Corona: 3G auf dem Schulgelände

Corona: 3G auf dem Schulgelände

Rosenheim / Landkreis / Bayern – Aufgrund der aktuell angespannten Corona-Lage in Bayern wurde der Infektionsschutz an den Schulen weiter verstärkt. Es gilt dort ab sofort auf dem gesamten Schulgelände die „3G-Regel“ – auch für Eltern oder Erziehungsberichtete – egal, ob sie zu einem Beratungsgespräch wollen oder etwas abgeben müssen. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus hervor.

Die Schulen sind laut Schreiben rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Eltern werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:

Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!

Falls Sie Ihr Kind beispielsweise bei jüngeren Schülerinnen und Schülern zur Schule bringen: Bitte begleiten Sie es bei Unterrichtsbeginn maximal bis zum Eingang des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude und holen Sie es nach Unterrichtsschluss auch außerhalb des Schulgeländes wieder ab.


Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.


Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3GNachweis mit. Sofern Sie keinen gültigen Impf oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter AntigenSchnelltest oder max. 48 Stunden alter PCRTest) verfügen.


An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden.
(Quelle: Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Schüleraustausch mit Japan

Schüleraustausch mit Japan

Rosenheim – Aufgrund der Corona-Pandemie musste heuer zum zweiten Mal der Schüleraustausch zwischen der Städtischen Realschule für Mädchen und Schulen in Rosenheims Partnerstadt Ichikawa in Japan abgesagt werden. Dafür wurde ein digitaler Austausch organisiert.

Sibylle Beaumont, Lehrerin an der Städtischen Realschule für Mädchen und Leiterin des Austauschprogrammes, fand schnell viele enthusiastische Schülerinnen, die sich beteiligen wollten. Die Mädchen einer siebten Klasse erstellten dazu Videos zu unterschiedlichen Themen. Sie stellten sich selbst vor, präsentierten ihre Schule sowie die Stadt Rosenheim und filmten Bastelanleitungen für traditionelle Gegenstände wie Weihnachtsengel und Weihnachtssterne. Unterstützt wurden sie von einer Ethikklasse der zehnten Jahrgangsstufe, angeleitet durch Anne Kölsch, Lehrerin für Deutsch, Geschichte und Ethik. Diese Gruppe drehte Anleitungen für Lebkuchenhäuser und Adventskalender.
In Rosenheims japanischer Partnerstadt Ichikawa, die an Tokio angrenzt, traf sich eine Gruppe von 20 Schülerinnen und Schülern an sechs Samstagen für den Austausch. Auch sie drehten Videos und bastelten die typischen deutschen Gegenstände mithilfe der Anleitungsvideos der Mädchenrealschule nach.
Zusätzlich erfolgte eine virtuelle Stadtführung in Rosenheim. Eine kleinere Gruppe von begeisterten Schülerinnen traf sich an einem Samstagmorgen und führte die japanische Austauschgruppe, welche aus Ichikawa über ZOOM live zugeschaltet war, durch Rosenheim. In Ichikawa halfen zwei Übersetzer, diesen Austausch umzusetzen. Die virtuelle Stadtführung machte allen Beteiligten sehr viel Freude, die Schülerinnen und Schüler in Deutschland und Japan konnten sich kennen lernen, Interessantes aus der anderen Kultur erfahren und auch zusammen lachen.
(Quelle: Pressemitteilung der Stadt Rosenheim / Beitragsfoto: Städtische Realschule für Mädchen Rosenheim)

 

 

Corona: 3G auf dem Schulgelände

Corona: Neue Regeln in den Schulen

Rosenheim / Landkreis – In den vergangenen Tagen wurden viele Eltern in Stadt- und Landkreis Rosenheim durch die Schulen ihrer Kinder über eine neue Anordnung des Gesundheitsamtes Rosenheim informiert. Demnach muss ein Corona-Ausbruch in einer Klasse nun erst ab 3 oder mehr Fällen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Außerdem heißt es in dem betreffenden Schreiben: „Im Falle eines positiven Coronatests müssen die Banknachbarn auf Grund der Maskenpflicht am Platz nicht mehr in Quarantäne.“ Wie kann das sein, in Zeiten extrem hoher Inzidenz und angespannter Lage in den Kliniken? Wir haben beim Landratsamt Rosenheim nachgefragt und haben folgende Antwort bekommen:

„Die Informationen, die von der Schule an die Eltern versandt wurden, sind richtig.Aufgrund der hohen Fallzahlen musste das Gesundheitsamt seine Arbeitsabläufe anpassen. Zum Teil sind einzelne Maßnahmen bzw. Anordnungen auch gar nicht mehr nötig.
Dazu zählt, dass eine intensivierte Testung bei positivem Selbsttest nicht mehr durch das Gesundheitsamt angeordnet werden muss, weil diese in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert ist.
Wenn ein PCR-Bestätigungstest positiv ausfällt, bedeutet das nicht mehr, dass ein Banknachbar in Quarantäne muss. Das liegt an der Wiedereinführung der Maskenpflicht, denn das Tragen einer Maske bietet weitgehenden Schutz vor einer Ansteckung.
Eine Konsequenz daraus ist, dass bei Einzelfällen eine Meldung an das Gesundheitsamt entbehrlich ist, weil keine Maßnahmen mehr angeordnet werden müssen.
Erst wenn mindestens drei Fälle in einen zeitlichen Zusammenhang auftreten, die möglicherweise auf einen schulischen Kontakt zurückzuführen sind, wird von einem Ausbruchsgeschehen ausgegangen. Hier kann weiterhin eine Klassenquarantäne ausgesprochen werden, deshalb ist die Schule angehalten, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen um das weitere Vorgehen zu besprechen.“

Weitere Informationen zum Thema „Corona“ finden sich auf der Startseite von www.landkreis-rosenheim.de: