Wiederaufbau der Bobbahn am Königsee

Wiederaufbau der Bobbahn am Königsee

Königssee / Landkreis Berchtesgaden – Ein gutes Jahr ist es her, dass die Bob- und Rodelbahn Bayerns am Königssee bei einem Unwetter schwer beschädigt wurde. Wie geht es weiter? Innen- und Sportminister Joachim Herrmann und Bayerns Bauminister Christian Bernreiter haben jetzt klargestellt, dass die Finanzierung des Wiederaufbaus der Bob- und Rodelbahn am Königssee sichergestellt ist.

„Die Finanzierung kann überwiegend aus Mitteln des Hochwasser-Aufbauhilfefonds 2021 des Bundes erfolgen. Es gibt eine klare Aussage vom Freistaat Bayern und vom Bund, dass die Anlage mit ihren Schäden unter das Programm zur Beseitigung der Unwetterschäden fällt“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung. Der Freistaat Bayern und auch der Bund befürwortete den Wiederaufbau, die Entscheidung darüber obliege aber dem Landkreis Berchtesgadener Land.
Herrmann geht nach seinem letzten Besuch vor Ort Anfang August davon aus, dass rund drei Viertel der bei den Unwetterereignissen im Juli 2021 nur teilweise zerstörten Strecke noch intakt sind: „Bisweilen wurde der Eindruck vermittelt, als sei alles kaputt. Davon kann keine Rede sein.“ Der Sportminister ist sich nach seinen Gesprächen mit Fachleuten von Sportverbänden sicher, dass auch eine beim Wiederaufbau verkürzte Bahn den internationalen Standards entspricht. Wobei Herrmann den Hochwasserschutz unabhängig vom Wiederaufbau der Bob-und Rodelbahn für unabdingbar hält: „In den Hochwasserschutz rund um den Klingerbach muss so oder so investiert werden. Hätte es die Rodelbahn nicht gegeben, wären die Wassermassen im Juli 2021 direkt auf die darunterliegenden Wohnhäuser gespült worden. Die Bahn hat den Verlauf der Wassermassen gebremst und umgelenkt. Wer sich nunmehr gegen einen Wiederaufbau ausspricht, muss trotzdem mit den Kosten für den Hochwasserschutz rechnen.“ Auch Bayerns Bauminister Christian Bernreiter befürwortet den Wiederaufbau: „Ich habe mich beim Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Schaden an der Bob- und Rodelbahn mit Geld aus dem Aufbauhilfefonds behoben werden kann. Das Projekt ist wesentlich für die ganze Region und ein Zeichen, dass die Menschen sich auf die Unterstützung durch die Staatsregierung verlassen können!“

Sportminister Joachim Herrmann bestätigte Bernreiter, der Freistaat stehe zu seinem Wort und unterstütze den Landkreis bei der Wiederherstellung der Kunsteisbahn am Königssee, einer Medaillenschmiede des Bob- und Rodelsports in Deutschland. „Als bayerischer Sportminister würde ich mich über eine baldige Wiederherstellung sehr freuen. Die Spitzen- und Nachwuchsathleten benötigen alsbald wieder hervorragende Bedingungen für ihr Training.”
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Erstmals Affenpocken im Berchtesgadener Land

Erstmals Affenpocken im Berchtesgadener Land

Landkreis Berchtesgadener Land – Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es einen ersten bestätigten Fall der Affenpocken. Das meldet das Landratsamt Berchtesgadener Land. 

Am 9. August erhielt das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land die Information über einen möglichen Verdacht einer Infektion mit dem Affenpocken-Virus. Am gestrigen Mittwoch bestätigte sich dieser Verdacht dann durch einen klinisch übermittelten PCR-Abstrich.
Das Gesundheitsamt habe umgehend die dafür erforderlichen Ermittlungen übernommen, heißt es in der betreffenden Pressemitteilung. Demnach erfolgte die Ansteckung im privaten Bereich im nahen Ausland. Im Rahmen der Ermittlung konnten keine engen Kontaktpersonen festgestellt werden, es liegt somit keine Infektionskette vor.
Der Betroffene befinde sich bereits in der hierfür notwendigen 21-tägigen häuslichen Isolation. Bis dato habe er nur sehr leichte Symptome entwickelt und befinde sich in gutem und stabilen Zustand. Eine Hospitalisierung sei nicht notwendig.
Gefährdungen für weitere Personen seien aufgrund der fehlenden Kontakte nicht anzunehmen. Daher habe auch zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Allgemeinheit bestanden.
Nähere Informationen sowie Fragen und Antworten zum Affenpocken-Virus stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Affenpocken – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de) zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Berchtesgadener Land / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Schwerer Motorradunfall endet tödlich

Schwerer Motorradunfall endet tödlich

Berchtesgaden / Landkreis Berchtesgadener Land – Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang: Ein 57-jähriger Motorradfahrer kam am gestrigen Mittwochnachmittag auf der Roßfeldpanoramastraße in Berchtesgaden in den Gegenverkehr und erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Zwei weitere Motorradfahrer wurden schwer verletzt. 

Der Unfall ereignete sich nach den Angaben der Polizei gegen 14.15 Uhr. Der 57-jährige war mit einer Reisegruppe von insgesamt 19 Motorradfahrern unterwegs und fuhr auf der Südseite talwärts. Aus bisher unbekannter Ursache geriet er im Bereich der Ahornalmen in einer leichten Rechtskurve nach links auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit zwei entgegenkommenden Motorradfahrern, die in Richtung Roßfeld unterwegs waren. Bei dem Zusammenprall wurde er so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstellte trotz Reanimation seinen Verletzungen erlag. 
Die beiden entgegenkommenden Motorradfahrer aus dem Landkreis Ahrweiler erlitten ebenfalls schwerste Verletzungen und wurden mit dem Rettungswagen bzw. Rettungshubschrauber in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Für die weitere Unfallsachbearbeitung wurde ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Traunstein hinzugezogen. Dieser ordnete ein unfallanalytisches sowie technisches Gutachten an. 
Für die Dauer des gesamten Einsatzes wurde die Roßfeldstraße von der Mautstelle Süd bis zum Ahornkaser über mehrere Stunden komplett gesperrt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

Kennzeichnungs-Pflicht für Katzen

Kennzeichnungs-Pflicht für Katzen

Laufen / Landkreis Berchtesgadener Land – Am gestrigen 1. August wurde im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Laufen im Landkreis Rosenheim eine Verordnung für Katzen erlassen: Spätestens ab 1. Februar müssen alle Halter von freilaufenden Katzen ihre Lieblinge mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und kastrieren lassen.

„Das Landratsamt Berchtesgadener Land und die Stadt Laufen unterstützen mit der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen den Tierschutz und die im Tierschutz aktiven Mitbürgerer“, heißt es dazu in der betreffenden Pressemitteilung. Im nördlichen Teil des Landkreises würde nachweislich immer wieder großes Leid durch Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen entstehen, die sich aus entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen zusammensetzen. Die Lebenserwartung dieser Tiere sei aufgrund mangelnder menschlicher und medizinischer Betreuung und Versorgung sehr gering. Häufig auftretende Infektionskrankheiten (insbesondere an Augen und Atmungsapparat), Verletzungen und Unterernährung würden zu einer geringen Lebenserwartung und einem großen Leid der Tiere führen.
Um die Population gezielt kontrollieren zu können und dadurch das Leid zu lindern, seien bereits regelmäßig freilebende Katzen durch Tierschutzvereine und Tierschützer eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert, an der Einfangstelle wieder freigelassen und nachbetreut worden. Dieser Ansatz gelte als erfolgversprechend.
Das aufwändige Engagement sei jedoch nicht nachhaltig erfolgreich, solange aus den Reihen der gehaltenen Hauskatzen regelmäßig unkastrierte Tiere zuwandern und dadurch die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Leider komme es auch immer wieder vor, dass ungewollter Nachwuchs von Hauskatzen sich selbst überlassen werde und dieser dann den Ausgangspunkt für neue Kolonien verwilderter Katzen bilde.

Was bedeutet die Katzenschutzverordnung für Katzenhalter?
Alle Halter von freilaufenden Halterkatzen – also gehaltenen Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf erhalten – müssen ihre Tiere mittels Mikrochip kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und kastrieren lassen.

Warum müssen freilaufende Halterkatzen gekennzeichnet und registriert werden?
Wird eine gekennzeichnete und registrierte freilaufende Halterkatze als Fundtier aufgegriffen, können Halter problemlos ermittelt werden.. Ordnungsgemäß gekennzeichnete und registrierte Tiere können so schnellstmöglich an ihre HalterInnen zurückgegeben werden.

Ab wann gilt die Katzenschutzverordnung in Laufen?
Die Katzenschutzverordnung für das Gemeindegebiet der Stadt Laufen tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht gilt also ab 1. Februar 2023.

Was passiert, wenn sich Halter nicht an die Verordnung halten?
Wird ab Februar 2023 eine unkastrierte Halterkatze von der Gemeinde oder einer von ihr beauftragten Person im Schutzgebiet angetroffen, kann dem Katzenhalter von der Gemeinde aufgegeben werden, das Tier kastrieren zu lassen. Bis zur Ermittlung des Katzenhalters kann die Katze durch die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Person in Obhut genommen werden. Ist zur Ergreifung der Katze das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes erforderlich, sind die Grundstückseigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Person bei einem Zugriff auf die Katze zu unterstützen. Kann die Halterin oder der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, kann die Gemeinde die Kastration auf Kosten des Katzenhalters durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchführen lassen.

Wer führt Kennzeichnung und Kastration durch?
Tierhalter können ihre freilaufenden Halterkatzen in ihrer Tierarztpraxis kennzeichnen und kastrieren lassen.

Wo bekomme ich Unterstützung für Streunerkatzen auf meinem Hof bzw. meinem Grundstück?
Hierzu wird gebeten, die Angebote der ansässigen Tierschutzvereine zu beachten. Diese bieten im Gemeindegebiet der Stadt Laufen kostenlose Kastrationsaktionen für Streuner an. Scheue Tiere können verlässlich und schonend mit Lebendfallen eingefangen werden.

Sind Ausnahmen möglich?
Ausnahmen von der Kastrationspflicht (bspw. für Züchter) können auf Antrag durch das Veterinäramt Berchtesgadener Land zugelassen werden.
Das Veterinäramt Berchtesgadener Land bittet die Bürger um aktive Mithilfe zum Schutz der Tiere: „Lassen Sie Ihre Katze kennzeichnen, registrieren und kastrieren. Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Katze gesund ist, gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft und regelmäßig entwurmt wird. Denn damit schützen Sie Ihre eigene Katze ebenso wie freilebende Katzen.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Berchtesgadener Land / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

 

Auch Recka ist jetzt ausgeflogen

Auch Recka ist jetzt ausgeflogen

Hilpoltstein / Berchtesgaden / Bayern – Acht Tage nachdem mit Dagmar der erste der beiden heuer im Nationalpark Berchtesgaden ausgewilderten Bartgeier ausgeflogen ist (wir berichteten), hat jetzt auch der zweite Jungvogel Recka die gesicherte Felsnische verlassen. „Eigentlich war Recka schon lange startklar nur ist ihr die letzten Tage immer etwas dazwischengekommen. Entweder es hat zu stark geregnet oder Dagmar ist zu Besuch zu ihr geflogen oder ein Steinadler kam in die Nische, um an ihrem Futter zu nagen“, berichtet LBV-Projektleiter Toni Wegscheider.

Im Alter von 124 Tagen hat sich Recka zu ihrem ersten Flug aufgeschwungen und ist sicher am gleichen Futterplatz gelandet wie schon zuvor Dagmar. „Wir rechnen damit, dass sich Dagmar und Recka noch einige Zeit im Nationalpark aufhalten werden, bis sie das Auswilderungsgebiet zu ersten, größeren Erkundungsflügen verlassen.
Mit über 600 Übungsflügelschlägen pro Tag lag Recka zuletzt weit über dem Minimum von 200, das junge Bartgeier erreichen müssen, um ihren ersten Flug absolvieren zu können. Warum auch Recka, genau wie fast alle anderen europaweit bisher ausgewilderten jungen Bartgeier, am Vormittag zu ihrem Jungfernflug gestartet ist, dafür haben die Bartgeierexperten bisher noch keine Erklärung. „Über Reckas ersten Schlafplatz außerhalb der Nische haben wir uns vergangene Nacht sehr gefreut, da sie eine sichere Steilwand gewählt hat“, so Toni Wegscheider.

Bartgeierdame „Dagmar“ hielt
das Team ganz schön auf Trab

Der zweite junge Bartgeier Dagmar hingegen hatte bis vor kurzem immer wieder gefährliche Steinschlagrinnen für ihre Übernachtung gewählt und das Team auf Trab gehalten. Grundsätzlich zeigt sie sich seit ihrem Ausflug am 2. Juli allerdings als weitaus bessere Fliegerin als Wally und Bavaria im Vorjahr. „Schon nach zwei Tagen schaffte Dagmar eine Punktlandung bei Recka in der Nische. Für diese Flugfertigkeit haben die beiden Geier im Vorjahr zwei Wochen benötigt“, berichtet Nationalpark-Projektleiter Ulrich Brendel. Insgesamt hat Dagmar bisher allerdings nur relativ wenige kurze Gleitflüge absolviert, was vor allem am andauernden schlechten Wetter lag, bei dem erst gar keine gute Thermik zum Fliegen entstehen konnte.
Da Dagmars Flugradius bald schon einige hundert Meter betragen wird, haben die Projektmitarbeiter bereits jetzt Futter in Felsrinnen in weiterer Entfernung ausgelegt. Mit dem Ausflug der beiden Vögel, wird auch das Projektteam von LBV und Nationalpark mobiler. „Recka wird sich bei ihrem Flugverhalten sicher an Dagmar orientieren und sich Aufwindbereiche und Futterplätze von ihr abschauen. Vielleicht wird man sie bald auch mal gemeinsam fressen oder in derselben Felsnische übernachten sehen – in der Auswilderungsnische waren sie ja zeitweise unzertrennlich“, sagt Toni Wegscheider.

Dagmar und Recka
im Flug erkennen

Im Flug sind die beiden Bartgeier durch ihre unterschiedlichen hellen Flügelmarkierungen im ansonsten dunklen Gefieder gut voneinander zu unterscheiden. „Die gebleichten Federn bei Dagmar sind im Schwanz und gleich daneben im rechten Flügel gut zu erkennen. Bei Recka liegen beide Markierungen am Rand des linken Flügels“, beschreibt Toni Wegscheider. Der LBV ruft weiterhin alle dazu auf, den bayerischen Naturschützer in Zukunft vor allem außerhalb des Auswilderungsbereichs alle Sichtungen der beiden oder auch aller anderer Geier zu melden über das Online-Formular auf der LBV-Webseite unter www.lbv.de/bartgeier-melden. Erst jetzt ging wieder die Meldung eines Bergsteigers vom Hochkönig ein, der dort Bavaria fotografieren konnte.

Zum Projekt:

Der Bartgeier (Gypaetus barbatus) zählt mit einer Flügelspannweite von bis zu 2,90 Metern zu den größten, flugfähigen Vögeln der Welt. Anfang des 20. Jahrhunderts war der majestätische Greifvogel in den Alpen ausgerottet. Im Rahmen eines großangelegten Zuchtprojekts werden seit 1986 im Alpenraum in enger Zusammenarbeit mit dem in den 1970er Jahren gegründeten EEP (Europäisches Erhaltungszuchtprogramm) der Zoos junge Bartgeier ausgewildert. Das europäische Bartgeier-Zuchtnetzwerk wird von der Vulture Conservation Foundation (VCF) mit Sitz in Zürich geleitet. Während sich die Vögel in den West- und Zentralalpen seit 1997 auch durch Freilandbruten wieder selbstständig vermehren, kommt die natürliche Reproduktion in den Ostalpen nur schleppend voran. Ein vom bayerischen Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogelschutz) und dem Nationalpark Berchtesgaden initiiertes und betreutes Projekt zur Auswilderung von jungen Bartgeiern im bayerischen Teil der deutschen Alpen greift dies auf und unterstützt in Kooperation mit dem Tiergarten Nürnberg die alpenweite Wiederansiedelung. Dafür werden in den kommenden Jahren im Klausbachtal junge Bartgeier ausgewildert – im Jahr 2021 erstmals in Deutschland. Der Nationalpark Berchtesgaden eignet sich aufgrund einer Vielzahl von Faktoren als idealer Auswilderungsort in den Ostalpen. 
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Mit dem Zug zu berühmten bayerischen Seen

Mit dem Zug zu berühmten bayerischen Seen

Holzkirchen / Augsburg / Bayern Pünktlich an Ostern stechen am 15. April mit den Raddampfern am Ammersee die letzten Schiffe der Bayerischen Seenschifffahrt wieder in See. Dann drehen alle Ausflugsschiffe auf dem Starnberger See, dem Königssee, dem Tegernsee und dem Ammersee wieder ihre Runden. Seit Jahresbeginn ist die Bayerische Seenschifffahrt Partner der BRB. Wer mit der Bayerischen Regiobahn an Ammersee, Tegernsee oder Königssee reist und dafür das Guten Tag Ticket für Erwachsene nutzt, bekommt einen Rabatt auf den Schiffen.

Das Ticket gilt in allen fünf Netzen der BRB: Chiemgau-Inntal, Berchtesgaden-Ruhpolding, Oberland, Ammersee-Altmühltal und Ostallgäu-Lechfeld. Beim Königssee gilt der Rabatt auch für Gäste, die mit dem Berchtesgaden-Tagesticket Bus & Bahn unterwegs sind.

Bahnhof nur rund 250 Meter
vom Ammersee entfernt

Am Ammersee liegt der Bahnhof in Dießen nur rund 250 Meter vom Dampfersteg entfernt, weshalb für Rundfahrten Dießen als Start zu empfehlen ist. Ein Ausflug auf einem der eleganten, nachgebauten Raddampfer ist nicht nur für kleine Ausflugsgäste ein tolles Erlebnis. Mit ihrem schnittigen Aussehen, den lebendigen Schaufelrädern, mit ihren liebevollen Details und schmucken Salons prägen die Dampfer das Bild vom Ammersee. An Bord kann man einen Hauch vom Luxus großer Seereisen genießen.

Zum Echo vom
Königssee

Am fjordartigen Königssee mit seinem smaragdgrünen Wasser sind die Elektroboote in einer majestätischen Umgebung unterwegs zur weltberühmten Wallfahrtskirche St. Bartholomä. Die atemberaubenden Wasserfälle und das Echo vom Königssee, welches der Bootsführer mit seinem Flügelhorn der Felswand entlockt, sind weitere Highlights.

Mit der Bahn gut erreichbar
ist auch der Tegernsee

Der dritte, mit der BRB gut erreichbare See, ist der Tegernsee. Idyllisch eingebettet liegt er inmitten der bayerischen Alpen. Und wer sich nicht entscheiden kann, wohin die Reise gehen soll, der kann sich im Laufe des Sommers alle drei ansehen: Hin mit der BRB und dann rauf auf das Schiff! Da muss man gar nicht in die Ferne schweifen, das Gute liegt manchmal tatsächlich sehr nah in Bayern.
(Quelle: Presseinformation BRB / Beitragsbild BRB : Die BRB fährt direkt am Tegernsee entlang)