Freilassing: Bundespolizei verhaftet Iraker mit 15 Aliasnamen

Freilassing: Bundespolizei verhaftet Iraker mit 15 Aliasnamen

Freilassing – Bundespolizisten haben am Mittwoch (12.2.2025) bei Grenzkontrollen am Bahnhof Freilassing einen gesuchten 29-jährigen Iraker verhaftet. Wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls muss der Mann nun eine Restfreiheitsstrafe von 540 Tagen verbüßen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 14.15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen aus Österreich ankommenden Zug. Ein gültiges Grenzübertrittsdokument legte der Mann nicht vor, wodurch der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise besteht.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Iraker ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vorlag. Demnach muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 540 Tagen verbüßen. Außerdem besaß der Mann zahlreiche falsche Identitäten: 15 sogenannte Aliaspersonalien ermittelten die Beamten.
Vor Verbüßen seiner Haftstrafe war der Iraker bereits 2017 in sein Heimatland abgeschoben worden. Trotz des im Zuge der Abschiebung verhängten Einreiseverbots ist er nun nach Deutschland zurückgekommen. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Freilassing: Zahlreiche Festnahmen über die Weihnachtsfeiertage

Freilassing: Zahlreiche Festnahmen über die Weihnachtsfeiertage

Freilassing – Arbeitsreich waren die Weihnachtsfeiertage für die Bundespolizei Freilassing. Sie verzeichneten 46 Fahndungstreffer und 9 vollstreckte Haftbefehle. 

Am 23. Dezember überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn einen 46-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen. Der Mann wies sich mit einem niederländischen Visum aus, das ihn bis zum 1. Mai 2024 zur Einreise und zum Aufenthalt im Schengenraum berechtigt hätte. Ermittlungen ergaben, dass er sich bereits seit 103 Tagen unerlaubt im Schengenraum aufhielt. Zudem wurde festgestellt, dass ein irakisches Visum aus seinem Reisepass entfernt worden war, was den Verdacht einer Straftat erhärtete. Bei der Durchsuchung des Gepäcks stellte die Bundespolizei Bargeldsummen von insgesamt 2.510 Euro sowie zwei Smartphones fest. Aufgrund des Verdachts der Geldwäsche und der unerlaubten Einreise wurde die Person nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am nächsten Tag nach Österreich zurückgewiesen.
Am Bahnhof Freilassing kontrollierte die Bundespolizei am 24. Dezember einen 49-jährigen rumänischen Staatsbürger in einem IC, gegen den ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 81 Euro konnten vor Ort beglichen werden, wodurch der Betroffene weiterreisen konnte.

Am 26. Dezember kontrollierte die Bundespolizei um 21.30 Uhr auf der BAB 8 einen 42-jährigen türkischen Staatsbürger, der Fahrer eines PKW mit deutscher Zulassung war. Der Mann, der lediglich eine abgelaufene deutsche Duldung vorweisen konnte, besitzt keine gültige Fahrerlaubnis. Darüber hinaus war das Fahrzeug zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Gegen den Fahrer besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthalts, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem lagen drei Haftbefehle des Amtsgerichts Mannheim beziehungsweise der Staatsanwaltschaft Mannheim vor. Dabei handelt es sich um Haftbefehle wegen Betrugs, Insolvenzverfahren und einer Straftat nach dem GmbH-Gesetz. Die Sachbearbeitung dauert derzeit an.
Zudem nahm die Bundespolizei an diesem Tag an der Raststelle Hochfelln Nord einen 42-jährigen türkischen Staatsbürger fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vor, da er einer Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war. Der Mann wurde in eine JVA eingeliefert.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

Brand in Mehrfamilienhaus in Freilassing

Brand in Mehrfamilienhaus in Freilassing

Freilassing / Landkreis Berchtesgadener Land –  Am Donnerstagmorgen (7.11.2024) brach in einem Mehrfamilienhaus in Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) ein Feuer aus. Die Kriminalpolizei Traunstein geht derzeit bei der Brandursache von einem technischen Defekt aus.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Donnerstag (7. November 2024), gegen 7.05 Uhr, wurde über die Integrierte Leitstelle Traunstein der Brand eines Mehrfamilienhauses in der Ludwig-Zeller-Straße in Freilassing mitgeteilt. Bei Eintreffen der sofort alarmierten regionalen Feuerwehren stand die Fassade des Objekts in Vollbrand. Durch das professionelle und rasche Eingreifen der Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Gebäude verhindert werden. Das Feuer konnte zügig unter Kontrolle und vollständig abgelöscht werden.
Durch den Brand wurde niemand verletzt. Nach ersten Ermittlungen wird der Sachschaden auf einen niedrigen sechsstelligen Euro-Betrag geschätzt

Keine Hinweise auf Brandstiftung

Die ersten Ermittlungen vor Ort erfolgten durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Freilassing. Noch am gleichen Vormittag übernahmen die Brandfahnder des Fachkommissariats 1 der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, vor Ort die weiteren Untersuchungen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen den Ermittlern keinerlei Hinweise auf ein vorsätzliches Brandstiftungsdelikt vor. Nach den ersten Untersuchungen ist als Brandursache von einem technischen Defekt auszugehen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

„Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz“

„Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz“

Freilassing / Mühldorf am Inn – In Bayern stehen die Sommerferien  vor der Tür. Vor Ferienbeginn appelliert die Bundespolizeiinspektion Freilassing eindringlich an alle Jugendlichen und ihre Eltern: „Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz!“

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Achtung Lebensgefahr! – Fast monatlich verzeichnet die Bundespolizei Bahnstromunfälle mit Kindern und Jugendlichen aber auch mit Heranwachsenden, die auf das Klettern von Waggons und Strommasten oder auf S-Bahn-Surfen zurückzuführen sind. Die meistens tödlich oder mit schwersten Verletzungen endenden Unfälle lassen sich überwiegend auf das Fertigen von Selfies oder Fotos, Leichtsinn und Mutproben zurückführen.
Im Juli 2024 ereigneten sich im Großraum München bereits drei tragische Unfälle, bei denen drei Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter von 14 bis 19 Jahren beim Besteigen von Kesselwagen durch Stromschläge aus der Oberleitung schwer verletzt wurden. Die zwei Jugendlichen befinden sich in kritischem Zustand im Krankenhaus, der 19-Jährige ist an den Folgen des Unfalls verstorben.

Ein Blitz, ein Knall und Stille – Bahnstromunfälle wirken sich langfristig für Betroffene, Angehörige, Zeugen, Bahnpersonal und Einsatzkräfte aus. Opfer sind überwiegend Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, denen es alters- und entwicklungsbedingt häufig an einem ausgeprägten Gefahrenbewusstsein mangelt. Durch die Oberleitungen fließen 15 000 Volt – 65 Mal mehr Strom als zu Hause aus der Streckdose kommt.

Einen Stromschlag kann man auch bekommen, ohne die Stromleitung zu berühren. Ein sogenannter Lichtbogen kann dabei von der Stromleitung auf den menschlichen Körper bereits nach der Verringerung eines Mindestabstandes von 1,5 bis 2 Metern überspringen. Hierdurch entstehen meist tödliche Verbrennungen.

Zudem sind fahrende Züge mittlerweile so leise, dass sie nicht immer rechtzeitig zu hören sind und werden daher oft zu spät wahrgenommen. Bahnanlagen abseits von gekennzeichneten Wegen und Bahnsteigen zu betreten, ist daher lebensgefährlich.

Um insbesondere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende umfassend über die Gefahren aufzuklären, finden sich auf der Internetseite der Bundespolizei ein Begleitheft, Flyer für Jugendliche und Flyer für Erwachsene sowie ein Aufklärungsvideo über die Gefahren im Bahnverkehr. Dieses Video ist hier verfügbar.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Bundespolizei kontrolliert kroatische Fußballfans und findet Drogen und Pyrotechnik

Bundespolizei kontrolliert kroatische Fußballfans und findet Drogen und Pyrotechnik

Freilassing- Polizeikontrollen im Rahmen der Fußball-EM in Freilassing: Bei kroatischen Fans werden Drogen und Pyrotechnik gefunden. Damit ging es nicht mehr für alle zum Spiel:

Die Pressemitteilung im Worlaut:
Am Montag (24. Juni) um 05:20 Uhr haben Bundespolizisten auf der A 8 einen mit acht kroatischen Staatsangehörigen besetzten Kleintransporter kontrolliert. Die Insassen haben angegeben, auf dem Weg zum Länderspiel Kroatien gegen Italien in Leipzig zu sein. Bei der Durchsuchung haben Kräfte der Bundespolizei Drogen und Fan-Utensilien, die in deutschen Stadien verboten sind, gefunden. Einer der Männer wurde nach Österreich zurückgewiesen.

Bei einem Datenabgleich in der Kontrollstelle am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn, stellte sich heraus, dass der 31-jährige Beifahrer und ein 26-jähriger Mitfahrer bereits im Zusammenhang mit Sportereignissen als gewaltbereit polizeibekannt sind. Bei der Durchsuchung der Fußballfans und des Fahrzeugs fand die Polizei beim 26-jährigen Fahrer ein Paar Quarzhandschuhe. Gemäß dem bayerischen Versammlungsgesetz handelt es sich hier um sogenannte Schutzbewaffnung. Ein Mitführen bei öffentlichen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin ist verboten.

Auch bei einem 36-Jährigen wurden die Bundespolizisten fündig. Er führte eine, auch als „Bengalo“ bekannte, Handfackel mit. Dabei handelte es sich zwar um erlaubnisfreie Pyrotechnik. Das Abbrennen ist aber gefährlich und deshalb in deutschen Stadien verboten. Die Bundespolizei belehrte den Mann über die Konsequenzen und stellte die Pyrotechnik gefahrenabwehrend sicher. Auch ein aufgefundener, bei Veranstaltungen verbotener, Schlauchschal, der keinem der Insassen zugeordnet werden konnte, wurde präventiv sichergestellt.

Bei der Durchsuchung der Beifahrertür fanden die Beamten zudem 5,2 Gramm Kokain. Nachdem die Beamten das Rauschgift ebenfalls dem Fahrer zuordnen konnten, führten sie einen Drogenschnelltest bei dem Mann durch. Dieser schlug positiv auf Kokain an.

Gegen den 26-jährigen Fahrer besteht somit der Tatverdacht eines Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz, der Verdacht einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Verdacht des Führens eines Kfz unter Wirkung berauschender Mittel. Diese Sachverhalte wurden der dafür zuständigen Grenzpolizei Piding übergeben, die das Rauschgift und die Quarzhandschuhe sicherstellte.

Aufgrund der Ergebnisse der Kontrolle und den entsprechenden Ermittlungen verweigerte die Bundespolizei dem Fahrer die Einreise nach Deutschland. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen. Die Mitfahrer durften ihre Reise zum Spiel der kroatischen Nationalmannschaft gegen Italien fortsetzen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

 

Mit „Bengalos“, Sturmhaube und Drogen auf dem Weg zur Fußball-EM

Mit „Bengalos“, Sturmhaube und Drogen auf dem Weg zur Fußball-EM

Freilassing – Endstation Grenzübergang: Mit „Bengalos“, Sturmhaube und Drogen machten sich drei Slowenien auf dem Weg zum Fußball-EM. Die Bundespolizei verweigerte den Risikofans in Freilassing die Einreise. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft hat die Bundespolizei die Maßnahmen auf allen Verkehrswegen im eigenen Zuständigkeitsbereich intensiviert. Damit soll die Einreise von gewaltbereiten Fußballstörern erkannt und verhindert werden, soweit dies rechtlich möglich ist.

Am Samstag (15. Juni) haben Bundespolizisten auf der A 8 drei slowenischen Staatsangehörige die Einreise verweigert und diese mit entsprechenden Strafanzeigen nach Österreich zurückgewiesen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten typische Utensilien der gewaltbereiten Fanszene und zeigten sie entsprechend an.
Unterstützungskräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing kontrollierten am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn einen Pkw mit slowenischer Zulassung. Der 29-jährige slowenische Fahrer gab an, zusammen mit seinen Begleitern, nach Stuttgart zum Fußballspiel der slowenischen Nationalmannschaft fahren zu wollen. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fand die Polizei über 40 Gramm Marihuana. Ein durchgeführter Drogen-Urintest verlief positiv auf THC. Auch vier, als „Bengalos“ bekannte, Feuerwerkskörper kamen bei der Durchsuchung zum Vorschein. Zwei dieser „Bengalos“ waren nicht mit einem erforderlichen Prüfzeichen versehen.
Im Kofferraum stießen die Beamten auf drei weitere „Bengalos“ ohne Prüfzeichen. Diese wurden dem Beifahrer, einen 33-jährigen Slowenen, zugeordnet.

Dem ebenfalls 33-jährigen zweiten slowenischen Mitfahrer gehörte die in der Fahrertür aufgefundene Sturmhaube. Hier besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz. Bei der Durchsuchung des Mitfahrers auf der Dienststelle wurden in dessen Unterhose rund 3 Gramm Kokain sowie 10 Gramm Marihuana festgestellt. Gegen den Mann besteht daher der Verdacht einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz und eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.
Sämtliche Pyrotechnik und Betäubungsmittel stellte die Polizei sicher. Gegen Fahrer und Beifahrer besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Beim Fahrer besteht zudem der Verdacht eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz und dem Verdacht des Führens eines KFZ unter Wirkung berauschender Mittel.

Aufgrund der Kontrollergebnisse und den entsprechenden Ermittlungen verweigerte die Bundespolizei allen drei – in Slowenien polizeilich bekannten – Männern, die Einreise nach Deutschland. Sie wurden nach Österreich zurückgewiesen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei /  Symbolfoto Bundespolizei)