Heute beginnt die Fledermausschutzzeit

Heute beginnt die Fledermausschutzzeit

Rosenheim / Landkreis / Bayern / Deutschland – Am heutigen 1. Oktober beginnt die Fledermausschutzzeit. Damit tritt wieder Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 39 Abs.6 in Kraft. Dies bedeutet, dass es bis zum 31. März nicht gestattet ist,  Höhlen und andere eventuelle Bewohnungen der Fledermäuse zu betreten. 

Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Kleine Hufeisennase oder Großes Mausohr – so außergewöhnlich wie ihre Namen sind auch die Tiere selbst. Immerhin sind sie die einzigen Säugetiere, die fliegen können. Leider sind von allen 25 bei uns heimischen Fledermausarten alle vom Aussterben bedroht.
Zu ihrem Schutz gibt es die Fledermausschutzzeit. Da die Fledermäuse im Winter kaum noch Nahrung draußen in der Kälte finden, ziehen sie sich bspw. in Höhlen zurück, um dort den Winter zu überstehen. Dabei reduzieren sie ihren Stoffwechsel auf ein Minimum.
Weckt oder stört man die kleinen Flatterer während dieser Phase, kann das dazu führen, das sie dadurch so viel Energie verbrauchen, dass sie im Frühjahr dann nicht mehr zu Kräften kommen und sterben.
Der genaue Wortlaut des betreffenden Paragraphen lautet: „Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche„. Mit diesem Gesetz werden neben den Fledermäusen natürlich auch noch viele andere Tiere geschützt, die sich ebenfalls in den kalten Monaten in Höhlen und ähnliches zurückziehen.

Verbot gilt auch für
Geocaching

Das Verbot gilt übrigens auch für das aktuell beliebte Geocaching, bei dem man mittels Smartphone oder einem GPS-Gerät anhand von Koordinaten nach „Schätzen“ sucht. Diese „Schätze“ werden natürlich auch mal gerne in Höhlen versteckt. Sollte derjenige, der ihn dort versteckt hat, diesen nicht während dieses Zeitraums selbst deaktivieren oder ein Verbot aussprechen, liegt es an den Suchern, diese Orte unbedingt zu meiden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfot re)

Und hier noch ein Basteltipp für unsere kleinen Leser, gefunden auf YouTube: eine Sockenfledermaus. Auch schon mal gut für Halloween:

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Weitere Informationen
Offene Feuer verboten

Offene Feuer verboten

Rosenheim / Landkreis  – In den Wäldern in der Region Rosenheim sind ab sofort keine offenen Feuer mehr erlaubt. Darauf hat das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim jetzt aufmerksam gemacht. Laut Deutschen Wetterdienst herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.

Rechtlich begründet wird das Verbot von offenen Feuer mit der Verordnung über die Verhütung von Bränden. Sollte es zu einem Feuer kommen, ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Laut Pressemitteilung des Landratsamts Rosenheim sollte wegen des Brennglaseffekts kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sind aufgefordert, die Zufahrten zu Wäldern freizuhalten und nur ausgewiesene Parkplätze zu benutzen. Auch deshalb, weil sich Grasflächen durch heiße Katalysatoren entzünden können.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

LBV: Bayern muss bleifrei werden

LBV: Bayern muss bleifrei werden

Hilpoltstein / Bayern – Mit dem Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April tritt die Ankündigung von Staatsministerin Michaela Kaniber in Kraft, dass bei der Jagd auf der gesamten bayerischen Staatswaldfläche ausschließlich bleifreie Büchsenmunition verwendet werden darf, und das verbunden mit einer einjährigen Übergangsfrist. „Dass die Bayerischen Staatsforsten mit einer letzten Übergangsphase in Zukunft bei der Jagd auf ihren Flächen auf bleihaltige Büchsenmunition verzichten, ist ein wichtiger erster Schritt für den Schutz der Greifvögel im Freistaat“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Kaniber hatte dies unter dem Eindruck der Auswilderung der ersten Bartgeier im Vorjahr angeordnet, da eine ihrer häufigsten Todesursachen eine Bleivergiftung ist. Damit vollzieht der Freistaat als deutschlandweit drittletztes Bundesland diese wichtige Schutzmaßnahme für seine Flächen. Eine Vorreiterrolle hingegen könnte Bayern beim Verzicht auf bleihaltige Munition auf seinen restlichen Flächen einnehmen, die von Privatjägerinnen und kommunalen Jägern bejagt werden. Erst in vier anderen Bundesländern ist dies bisher der Fall.

Leuchtturmprojekt zum Schutz
von See- und Steinadler

Die Bayerischen Staatsforsten konnten bei ihrer Umstellung auf viele positive Erfahrungen zurückgreifen, die ihre Jäger  seit einem gemeinsamen Leuchtturmprojekt mit dem LBV zum Schutz von See- und Steinadler sowie dem Bartgeier gesammelt haben. Seit 2020 wurde dabei auf 17 der 41 bayerischen Forstbetriebe, was in etwa einem Drittel der Staatswaldfläche entspricht, zum Schutz der seltenen Greifvogelarten nur noch mit bleifreier Büchsenmunition gejagt. „Dass die Umstellung auf bleifreie Jagdmunition problemlos und sehr erfolgreich funktioniert, zeigen die bayerischen Berufsjäger bei den Staatsforsten und auch in den Nationalparken, die schon lange bleifrei jagen und das unter teilweise schwierigsten Bedingungen im Hochgebirge“, so der LBV-Experte David Schuhwerk.

Jagdflächen des Staatswaldes machen 
nur ein Drittel der Waldfläche aus

Da die Jagdflächen des Staatswaldes im Freistaat allerdings nur ein Drittel der Waldfläche ausmachen, appelliert der LBV vor allem an alle Privatpersonen und an die Verantwortlichen der Körperschaftswälder, also Städte und Gemeinden, Kirchen und Stiftungen, ebenfalls umgehend freiwillig auf bleifreie Munition umzustellen, insofern dies noch nicht geschehen ist. „Da zwei Drittel der Wälder in Bayern von Privatjägerinnen und kommunalen Jägern bejagt werden, ist es ein genauso wichtiger Schritt, dass diese freiwillig auf bleihaltige Jagdmunition verzichten, wenn sie in Zukunft in ihren Revieren keine an Bleivergiftung verendeten Bartgeier, See- und Steinadler vorfinden wollen“, appelliert Norbert Schäffer. Für den Schutz seltener Vogelarten wäre eine komplett bleifreie Jagdausübung ein entscheidender Faktor zur Verbesserung ihrer Überlebensgrundlage. „Erst kürzlich wurde unter Mitarbeit des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung wieder eine große Studie veröffentlicht, die den erheblichen Einfluss von Bleivergiftungen auf Greifvogelpopulationen in Europa feststellt“, so David Schuhwerk weiter.

Zahlreiche Studien zu
bleifreier Munition

Alle Aussagen, die bleifreier Munition pauschal eine schlechtere Tötungswirkung, geringere Präzision, höhere Fluchtdistanz oder eine größere Gefährdung durch Querschläger zuordnen, sind durch zahlreiche Praxistests, Studien und Expertenaussagen widerlegt. Beispielsweise ergab eine DEVA-Studie (Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen) im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass es keinen signifikanten Unterschied im Abprallverhalten von bleihaltiger und bleifreier Büchsenmunition gibt.
Bei einer großangelegten Forschungsarbeit in mehreren Bundesländern zum Thema „Tötungswirkung bleifreier Büchsenmunition“, die ebenfalls im Auftrag des BMELV durchgeführt wurde, sowie der Nachfolgearbeit „Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse“, konnte eindeutig gezeigt werden, dass die jagdliche Tauglichkeit und Tötungswirkung nicht vom Geschossmaterial, sondern von der Geschosskonstruktion, und ganz wesentlich von den Fähigkeiten des Schützen oder der Schützin abhängt und somit an der Herstellung von bleifreien Geschossen zur tierschutzgerechten und jagdpraxiskonformen Verwendung kein Zweifel besteht. „Vor der Umstellung auf bleifreie Munition gibt es einiges zu beachten. Reinigung, Munitionswahl und ein sorgfältiger Test von verschiedenen Laborierungen der gewählten Geschosskonstruktion mittels Einschießens am Schießstand sind unerlässlich, um eine passende Kombination zu finden. Nach diesen Maßnahmen steht jedoch einer erfolgreichen Umstellung nichts mehr im Wege“, erklärt der LBV-Experte.

Symbolischer Verzicht der
Staatsforsten auf Bleischrot

Der derzeitige Verzicht der Staatsforsten auf bleihaltige Jagdmunition umfasst nicht den Einsatz von Schrotmunition. Deren Verwendung ist im Staatswald, außer durch eine EU-Regelung in oder im Umfeld von Feuchtgebieten, noch ausgenommen. Zwar ist der Einsatz äußerst gering, allerdings wäre es ein wichtiges Signal auch hier komplett auf bleihaltige Munition zu verzichten. „In ihrer Vorbildfunktion für alle bayerischen Jägerinnen und Jäger sollten die Staatsforsten nun auch noch auf die Verwendung von Bleischrot auf ihren Flächen verzichten, einfach als symbolischer Akt, um tatsächlich komplett bleifrei zu jagen“, wünscht sich David Schuhwerk.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Toter Geier gefunden

Toter Geier gefunden

Starnberg / Hilpoltstein – Im Landkreis Starnberg wurde ein toter Gänsegeier gefunden. Er wird nun im Auftrag des bayerischen Naturschutzbundes LBV untersucht. „Die häufigste Todesursache bei Geiern sind Vergiftungen durch bleihaltige Jagdmunition oder durch das verbotene Kontaktgift Carbofuran. Wir warten mit Spannung auf das Untersuchungsergebnis“, erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

So wurde der tote Gänsegeier gefunden. Foto: LBV

Nach Informationen des LBV wurde der tote Gänsegeier im Landkreis Starnberg entdeckt. Ein örtlicher Jäger hatte den Greifvogel geborgen und daraufhin sofort das Veterinäramt informiert. Er wurde umgehend eingefroren und wird nun am Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) in Oberschleißheim untersucht.

Herkungt des Vogels
ist unklar

Da der Vogel weder beringt noch besendert ist, ist seine Herkunft unklar. „Der Fund eines Gänsegeiers in Bayern im Winter ist absolut außergewöhnlich“, erklärt der LBV-Vorsitzende. Die nächsten Brutvorkommen der Aasfresser mit einer Flügelspannweite von rund 2,70 Metern liegen in Nordost-Italien an der Grenze zu Slowenien oder in Südfrankreich. „Einflüge von in Österreich übersommernden jungen Gänsegeiern, die vom Balkan stammen, gibt es immer mal wieder. Im Sommer 2017 und 2018 hatte sich eine größere Gruppe sogar bis nach Landsberg beziehungsweise ins Allgäu verirrt. Diese rund 90 Vögel überwintern dort aber nicht, was diesen Fund wirklich besonders macht“, so Schäffer.

Tödliche Gefahr auch für
Wally und Bavaria?

Er zeigt sich in Zusammenhang mit dem toten Tier auch besorgt über die beiden im Juni im Nationalpark Berchtesgaden ausgewilderten Bartgeier Wally und Bavaria. Sollte sich herausstellen, dass der Gänsegeier durch die Aufnahme an mit bleihaltiger Jagdmunition beschossenem Aas verendet ist, ist das genau die tödliche Gefahr, der auch alle bayerischen Bartgeier ausgesetzt sind. „Wir fordern deshalb, dass sich private Jäger und Kommunen umgehend dem Entschluss der Bayerischen Staatsforsten anschließen, und zukünftig auf die Nutzung von bleihaltiger Jagdmunition verzichten“, so Schäffer.
(Quelle: LBV / Beitragsbild: Bildarchiv LBV – Lorenz Wolfgang)

Anordnungen für „Spaziergang“

Anordnungen für „Spaziergang“

Wasserburg / Landkreis Rosenheim – Eine für den kommenden Montag, 4. Januar, geplante, nicht angemeldete Veranstaltung in Form eines „Laternenspaziergangs“ in Wasserburg darf nur stationär stattfinden. Das Landratsamt Rosenheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Begründet wird sie unter anderem mit dem deutlichen Konflikt- und Aggressionspotential, das zuletzt bei den montäglichen „Spaziergängen“ zu sehen gewesen sei.

 

Gemäß Allgemeinverfügung darf die Veranstaltung zwischen 18 Uhr und 20:30 Uhr in der Hofstatt in Wasserburg stattfinden. Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem sind alle an der Veranstaltung Teilnehmenden grundsätzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske.

Seit dem 29. November finden in Wasserburg jeden Montag unangemeldete Veranstaltungen statt, zu denen teils anonym in Telegram-Chatgruppen aufgerufen wurde. Während die ersten „Spaziergänge“ grundsätzlich friedlich abliefen, musste die Polizei bei den Versammlungen am 20. und 27. Dezember mehrfach ein Aufeinandertreffen der Teilnehmer mit den Teilnehmern einer angemeldeten Gegenversammlung verhindern, deeskalierend eingreifen und Kontrahenten trennen, um eine Auseinandersetzung zu verhindern. Problem sei  zudem gewesen, dass kein Versammlungsleiter zweifelsfrei festgestellt werden konnte.

Anonyme
Initiatoren

Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen, der schwer einschätzbaren Situation sowie der polizeilichen Feststellungen bei den vorangegangenen Versammlungen, hielt es das Landratsamt Rosenheim als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Wasserburg für erforderlich und auch verhältnismäßig, für die angekündigte sechste Versammlung am 3. Januar Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen und diese im Amtsblatt Nr. 47 zu veröffentlichen. Es kann auf der Landkreis-Homepage unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: re – entstand im Dezember bei einer ähnlichen Veranstaltung in Rosenheim )