Bauen fürs Tier: Was ist im Garten erlaubt?

Bauen fürs Tier: Was ist im Garten erlaubt?

Rosenheim / Bayern – Gärten und Heimtierhaltung passen zusammen. Wie eine haushaltsrepräsentative Erhebung des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zeigt, lebten 2022 rund 70 Prozent der Heimtierhalter in einer Wohnung oder einem Haus mit Garten. Dass dieser dann auch mit dem Tier genutzt wird, liegt nahe. Wer dauerhaft Heimtiere im Garten halten möchte, muss dabei vor allem das Baurecht beachten.

Egal ob es um eine Außenvoliere für die Vögel, ein Gehege für Kaninchen oder Meerschweinchen oder einen Hühnerstall für den Eigenbedarf geht – zur Heimtierhaltung im Garten sollte man sich zwei grundsätzliche Fragen stellen:

1. Plane ich eine dauerhafte Außenhaltung meiner Tiere?
2. Ist der Garten mein Eigentum?
Der auf das Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Frank Richter erklärt dazu: „Ein mobiler Kaninchenstall im eigenen Garten ist in der Regel unproblematisch. Aber wenn man einen festen Stall bauen möchte, dann gibt es gleich mehrere Regeln zu beachten. Baurecht ist Ländersache, also ist die jeweilige Landesbauordnung wichtig. Aber auch im Mietvertrag oder im Fall einer Eigentumswohnungsgemeinschaft in der gemeinsamen Hausordnung sowie in einer Teilungserklärung kann es weitere Bestimmungen geben.“

Grundsätzliche Bauregelungen für den Garten

Unabhängig vom Besitzverhältnis hängt ein Bauvorhaben erst einmal vom Baurecht ab. Da die Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen voneinander abweichen, können keine pauschalen Grundflächen, Bauhöhen oder Abstände zu den Grundstücksgrenzen genannt werden, innerhalb derer es etwa für einen Kaninchenstall oder eine Voliere eine Baugenehmigung braucht oder nicht. Auch ein bereits vorhandenes Gartenhaus kann mitunter Einfluss darauf haben, ob ein weiterer Bau genehmigungsfrei ist. Wer also einen festen Bau im Garten plant, sollte sich vorab beim Bauamt informieren. Wenn man einen Hühnerstall für den Eigenbedarf errichten möchte, kann es außerdem zusätzliche Regelungen in der jeweiligen Gemeindesatzung geben, da Hühner nicht immer zu den klassischen Heimtieren gezählt werden. Auch hierzu sollte man sich im Vorfeld erkundigen.

Für Tiere im eigenen Garten bauen

Die Baunutzungsverordnung regelt in Paragraph 14, Absatz 1, Satz 2, dass Besitzer eines Eigenheims grundsätzlich solche Heimtiere im eigenen Garten halten dürfen, die für das Wohngebiet üblich sind und keine Belästigung oder Gefahr für Anwohner darstellen. Ist das erfüllt, kann die Haltung noch untersagt werden, wenn die Tiere leiden. So müssen etwa ausreichend Platz sowie eine Ein- und Ausbruchsicherheit gewährleistet sein, damit zum Beispiel weder das eigene Kaninchen entwischen noch ein Marder zuschlagen kann. Ansonsten gelten maßgeblich die genannten Regelungen der Landesbauordnung und der Gemeinde.

Der Garten als Mietobjekt beim Einfamilienhaus

„Wenn es nicht ausdrücklich anders im Mietvertrag geregelt wurde, dürfen Mieter eines Einfamilienhauses den gesamten Garten allein nutzen“, erklärt Richter. Grundsätzlich darf der Vermieter das Halten von klassischen Heimtierarten in angemessener Zahl nicht verbieten. Das schließt auch die Haltung in einem zugehörigen Garten ein, der ausschließlich durch die mietende Partei genutzt wird. Somit ist zum Beispiel ein mobiles Meerschweinchengehege erlaubt, wenn Nachbarn nicht belästigt werden und die Mietsache nicht beschädigt wird. Sobald aber ein fester Stall auf der gemieteten Gartenfläche installiert werden soll, braucht man die Erlaubnis des Vermieters und gegebenenfalls eine Baugenehmigung.

Dauerhafte Tierhaltung im Gemeinschaftsgarten

Ein besonderer Fall für die Heimtierhaltung ist der Gemeinschaftsgarten, den mehrere Mieter- oder Eigentümerparteien gemeinsam nutzen. „Häufig ist schon in der Hausordnung festgelegt, ob Tierhaltung dort generell erlaubt ist oder nicht. Dafür braucht es die Zustimmung aller Nutzer sowie des Vermieters. Ähnliches gilt auch für die Hausordnung einer Eigentumswohnungsgemeinschaft: Die Mehrheit der Eigentümer muss einverstanden sein“, sagt Anwalt Frank Richter. Auch ein mobiles Gehege darf also nur mit Genehmigung aufgestellt werden. Diese kann zudem jederzeit widerrufen werden.
Wird sich allerdings nur ein gewisser Gartenbereich gemeinschaftlich geteilt und ein weiterer Anteil gehört als Sondereigentum rein zum eigenen Grundstück, dann steht zumindest dort mobiler Heimtierhaltung nichts im Wege – wenn das Tierwohl sichergestellt ist und die Nachbarn nicht belästigt werden. Je nach Regelungen in der Teilungserklärung können dauerhafte bauliche Veränderungen aber auch hier die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft benötigen.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Kleine Wesen, große Freunde

Kleine Wesen, große Freunde

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Viele Kinder wünschen sich sehnlichst ein Heimtier. Die Eltern hoffen, dass auf diesem Weg Fürsorge, Empathie und eine Liebe zu Tieren und Natur wachsen. Statt für viele Jahre die Verantwortung für einen Hund oder eine Katze zu übernehmen, fällt die Wahl oft auf Mäuse. Wer einige Ratschläge beachtet, kann viel Freude an den kleinen Wesen haben.

Ob ein Kind generell bereit dafür ist, sich um ein Tier zu kümmern und damit ein Stück Verantwortung zu übernehmen, können die Eltern meist am besten einschätzen – eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht. Bei Mäusen sieht Dr. Barbara Schneider von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) grundsätzlich eine bessere Eignung für ältere Kinder: „Mäuse sind eher für ältere Kinder geeignet, da sie überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv sind. Eine Beschäftigung mit den quirligen Tieren ist daher eher erst am späten Nachmittag oder Abend sinnvoll.“
Für den direkten Umgang mit den Tieren sind ältere Kinder besser vorbereitet, wie die Fachtierärztin für Verhaltenskunde erklärt: „Die Kinder müssen in der Lage sein, das Tier richtig zu behandeln und nicht zu grob anzufassen. Außerdem brauchen Mäuse ausreichend Ruhe. Ältere Kinder sind in dieser Hinsicht oft vernünftiger und können besser verstehen, dass zu viel Kontakt Stress für Tiere bedeuten kann.“

Kind und Maus aneinander gewöhnen

Die Grundlage einer positiven Kind-Maus-Beziehung ist, dass die Eltern genau anleiten, wie der Umgang mit Mäusen funktioniert. Ein Erwachsener sollte das Kind dabei immer beaufsichtigen, liebevoll auf Fehler hinweisen und schnell reagieren, um das Tier zu schützen.
So liegt es etwa an den Eltern, der Mäusegruppe erst einmal eine paar Tage Ruhe zu gönnen, damit sie sich an ihr neues Heim gewöhnen kann. Expertin Schneider gibt zur anschließenden Kontaktaufnahme nützliche Tipps: „Mäuse sind als kleine Beutetiere sehr schreckhaft und besonders plötzliche Bewegungen von oben sollten vermieden werden. Wenn man begehrte Leckerbissen aus der Hand füttert, werden die Tierchen aber in der Regel schnell zahm. Weil Mäuse gerne in Höhlen gehen, sind auch zu einer Höhle geformte Hände etwas, in das sie sich gern zurückziehen und so Kontakt mit Menschen aufnehmen.“ Eine wichtige Grundregel ist dabei laut Dr. Schneider immer, dass das Kind nur Kontakt anbietet und der Maus die Entscheidung überlässt, ob sie sich freiwillig nähert oder nicht.

Aktivitäten für Maus und Kind

Wenn eine Maus zutraulich wird, lässt sie sich vielleicht etwas streicheln und gewöhnt sich mit der Zeit immer mehr an das Kind und die Berührungen. Für den Großteil des Tages sollte sie aber in ihrem großen Gehege viele Möglichkeiten zum Klettern und Spielen finden und sich mit Artgenossen beschäftigen.
Für die Fachtierärztin ist die Zuschauerrolle stark unterschätzt: „Mäuse zu beobachten ist eine tolle Aktivität – besonders, wenn spezielle Spielplätze und tiergerechtes Spielzeug während des Freilaufs angeboten werden. Da die aktiven Tiere interessante Verhaltensweisen zeigen, sollten Kinder auch dazu angeleitet werden, sie einfach mal zu beobachten.“

Die Wahl der richtigen Maus

Wer sich nun entscheidet, Mäuse zu Hause einziehen zu lassen, sollte noch weitere Aspekte beachten: Zum einen gehört zu einer artgerechten Haltung immer das Leben in einer Gruppe statt in Einzelhaltung. Darüber hinaus sind Qualzuchten beim Laien häufig nicht bekannt, sodass man sich vorher genau informieren sollte. Dr. Barbara Schneider erklärt dazu: „Verschiedene Farbvarianten können etwa das Problem mit sich führen, dass es häufiger zu Fettleibigkeit oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommt. Unter anderem sind Langhaar- und Angoramäuse oft von Augenentzündungen betroffen. Und auch bei den beliebten Albino-Tieren ist zu beachten, dass sie extrem lichtempfindlich sind und einen besonderen Schutz benötigen.“
Eltern sollten sich daher schon vor dem Kauf informieren, damit gesunde Tiere zur Familie dazustoßen und sie ihre Kinder an den Umgang mit den kleinen Heimtieren gewöhnen können.
(Quelle: Pressemitteilung Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) / Beitragsbild: Copyright Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.)

Immer weniger Schweinehalter in Bayern

Immer weniger Schweinehalter in Bayern

Füth / Bayern Immer weniger Schweinehalter in Bayern: Das Bayerischen Landesamt für Statistik verzeichnet für das Jahr 2022 einen Rückgang um 400 auf rund 3500. Der Schweinebestand sank im Vergleich zum Vorjahr um 12,1 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist nach den vorläufigen Ergebnissen der Schweinebestandserhebung zum Stichtag 3. November 2022 die Zahl der Schweine gegenüber dem Vorjahr um 12,1 Prozent (- 332 200 Tiere) auf 2 409 300 Tiere gesunken. Die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe liegt mit rund 3 500 bei 91,3 Prozent des Vorjahresniveaus: Zum 3. November 2021 waren noch rund 400 Betriebe mehr in Bayern aktiv. Im Durchschnitt hält jeder Betrieb 697 Tiere, etwa 19 weniger als im November 2021.

 Mastschweine mit  mindestens 110 kg
am stärksten betroffen

Der Bestand an Zuchtsauen mit 50 kg oder mehr Lebendgewicht nimmt im Vergleich zum vergangenen Jahr um 13,2 Prozent auf 156 800 Tiere ab. Dabei fällt der Rückgang bei nicht trächtigen Sauen mit 15,4 Prozent etwas höher aus als bei trächtigen Sauen (-12,5 Prozent). Insbesondere der Bestand nicht trächtiger Jungsauen erfährt eine deutliche Abnahme um 22,2 Prozent auf 13 600 Tiere.

Auch der Ferkelbestand ist abermals von einem hohen Rückgang um 9,7 Prozent, auf nunmehr 677 600 Tiere, betroffen. Der Bestand an Jungschweinen bis 50 kg Lebendgewicht nimmt um 17,7 Prozent auf 386 600 Tiere und damit gegenüber dem bayerischen Gesamtbestand überdurchschnittlich ab.

Der Bestand an Mastschweinen sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 11,3 Prozent auf 1 185 600 Tiere. Mit einem Minus von 23,0 Prozent geht dabei der Bestand an Mastschweinen mit einem Lebendgewicht von 110 kg oder mehr am stärksten zurück, wohingegen sich beispielsweise der Mastschweinebestand von 80 kg bis unter 110 kg Lebendgewicht nur um 6,3 Prozent auf 495 100 Tiere verringert.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Kleine Silvesterfreude für die Katze

Kleine Silvesterfreude für die Katze

Rosenheim – Silvester ist nicht unbedingt ein Tag, der den Tieren besonders gut gefällt. Aber kleine Freuden gibt es manchmal doch, beispielsweise in Form von Luftschlangen, mit denen sich wunderbar spielen lässt, wie unser Foto mit der Rosenheimer Katzendame Lizzy zeigt.

Langhaarkatze Lizzy spielt mit grüner Luftschlange

Für den heutigen Abend aber auch gleich noch ein paar Tipps für alle Tierbesitzer:

  • Auch Freigängerkatzen sollten rechtzeigt ins Haus geholt werden.
  • Ruhezonen oder Rückzugsmöglichkeiten in möglichst abgedunkelten, ruhig gelegenen Zimmern schaffen. Die Tiere sollten diese Räume aber natürlich schon kennen und sich dort grundsätzlich wohlfühlen
  • Musik oder Fernseher leise laufen lassen, um so eine gewohnte Geräuschkulisse zu schaffen
  • Rollläden und Vorhänge schließen, um die grellen Lichteffekte zu vermeiden
  • Fenster geschlossen halten
  • Wenn das Feuerwerk startet, Tiere nicht nach draußen nehmen und, wenn möglich, nicht alleine lassen.
  • Käfige von Kleintieren und Vögeln abdunkeln und weg vom Fenster stellen
  • Bei Hunden Halsband mit Adresse und Telefonnummer versehen
  • Selbst ruhig auftreten. Die eigene Stimmung überträgt sich auf das Tier.
  • Wer das neue Jahr mit Feuerwerk begrüßt, bitte nicht in der Nähe von Wäldern, Wiesen, Tierheimen, Tierparks und Ställen.
    (Quelle: Artikel: Josefa Staudhammer / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)
BBV fordert Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

BBV fordert Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

München / Bayern – Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigt sich enttäuscht, dass „trotz bisheriger Erfolge bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes nun weitere Verschärfungen auf die Tierhalter zu kommen.

Dazu betont Bauernpräsident Günther Felßner: „Unsere Landwirte bekennen sich klar zum Ziel, den Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Maß zu begrenzen. Die Menge eingesetzter Antibiotika in der Landwirtschaft konnte dadurch innerhalb der letzten zehn Jahre bereits um 65 Prozent verringert werden. Das ist allein dem gewissenhaften und verantwortungsbewussten Handeln unserer Tierhalter und Tierärzte zu verdanken.“

„Kranke Tiere
adäquat behandeln“

Die in der aktuellen Gesetzesänderung enthaltene pauschale Forderung der Antibiotikareduktion um 50 Prozent – noch dazu ohne Bezugsgröße – ist aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes aber völlig inakzeptabel. Felßner: „Dies ignoriert die bisherigen Erfolge in der Antibiotikareduzierung. Außerdem gebietet es der Tierschutz, kranke Tiere adäquat zu behandeln, wozu bei Bedarf auch der Einsatz von Antibiotika gehört. Eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes auf Null ist somit weder möglich noch zielführend.“

Sehr problematisch sieht der BBV zudem die Kurzfristigkeit der Umsetzung, die letztendlich auf dem Rücken der Tierhalter ausgetragen werde. Zwischen der finalen Verabschiedung der Gesetzesänderung und dem Inkrafttreten am 1- Januar 2023 liegen würden gerade mal zwei Wochen liegen. „Eine reibungslose Umsetzung ist damit praktisch unmöglich“, sagt Felßner. Kritikwürdig sei auch die zusätzliche Bürokratie, die nun insbesondere auf die neu eingeführten Bereiche wie beispielsweise die Milchkuhhaltung zukomme. „Der zusätzliche Dokumentationsaufwand stellt die Nutztierpraxen, die in einigen Regionen bereits mit einem verschärftem Tierärztemangel zu kämpfen haben, vor eine erhebliche Herausforderung“, mahnt Felßner.

Inhaltlich gäbe es noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte an der Gesetzesänderung, wie die Einführung von Gewichtungsfaktoren bei der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit. So werde beispielsweise die Anzahl der Behandlungstage beim Einsatz von kritischen Antibiotika wie Colistin mit dem Faktor drei multipliziert. Die Gewichtung führe zu einem deutlichen Anstieg der individuellen Therapiehäufigkeit und damit zu einer ungerechtfertigten Bestrafung der Tierhalter.

„Leidtragende sind
wieder einmal die Tierhalter“

Felßner weist darauf hin, dass der Bauernverband seine Forderungen an verschiedenen Stellen des Gesetzgebungsprozesses angebracht und dabei immer wieder mit Nachdruck Verbesserungen gefordert sowie vor neuer überbordender Bürokratie gewarnt habe. Felßner: „Leider hat die Politik dies weitgehend ignoriert. Dabei sind die Leidtragenden wieder einmal insbesondere unsere Tierhalter.“
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Das sind die beliebtesten Haustiere

Das sind die beliebtesten Haustiere

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Die Katze bleibt das beliebteste Haustier in Deutschland, dicht gefolgt vom Hund. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Marktforschungsinstitut Skopas für IVH und ZZF durchgeführt hat.

Befragt wurden rund 7000 Menschen in Deutschland.  Demnach lebten im Jahr 2021 in fast der Hälfte aller Haushalte in Deutschland (47 Prozent) Heimtiere. Dieser Prozentsatz entspricht dem des Vorjahres.
Vor allem Familien mit Kindern holen sich ein Tier nach Hause, um genau zu sein 69 Prozent aller Familien mit Kindern hatten ein Heimtier. In 15 Prozent aller Haushalte wohnten sogar mindestens zwei Heimtierarten.

An erster Stelle bleiben laut Befragung die Katzen. Insgesamt leben 16,7 Millionen Samtpfoten in 26 Prozent der Haushalte. An zweiter Stelle kommen 10.3 Millionen Hunde in 21 Prozent der Haushalte. Dabei sei der Anteil der Mischlingshunde von 42 auf 44 Prozent gestiegen.

4,6 Millionen Kleintiere wie Mäuse, Hamster, Meerschweinchen und Co. leben in 5 Prozent der Haushalte. Die Zahl der Ziervögel betrug 2021 3,1 Millionen in 3 Prozent der deutschen Haushalte. Außerdem gab es im Jahr 2021 2,3 Millionen Aquarien in 4 Prozent der Haushalte und 1,2 Millionen Terrarien in 2 Prozent der Haushalte

Die Altersstruktur ist laut ZZF über die vergangenen Jahre hinweg fast unverändert geblieben. Besonders viele Haustierhalter finden sich in der Lebensmitte: 10 Prozent sind 30 bis 39 Jahre alt, 18 Prozent gehören zur Altersklasse 40 bis 49 Jahre und 22 Prozent zu den 50 bis 59-jährigen. Mit 24 Prozent gehörten die über 60-jährigen Tierhalter auch im Jahr 2021 zu der größten Gruppe der Haustierhalter.
(Quelle: Information www.zzf.de / Beitragsbild: Marion Protzek)