Zoll deckt Schmuggelversuche bei Urlaubsrückkehrern auf

Zoll deckt Schmuggelversuche bei Urlaubsrückkehrern auf

Rosenheim – Goldschmuck im Wert von rund 69.000 Euro, mehrere Kilogramm Tabak und zahlreiche Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen: Bei Kontrollen im Reiseverkehr hat das Hauptzollamt Rosenheim in München und den umliegenden Landkreisen erneut Schmuggelversuche aufgedeckt.

Eine 53-Jährige führte Goldschmuck im Wert von rund 29.000 Euro mit sich, ohne diesen bei der Einreise anzumelden. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet, die fälligen Einfuhrabgaben von rund 6.400 Euro beglich sie vor Ort. In einem weiteren Fall entdeckte der Zoll Gold im Wert von rund 12.200 Euro, versteckt in Handtasche und Socken, sowie mehrere Kilogramm nicht versteuerten Tabak bei einer Familie.

Pressesprecherin Marion Dirscherl erklärte:

„In den meisten Fällen werden Reiserückkehrende wegen Überschreitung der Reisefreimenge auffällig. Die Freimengen liegen im Straßenverkehr bei 300 Euro pro Erwachsenen und 175 Euro bei Kindern bis 15 Jahren. Werden darüberhinausgehende Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nicht beim Zoll angemeldet, werden nicht nur Einfuhrabgaben, sondern möglicherweise auch eine entsprechende Strafe fällig.“

🧳 ZOLL-INFOS: Freimengen und Reisetipps

Freigrenzen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern:

  • Waren bis 300 € (Landweg) bzw. 430 € (Flug/Seeweg)
  • Kinder bis 15 Jahre: 175 €
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 1 Liter Spirituosen (>22 %) oder 2 Liter Wein (≤22 %)
  • 4 Liter Wein und 16 Liter BierWeitere Hinweise:
  • Vor der Reise auf www.zoll.de oder in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ informieren.
  • Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen sind verboten – Informationen dazu: www.artenschutz-online.de.

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(Quelle: Pressemitteilung HZA-Ro / Beitragsbild: HZA Rosenheim)
BBV warnt: Vorsicht mit Lebensmitteln im Urlaubsgepäck

BBV warnt: Vorsicht mit Lebensmitteln im Urlaubsgepäck

München / Bayern – Der Bayerische Bauernverband (BBV) warnt Riesende vor kulinarischen Urlaubsmitbringseln. Dadurch könnten Tierkrankheiten eingeschleppt werden. Auch eine achtlos am Rastplatz entsorgte Wurstsemmel kann zur Gefahr werden:

Konkret empfiehlt Siegfried Jäger, Tierhaltungspräsident des Bayerischen Bauernverbandes: „Verzichten Sie grundsätzlich auf Fleisch- und Milchprodukte als Mitbringsel aus dem Ausland. Lebensmittelabfälle sollten außerdem zum Schutz unserer Tiere nicht in freier Natur entsorgt werden.“
In der jüngeren Vergangenheit sind in Deutschland Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten. Bei beiden Tierkrankheiten handelt es sich um hochansteckende Viruserkrankungen, die in manchen Ländern örtlich begrenzt vorkommen oder ein aktuelles Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen haben. Beide sind für den Menschen zwar völlig ungefährlich, für betroffene Tierarten jedoch fatal – mit gravierenden Folgen auch für die Tierhaltungsbetriebe. Die Ansteckung findet in erster Linie über den Kontakt von erkrankten und gesunden Tieren statt. Aber eine Übertragung ist auch über Personen, beispielsweise durch Kleidung, Fahrzeuge, oder weggeworfene bzw. verfütterte Lebensmittel, und Haustiere möglich.

Bayern bislang verschont von MKS und ASP

Bayern blieb glücklicherweise bislang verschont von MKS und ASP, jedoch warnt Jäger vor allzu großer Sorglosigkeit: „Gerade mitgebrachte tierische Lebensmittel können für gefährdete Tierarten eine Bedrohung darstellen, zum Beispiel eine achtlos weggeworfene Wurstsemmel am Rastplatz, über die sich hernach die Wildschweine freuen – mit unschönen Folgen.“ Weiterhin sollten zudem die Halter empfänglicher Tiere in Bayern die Biosicherheitsmaßnahmen auf ihren Betrieben überprüfen und gegebenenfalls verstärken.
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)
 

Erholung für Senioren in Bad Hofgastein

Erholung für Senioren in Bad Hofgastein

Bas Hofgastein / Rosenheim – Für den Zeitraum von 28. September bis 5. Oktober bietet das Rote Kreuz Rosenheim eine Seniorenerholungsreise nach Bad Hofgastein in Österreich an.

Das Ortszentrum Von Bad Hofgastein bietet eine Fußgängerzone mit Geschäften, Restaurants und einem großen Kurpark.
Das Johannesbad Hotel Palace befindet sich inmitten eines großen Gartens und einer Parkanlage. Auf der Sonnenterrasse kann man gemütlich sitzen und die Spazierwege laden zum Flanieren ein. Im Panoramahallenbad kann man sich im Gasteiner Thermalwasser entspannen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Solegrotte und Aquafitness und weitere Hotelangebote zu nutzen.
Eine Anmeldung für die Reise ist bis 11. August möglich. Weitere Infos gibt es unter Tel. 08051/9652211 oder unter www.brk-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung BRK Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Urlaub? Schön wär’s

Urlaub? Schön wär’s

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Sommerzeit ist Urlaubszeit und für viele ein Highlight des Jahres. Doch immer mehr Menschen in Bayern können sich eine Reise nicht mehr leisten. Besonders Alleinerziehende und Alleinlebende bleiben oft zuhause. Steigende Preise machen das Wegfahren zur Herausforderung.

Für viele Menschen in Bayern ist eine Woche Urlaub einfach zu teuer. Laut einer aktuellen Statistik kann sich rund jede siebte Person im Jahr 2024 keinen einwöchigen Urlaub außerhalb der eigenen vier Wände leisten. Besonders schwierig ist das für Alleinlebende und Alleinerziehende: Bei ihnen kann sich etwa jede fünfte alleinstehende Person und sogar jede dritte Person in einem alleinerziehenden Haushalt keinen Urlaub leisten.
In Bayern sieht die Lage zwar etwas besser aus als im restlichen Deutschland oder Europa, aber die Zahlen sind trotzdem hoch. Bundesweit können sich sogar rund 21 Prozent keinen Urlaub leisten, europaweit sind es sogar 27 Prozent.
Das Problem wird durch steigende Preise noch größer. Urlaub ist in den letzten Jahren deutlich teurer geworden: Pauschalreisen ins Ausland kosten inzwischen etwa 18 Prozent mehr als noch 2019, für Reisen im Inland sind die Preise um fast 27 Prozent gestiegen. Auch Ferienwohnungen und Flüge sind teurer geworden bei internationalen Flügen sogar um mehr als 50 Prozent seit 2019.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statisit / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

Ausweis oder Führerschein im Ausland verloren – was tun? ADAC gibt Tipps

Ausweis oder Führerschein im Ausland verloren – was tun? ADAC gibt Tipps

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Ausweis oder Führerschein im Ausland weg –  Da ist schnell vorbei mit der guten Laune. Die ADAC-Juristen geben Tipps, was dann zu tun ist. 

Zunächst sollte man sich vergewissern, dass der Ausweis oder Pass auch wirklich weg ist. Heißt: Taschen, Rucksack, Hotel oder Mietwagen doppelt checken. Stellt sich heraus, dass das Dokument tatsächlich nicht zu finden ist, sollte man den Verlust oder Diebstahl direkt bei der örtlichen Polizei melden. Diese händigt einem eine Verlust-, beziehungsweise Diebstahlanzeige aus. Je nach Urlaubsort heißt es nun die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat zu kontaktieren. Diese können einen Ersatzausweis, beziehungsweise vorläufigen Reisepass für die Rückreise ausstellen. Dafür sollte man die Verlustanzeige bei der Polizei, ein Passfoto und einen Identitätsnachweis mitbringen. Für letzteren ist es ratsam, bereits vor der Reise Kopien oder Bilder auf dem Smartphone von seinem Ausweis anzufertigen, um diese dann vorzeigen zu können. Wieder zuhause angekommen, muss ein neues Ausweis-/Reisedokument beantragt werden.

Verlust des Führerscheins

Beim Führerschein verhält es sich etwas anders. Hier sind die Auslandsvertretungen nicht zuständig. Der neue Führerschein muss nach der Rückkehr bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle in Deutschland angefordert werden. Für die Neuausstellung wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Passfoto und gegebenenfalls eine eidesstaatliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins benötigt. Es ist jedoch ebenfalls ratsam, eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Urlaubsland aufzugeben, um diese bei der Neuausstellung vorzeigen zu können. Die Diebstahlanzeige kann ebenfalls hilfreich sein, wenn man auf der Rückreise ist und in eine Polizeikontrolle gerät. Zwar ist das Fahren ohne Führerscheindokument kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber man kann das Dokument nicht vorzeigen. Dafür werden in Deutschland rund zehn Euro Verwarngeld fällig. Im Ausland kann der Betrag auch höher sein: In den Niederlanden 110 Euro, in Österreich ab 20 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien ab 42 Euro.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsbild: Symbolfoto re)