Masken-Streit eskaliert

Masken-Streit eskaliert

Rosenheim – In einem Geschäft in der Kufsteiner Straße eskalierte ein Maskenstreit. Ein 65-jähriger Schweizer ging, nach den Angaben der Polizei, ohne Mund- und Nasenbedeckung in den Verkaufsraum. Von der 54-jährigen Mitarabeiterin wurde er geben, eine entsprechende Bedeckung anzulegen. Der Mann sei sofort aggressiv geworden und habe geschrien, dass er aufgrund einer ärztlichen Befreieung keine Maske tragen müsse. Die Verkäuferin habe daraufhin dem Schweizer angeboten, die Kassenabwicklung außerhalb des Verkaufsraums vorzunehmen, um den Hygieneschutz zu wahren. Dabei sei der 65-jährige immer aggressiver und wütender geworden. Zuletzt habe er sogar den Verkaufstresen gestürmt und sei auf die Mitarbeiterin körperlich losgegangen. Ein weiterer Kunde habe den Mann gerade noch zurückhalten können. Die Polizei wurde verständigt. Nun wird gegen den 65-jährigen wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung ermittelt. Der hilfreiche Zeuge verließ noch vor Eintreffen der Beamten den Laden.
(Quelle: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Impflicht – Jobverlust!?

Impflicht – Jobverlust!?

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Ab Mitte März gilt eine sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Ob Arzt, Krankenschwester, häusliche Pflege, Therapeut, Hausmeister oder Reinigungskraft – wer dann nicht geimpft ist, dem droht Jobverlust. Wir haben mit einer Rosenheimerin gesprochen, die das betrifft.

Die große Mehrheit des Personals in Kliniken und Heimen ist der Online-Befragung des Robert-Koch-Insituts (RKI) zufolge bereits geimpft. Nur noch rund 4 Prozent sind demnach ungeimpft. Insgesamt sind das aber dann doch wieder gar nicht so wenig Menschen.
In der Region Rosenheim fand in der vergangenen Woche in der vergangenen Woche eine Unterschriftenaktion statt mit Menschen, denen aufgrund der Corona-Impfpflicht am 15. März die Freistellung von der Arbeit oder Kündigung droht ( wir berichteten). Stand heute sind dabei sogar 850 Unterschriften zusammengekommen, wurde uns heute von den Initiatoren dieser Aktion mitgeteilt. Die Unterschriften sollen demnächst Daniela Ludwig, Bundestagsabgeordnete für Stadt und Landkreis Rosenheim, übergeben werden.
Eine derjenigen, die diese Aktion unterstützt, ist die Rosenheimerin Eva Meier (Name von der Redaktion geändert) Auch von ihr haben wir in der Vergangenheit schon berichtet.
Sie hat sich mittlerweile bereits beim Arbeitsamt beraten lassen, wie es denn nun für sie weitergehen könnte. „Keiner weiß eigentlich schon Genaues“, erzählt sie. Die Politik versuche auch bei Freistellung durch den Arbeitgeber den umgeimpften Pflegepersonal das Leben schwer zu machen, indem es eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes anbringen wolle. „Ich finde das persönlich unmöglich, da wir ja völlig sinnlos genötig werden“, so Eva Meier dazu. Unter dem Strich bleibe ihr wohl von ihrer hochqualifizierten Ausbildung am Schluss nichts mehr übrig: „Entweder kann ich eine neue Ausbildung beginnen, auf eigene Kosten umschulen oder zukünftig als Hilfsarbeiter mein Geld verdienen.“
Fakt ist nach jetzigem Stand der Dinge: Mitarbeiter im Pflegebereich, die bis 19. März keinen Impfnachweis vorlegen können, werden dann von ihrem Arbeitgeber an des Gesundheitsamt gemeldet. Wie es danach weitergeht und ob es eventuell Handlungsspielraum für einzelnde Einrichtungen geben wird, steht aktuell noch nicht fest.
In den RoMed-Kliniken hat es bereits vereinzelte Kündigungen aufgrund der angekündigten Impfpflicht gegeben, wurde innpuls.me auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Kündigunswelle würde sich aber noch nicht abzeichnen: „Aktuell bewegen sich die Kündigungen im Durchschnittsbereich.“

Neue Quarantäneregelung an Schulen

Neue Quarantäneregelung an Schulen

Rosenheim / Bayern – Neue Quarantäneregelungen an den Schulen in Bayern. Schüler können sich, ab sofort, wenn sie enge Kontaktperson waren und symptomfrei sind, am 5. Tag freitesten und mit einem negativen Testergebnis die Schule wieder besuchen.
Für Mitarbeiter gilt diese Regelung ab dem 7. Tag.

Überbrückungshilfe beantragen

Überbrückungshilfe beantragen

Rosenheim – Die Überbrückungshilfe III Plus ist als Überbrückungshilfe IV verlängert worden und umfasst nun auch den Förderzeitraum Januar bis März 2022. Mit der Überbrückungshilfe IV werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen (mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020) im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie unterstützt. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen, wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 01. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Zu beachten ist, dass die Überbrückungshilfe IV nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, o.ä.) beantragt werden kann und dass die Antragsfrist für Erstanträge am 30. April 2022 endet
.
Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim)

2G-Regel auch in Thermen gefordert

2G-Regel auch in Thermen gefordert

Bad Füssing / Bayern – Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) fordert für die Bäder und Thermen in den Heilbädern und Kurorten die Einführung der 2-G-Regel wie auch in der Gastronomie.  „Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, in der Gastronomie die 2 G-Regel zu belassen, war absolut richtig“, so der BHV-Vorsitzende, Landrat Peter Berek.  „Das muss jetzt aber endlich auch für unsere Thermen und Bäder gelten. Denn ebenso wie die Gastronomie sind wir kein Pandemietreiber, das hat die Auswertung der Luca-App ergeben. Dennoch gilt für uns die 2G plus-Regel. Und nicht nur das: Wir haben auch eine maximale Auslastung von 25 Prozent als Auflage. Damit ist kein Bad und keine Therme auch nur annähernd wirtschaftlich zu betreiben.“ 

Berek verwies darauf, dass die Heilbäder und Kurorte im Jahr 2020 die ersten waren, die mit großem Aufwand ausführliche Hygienekonzepte erstellt und auch umgesetzt hätten. „Dazu gab es auch Ortstermine mit Vertretern der Staatsregierung. Wir haben die Konzepte, und sie sind sehr gut. Wir verstehen nicht, warum wir jetzt schlechter behandelt werden als die Gastronomie.“ Im Jahr 2020 durften zwischen 50 Prozent und maximal zwei Drittel der Garderobenschränke in den Bädern und Thermen belegt sein. „Jetzt sind wir bei 25 Prozent – warum man das so verschärft hat, ist für uns völlig unverständlich. Unsere Konzepte sorgen für ausreichend Sicherheit in unseren Einrichtungen“

„Konzepte müssen
schlüssig sein“

Eine lückenlose Kontrolle von 2G sei für die Betreiber der bayerischen Thermen selbstverständlich und werde auch von unseren Besuchern akzeptiert. Sie sollte so schnell wie möglich für Thermen und Bäder eingeführt werden. „Wir haben für viele Maßnahmen und Einschnitte bei der Bekämpfung der Pandemie Verständnis“, betonte der BHV-Vorsitzende. „Wir tragen auch vieles mit, und wir verstehen auch, dass es die Politik nicht leicht hat. Aber Konzepte müssen auch schlüssig und nachvollziehbar sein. 2 G in der Gastronomie und 2 G plus mit scharfen Auflagen in den Thermen und Bädern ist aber weder schlüssig noch nachvollziehbar. Hier fordern wir Korrekturen, und zwar so schnell wie möglich.“
(Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Heilbäder Verband / Beitragsfoto: Kur- und Gästeservice Bad Füssing)

Corona: Aktuelle Zahlen

Corona: Aktuelle Zahlen

Rosenheim / Landkreis / Region – Hier die aktuellen Corona-Zahlen für den heutigen Montag, 17. Januar, 2022:

7-Tage-Inzidenz:
Stadt Rosenheim: 713,9 (Vortage:709,2/676,2/691,9/632,2/501,6/ 427,7)
Landkreis Rosenheim: 635,0 (Vortage: 630,4/618,2/622,0/545,6/466,5)
Landkreis Traunstein: 438,9 (Vortage: 419,2/433,8/415,2/383,1/324,0)
Landkreis Mühldorf: 597,5 (Vortage: 560,6/500,5/558,0/503,1/443,8/395,8)
Landkreis Berchtesgadener Land: 429,8 (Vortage: 397,8/374,3/306,6/272,7)
(Quelle: RKI, Stand 17. Jan.)

Gemeldete hospitalisierte Fälle der letzten 7 Tage in  Bayern:
357 (+12,3 %) / Vortage: 364 (+10,3 % ) / 351 (+13,6% ) / 336 (-7,2 %)
(Quelle: lgl.bayern.de, Stand: 16. Jan – Veränderung zur Vorwoche.)

Anzahl belegter Intensivbetten durch bestätigte Covid-19-Fälle in Bayern:
407 (-20,7 %) / Vortage:425 (-19,3 %) / 430 (-20,8%) / 443 (-18,9 %)
(Quelle: lgl.bayern.de, Stand: 16. Jan – Veränderung zur Vorwoche)

Omikron-Fälle kumuliert seit KW 46
Nachweise (Seq.): 2944 (Vortage: 2253/1786/1582/902/647/575)
Verdacht (PCR): 33.973 (Vortage:25.507/21449/18808/12102/8377/6962)
Gesamt: 36.917 (Vortage: 27.760/23235/20390/13004/9024/7537)
(Quelle: RKI, Stand: 14. Januar)

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