Kunst von Kindern und Jugendlichen

Kunst von Kindern und Jugendlichen

Rosenheim – Im Rosenheimer Landratsamt wird am Montag, 24. Juli 2023 die Wanderausstellung „Junge Kunst 2023“ und „Die Kinder von Dali bis Picasso“ eröffnet. Zum Auftakt ist um 18 Uhr eine Vernissage geplant. Im Anschluss können Interessierte die Ausstellung in kleinen Gruppen im Foyer des Landratsamtes besichtigen. Die Ausstellung kann bis einschließlich 4. September, Montag bis Freitag in der Zeit von 8:15 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr besucht werden.

Im Anschluss zieht die Ausstellung weiter ins Rathaus Kolbermoor. Hier werden die Werke der jungen Künstlerinnen und Künstler von 12. September bis 22. September zu sehen sein, jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Mittwoch auch von 14 bis 15.30 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.
Die dritte Station ist das Haus des Gastes in Eggstätt von 25. September bis 20. Oktober 2023 Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Gezeigt werden über 40 Arbeiten

Es ist die 13. Wanderausstellung dieser Art im Landkreis Rosenheim. Gezeigt werden über 40 Arbeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Region, die sich kreativ mit den unterschiedlichsten Ausdrucksformen der bildenden Kunst auseinandergesetzt haben. Zu sehen sind Collagen, Fotografien sowie Zeichnungen, Acryl- und Dispersionsleinwände diverser Techniken.
„Junge Kunst 2023“ ist eine Veranstaltung mit Unterstützung des Landkreises Rosenheim, konzipiert und organisiert durch die Kommunalen Jugendarbeit Rosenheim. Es ist eine Ausstellung von jungen, nicht akademischen Künstlern, die sich mit ihren Ausdrucksmitteln und Inhalten mitteilen wollen. Sie suchen im Publikum den Gesprächspartner, um über ihre Erfahrungen, Ängste, Situationen der aktuellen Daseinslage, Probleme und Auseinandersetzungen mit dem Leben und der Umwelt zu kommunizieren.
Besonders ausdrucksvoll sind die Arbeiten der „Kinder vom Dali bis Picasso“ im Alter von 2 bis 13 Jahre, die nicht am naturtreuen Abbilden orientiert sind, sondern die eigene Fantasie und das eigene Weltverständnis aufs Blatt bringen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

Wegen Betriebsausflug geschlossen

Wegen Betriebsausflug geschlossen

Rosenheim / Landkreis – Wegen des Betriebsausflugs bleibt das Landratsamt Rosenheim am kommenden Dienstag, 4. Juli, ganztags geschlossen.

Betroffen davon sind auch die Außenstellen des Amtes: das Verkehrszentrum in Rosenheim, die Kfz-Zulassungsstelle in Wasserburg sowie das Gesundheitsamt in Rosenheim und das Veterinäramt in Bad Aibling.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt)

Geflügelpest bei Möwe in Prien

Geflügelpest bei Möwe in Prien

Prien / Landkreis Rosenheim – Bei einer verendeten Möwe in Prien am Chiemsee wurde jetzt der Nachweis auf das hochpathogene Influenzavirus H5N1 erbracht. Es war der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel in der Region in diesem Jahr.

Vor diesem Hintergrund bittet das Veterinäramt darum, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinem Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zudem ist die Fütterung von Wildwasservögeln derzeit nicht erlaubt. Fütterungsplätze stellen naturgemäß ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung dar, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Des Weiteren weißt das Landratsamt noch einmal eindringlich darauf hin, die derzeit geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 25. November 2022 genau einzuhalten. Diese war erlassen worden, um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Geflügelschauen
sind verboten

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten.

H5N1-Virus kann durch den direkten
Kontakt von Wildvögeln erfolgen

Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln erfolgen. Geflügelpest-Viren können aber auch durch Kot oder anderweitig viruskontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Kein Probebetrieb mit Gelber Tonne

Kein Probebetrieb mit Gelber Tonne

Landkreis Rosenheim – Ein Antrag der Freien Wähler auf einen einjährigen Probebetrieb der Gelben Tonne in zwei Pilot-Gemeinden im Landkreis Rosenheim ist am gestrigen Dienstag im Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität abgelehnt worden. Die Entscheidung fiel einstimmig.

Wie die Freien Wähler in ihrem Antrag ausführten, habe die Umstellung zum Jahreswechsel zu Beschwerden aus der Bevölkerung geführt. Tetrapacks könnten nur noch zentral an den Wertstoffhöfen entsorgt werden, was vor allem im ländlichen Raum zu längeren Fahrtwegen führe (wir bericheten). Zudem wurde die Befürchtung geäußert, dass wertvolle Materialien wie Metalle oder Kunststoffe im Restmüll landen könnten. Dies könne mit der Gelben Tonne vermieden werden.

Wie Rosenheim Landrat Otto Lederer sagte, sind für das Einsammeln, den Transport und die Verwertung von als Abfall anfallende Verpackungen grundsätzlich die Dualen Systeme zuständig. Das Einsammeln sei jedoch auf die vorhandenen Sammelstrukturen des Landkreises abzustimmen. Dementsprechend hätten die Dualen Systeme mit dem Landkreis Rosenheim vereinbart, die Leichtverpackungen im Gemisch auf den Wertstoffhöfen zu sammeln.

Pilotprojekt mit Gelben Tonne
organisatorisch nicht möglich

Eine Nachfrage der Behörde beim gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme ergab, dass ein Pilotprojekt mit der Gelben Tonne im aktuellen Vertragszeitraum bis 31. Dezember 2024 sowohl organisatorisch als auch aufgrund wettbewerbsrechtlicher Fragen nicht möglich sei.
Wie der Leiter des Sachgebiets Kreislaufwirtschaft/Abfallberatung, Georg Kirchhuber sagte, funktioniere die Umstellung. Das nunmehr bestehende Sammelsystem für Leichtverpackungen werde von den rund 250.000 Bürgern im Landkreis Rosenheim (ohne die Stadt Wasserburg) sehr gut angenommen. Die Abwicklung an den Wertstoffhöfen verlaufe reibungslos und die Fehlwurfquote sei gering. Die Menge der abgegebenen Leichtverpackungen lag in den ersten neun Monaten dieses Jahres bei über 1.450 Tonnen, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es rund 1.443 Tonnen. Die Verweildauer der Bürger an den Wertstoffhöfen sei kürzer, da die Leichtverpackungen nicht mehr getrennt werden müssen. Dies wiederum erhöhe den Durchlauf an den Wertstoffhöfen und erleichtere die Arbeit der Mitarbeitenden vor Ort, so Kirchhuber.

Zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Folien, Kunststoffbechern, Kunststoffflaschen, Styropor oder Mischkunststoffen sei auch schon vor der Umstellung ein Besuch des Wertstoffhofes nötig gewesen. Bei diesen ohnehin notwendigen Fahrten könnten nun Weißblech und Kartonverbundverpackungen mit abgegeben werden, ohne dass eine vorherige Sortierung mehr nötig sei. Papier, Pappe, Kartonagen und Glas könnten weiterhin an den Wertstoffinseln abgegeben werden. Die Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2024.
Die Vor- und Nachteile des derzeitigen Systems sollen laut Pressemitteilung des Landratsamts vor Ablauf der entsprechenden Abstimmungsvereinbarung erneut beleuchtet und im Ausschuss diskutiert werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Baum mutwillig getötet – Zeugen gesucht

Baum mutwillig getötet – Zeugen gesucht

Wasserburg / Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim hat bei der Polizeiinspektion Wasserburg am Inn Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Grund für die Anzeige ist die mutwillige Beschädigung eines Baumes auf dem Gelände des Gymnasiums in Wasserburg am Inn. Die Beschädigung war so massiv, dass der rund 30 Jahre alte Ahorn abgestorben ist und durch Mitarbeiter des Bauhofes des Landratsamtes Rosenheim gefällt werden musste.

Bei der Fällung vor Ort waren neben Roman Pröll, dem Gartenfachberater im Landratsamt Rosenheim auch ein Beamter der Polizeiinspektion Wasserburg sowie eine vereidigte Baumsachverständige. Die Beschädigung des Baumes durch ein Tier oder einen Schädling konnte von der Sachverständigen vor Ort ausgeschlossen werden.

Im Frühjahr war der Ahorn
noch bei bester Gesundheit

Wie Gartenfachberater Roman Pröll sagte, sei der Ahorn im Frühjahr noch bei „bester Gesundheit gewesen“. „Im Sommer wurde ich darüber informiert, dass der Baum nicht gut aussehe“, so Pröll. Vor Ort seien dann die Beschädigungen entdeckt worden. Der entstandene Schaden wird auf insgesamt rund 5.500 Euro beziffert. Wie Pröll sagte, gehe es bei der Strafanzeige neben dem finanziellen Schaden vor allem auch darum, dass solche mutwilligen Beschädigungen, die zum Tod eines Baumes geführt haben, nicht toleriert werden können.
Die Polizei in Wasserburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise. Gesucht werden Zeugen, die verdächtige Beobachtungen im Bereich „Am Bräuwinkelberg“ gemacht haben. Hinweise nimmt die Polizei in Wasserburg am Inn unter 08071/ 91770 entgegen.
(Quelle: Presseinformation Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: @Landratsamt Rosenheim)

 

Chlorung in Vogtareuth eingestellt

Chlorung in Vogtareuth eingestellt

Vogtareuth / Landkreis Rosenheim – Das Trinkwasser des Wasserbeschaffungsverbandes Vogtareuth wird nicht mehr weiter gechlort, das teilt das Landratsamt Rosenheim aktuell mit.

Die Chlorung wurde durchgeführt, da bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung Anfang September coliforme Bakterien im Trinkwasser festgestellt worden sind (wir berichteten).
Das Abkochgebot für die betroffenen Haushalte war bereits am 7. September aufgehoben worden. Nun sei auch eine Desinfektion des Wassers nicht mehr notwendig, heißt es in der betreffenden Pressemitteilung. Die Kontrollproben seien ohne Beanstandung gewesen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)