlaut: 

Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?
 – Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen.

 – Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCRTest (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen.

Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (AntigenSchnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCRTest) beendet werden, wenn das Kind keine Covid19typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?

Die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiter
den Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet.

Sofern sich in einer Klasse Infektionen gravierend häufen und der Präsenzunterricht nicht
mehr aufrechterhalten werden kann, ergreifen Schulleitung und ggf. Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen.
– Die Schulleitung ordnet für insgesamt fünf Wochentage Distanzunterricht für die ganze Klasse an.
Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich nach der AV Isolation in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt. Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die sich aus der AV Isolation ergebende Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (AntigenSchnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCRTest) beendet werden, wenn das Kind keine Covid19typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Schülerinnen und Schülern, die von der Quarantänepflicht1 ausgenommen sind, wird empfohlen, in dieser Zeit ihre Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.

Wichtig: Nähere Informationen zu Isolation bzw. Quarantäne finden Sie unter
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARSCoV2 getesteten Personen:

Geboosterte mit 3 Impfungen (zeitlich unbegrenzt)

Zweifach Geimpfte („frisch Geimpfte“ ab 15. Tag bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung)

Genesene („frisch Genesene“ ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach positivem PCRTest)

Genesene nach PCRbestätigter Infektion und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)

Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)

Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer COVID19Erkrankung genesen sind
(zeitlich unbegrenzt)
(Quelle: Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Neue Quarantäneregeln an Schulen

Neue Quarantäneregeln an Schulen

Rosenheim / Landkreis / Bayern – Es gibt wieder neue Quarantäneregeln an den Schulen in Bayern – angepasst an die neue Corona-Omikron-Variante. Gerade hat uns ein entsprechendes Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erreicht.

Wann und wie lange muss Ihr Kind ggf. in Isolation bzw. Quarantäne?
Ihr Kind muss …
für zehn Tage in Isolation, wenn es positiv auf Covid19 getestet wurde. Die Isolation kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (AntigenSchnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCRTest) beendet werden, wenn Ihr Kind keine Covid19typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

für zehn Tage in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt dies nach einem engen
Kontakt zu einer infizierten Person anordnet. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (AntigenSchnelltest, durchführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCRTest) beendet werden, wenn Ihr Kind keine Covid19typischen Symptome hat. Die Quarantäne endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.


Wichtig:
Detailinformationen zu den Verkürzungsmöglichkeiten bei Isolation bzw. Quarantäne finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/. Bei Fragen hilft auch das örtliche Gesundheitsamt weiter.

Wer entscheidet nach einem Infektionsfall in einer Klasse über eine Quarantäne?

Ob bzw. für welche Mitschülerinnen und Mitschüler eine Quarantäne notwendig ist, entscheidet immer das zuständige Gesundheitsamt. Betroffene werden direkt von dort informiert.

Bis zu einer möglichen Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt besuchen die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse weiter den Unterricht. Nach einem Infektionsfall wird sicherheitshalber die Häufigkeit der Testungen in der Klasse erhöht.


Wie entscheidet das Gesundheitsamt? Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht?

In Zusammenarbeit mit der Schule prüft dasGesundheitsamt die Situation in der Klasse. Unter Umständen kann auch auf Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen verzichtet werden etwa, wenn Luftreiniger im Klassenzimmer für besonderen Schutz sorgen.

Allgemein gilt: Auch Schülerinnen und Schüler müssen nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder doppelt geimpft (mindestens vor zwei Wochen, maximal vor drei Monaten) oder kürzlich genesen (mindestens vor vier Wochen, maximal vor drei Monaten) oder geimpft und genesen sind. Details klärt das Gesundheitsamt mit den Betroffenen.

(Quelle: Mitteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)