Warnstreik im ÖPNV in Bayern: Einschränkungen am Montag, 2. Februar 2026

Warnstreik im ÖPNV in Bayern: Einschränkungen am Montag, 2. Februar 2026

Rosenheim / München / Bayern -Für Montag, 2. Februar 2026, hat die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in ganz Bayern zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Betroffen sein können laut ver.di alle Verkehrsunternehmen, in denen der Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N Bayern) Anwendung findet. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte von rund 9.000 Beschäftigten in über 20 Unternehmen.

Voraussichtlich betroffene Verkehrsmittel am morgigen Tag:
  • München (MVG): U-Bahn, Tram und Bus bis zur Liniennummer 199
  • U-Bahn bleibt aus Sicherheitsgründen zunächst außer Betrieb
  • Tram-Einsatz abhängig von verfügbarem Personal, Priorität auf Linie 20
  • Busbetrieb teilweise möglich, aber unregelmäßig
  • Landshut (Stadtwerke): Busbetrieb voraussichtlich nicht möglich
Nicht vom Warnstreik betroffen:
  • MVV-Regionalbus (alle Liniennummern ab 200)
  • S-Bahn
  • Regionalzüge (RE, RB)
  • Rosenheim: Alle Busse verkehren regulär, die Verkehrsgesellschaft Rosenheim ist nicht bestreikt (Stand: Instagram-Meldung der VGR). Wir berichteten. 

Hintergrund zum Tarifkonflikt:

Die Forderungen von ver.di beinhalten eine Entgeltsteigerung von 668,75 Euro sowie eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Ziel ist es, Lohnunterschiede innerhalb der Unternehmen auszugleichen, die Einstiegsgehälter im Fahrdienst in Bayern an die von Baden-Württemberg anzupassen und die Belastungen im Schichtbetrieb durch längere Mindestruhezeiten und verbesserte Gesundheitsschutzmaßnahmen zu reduzieren.

Hinweise für Fahrgäste:

Reisende sollten sich am Streiktag aktuell informieren, alternative Verkehrsmittel nutzen, Fahrgemeinschaften bilden oder – wenn möglich – Home Office einplanen. Aktuelle Informationen gibt es in der MVV-App, über die MVV-Fahrplanauskunft oder auf den Webseiten von MVG (www.mvg.de) und Stadtwerke Landshut (www.stadtwerke-landshut.de)
(Quellen: MVV, MVG, Stadtwerke Landshut, ver.di Bayern, Innpuls.me (29.01.2026) / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)

ÖPNV-Streik. ver.di ruft in Bayern zu Streiks im kommunalen Nahverkehr auf

ÖPNV-Streik. ver.di ruft in Bayern zu Streiks im kommunalen Nahverkehr auf

Bayern – In der aktuellen Tarifrunde bei den kommunalen Nahverkehrsunternehmen ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Beschäftigten für Montag, 02. Februar 2026 in ganz Bayern zu ganztägigen Warnstreiks auf.

Betroffen sein können laut einer aktuellen Pressemitteilung von ver.di Bayern alle Verkehrsunternehmen, in denen der Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) Anwendung findet. Insbesondere in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Bamberg, Passau, Landshut und Schweinfurt ist demnach mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Die S-Bahnen sind nicht betroffen, da diese von der Deutschen Bahn betrieben werden.

Und mit Blick auf Rosenheim: Der Stadtverkehr Rosenheim meldet aktuell auf Instagram, dass die Verkehrsgesellschaft Rosenheim am Montag, 2. Februar, nicht bestreikt wird. Alle Busse verkehren regulär.

Der Tarifvertrag Nahverkehr findet in über 20 Unternehmen Anwendung und regelt damit die Entgelte und Arbeitsbedingungen von ca. 9.000 Beschäftigten.

Das sind die Forderungen von ver.di

ver.di fordert eine Entgeltsteigerung von 668,75€ sowie eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. „Mit der Anhebung der Löhne würden Differenzen im Lohngefüge beglichen werden: Zum einen die, die innerhalb des Personals in den Werkstätten der Stadtwerkekonzerne besteht. Zum anderen könnten die Einstiegsgehälter im Fahrdienst in Bayern zu denen in Baden-Württemberg aufschließen. Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit und die Verlängerung der Mindestruhezeit auf elf Stunden würden der hohen Belastung im Schichtbetrieb entgegenwirken und wären somit ein wichtiges Element im Rahmen des Gesundheitsschutzes“, heißt es dazu in der Pressemitteilung.
Bereits im vergangenen Jahr fanden Gespräche zwischen ver.di und dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) statt. Im Rahmen dieser hatte ver.di gefordert, die Lohnsteigerungen aus dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst auf den Nahverkehr zu übertragen (Gehaltssteigerung von ca. 5,8% in zwei Schritten), um im Jahr 2026 ausschließlich über die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu verhandeln. ver.di hatte dabei unterschiedliche Kompromisswege vorgeschlagen, die von den Arbeitgebern kategorisch abgelehnt wurden.

„Die Eskalation in der Tarifrunde liegt allein in der Verantwortung der Verhandler*innen auf der Seite der Arbeitgeber*innen“, so Katharina Wagner, Branchenkoordinatorin Busse und Bahnen. „Wir haben im letzten Jahr deutlich gemacht, dass wir die Arbeitsbedingungen und die Löhne der Beschäftigten in Bayern mit einer langfristigen Strategie verbessern und sichern wollen. Dies wäre über die Verabredung verschiedener Etappenziele möglich gewesen. Einzig zu einem Tarifabschluss, bei dem uns die Bedingungen diktiert werden, waren wir nicht bereit.“ Sinan Öztürk, stellvertretener Landesbezirksleiter ver.di Bayern betont: „Wir erwarten ein positives Signal der Arbeitgeber*innen schon vor der zweiten Verhandlungsrunde am 13. Februar 2026 und kein Mauern der anderen Seite, andernfalls ist mit steigender Intensität der Streiks in den kommenden Tagen und Wochen zu rechnen.“
(Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Deutschlandweiter Warnstreik am Montag (10.3.2025): Flughafen München betroffen

Deutschlandweiter Warnstreik am Montag (10.3.2025): Flughafen München betroffen

München / Bayern – Die Gewerkschaft Verdi hat für den morgigen Montag (10.3.2024) zu einem 24 Stunden dauernden Warnstreik an 13 deutschen Flughäfen aufgerufen. Auch der Flughafen München ist betroffen. 

Wie der Flughafen München aktuell informiert, ist damit am morgigen Montag, 10. März, mit erheblichen Einschränkungen des regulären Passagierverkehrs zu rechnen.
Die Fluggesellschaften würden derzeit an Sonderflugplänen arbeiten. Passagieren wird dringen empfohlen, sich über den Flugstatur bei ihrer Airline zu informieren.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Streik am Flughafen: Diese Rechte haben Betroffene

Streik am Flughafen: Diese Rechte haben Betroffene

München / Bayern / Deutschland –  Keine guten Nachrichten für diejenigen, die schon am Freitag (28.2.2025) in die Winter- oder Faschingsferien starten: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik angekündigt – von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr. Bereits in den vergangenen Tagen kam es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen. Flugreisende müssen daher mit kurzfristigen Änderungen und Flugausfällen rechnen. Die ADAC Juristen erklären, welche Rechte Betroffene in diesem Fall haben und ob sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen können.

Grundsätzlich haben Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechte-Verordnung. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht kontrollieren kann.

Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Externe Streiks (zum Beispiel von Flughafenpersonal oder Fluglotsen): Diese gelten in der Regel als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
  • Interne Streiks (zum Beispiel des Airline-Personals): Diese können als unternehmerische Entscheidung gewertet werden. In diesem Fall kann eine Entschädigungspflicht bestehen.

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen.
Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten – wenn nötig per Bahn oder Bus. Falls sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern.
  • Betreuungsleistungen: Verpflegung oder Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für Getränke und Mahlzeiten).

Möchte man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den genannten Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über den ADAC Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Streiks im öffentlichen Dienst – Auswirkungen in Rosenheim spürbar

Streiks im öffentlichen Dienst – Auswirkungen in Rosenheim spürbar

Rosenheim – Der Streik im öffentlichen Dienst ist in Rosenheim spürbar. Nachdem auch die Müllabfuhr am vergangenen Donnerstag ihre Arbeit aussetzte, quellen aktuell viele Mülltonnen über (unser Beitragsbild). Weitere Streiks sind angekündigt. 

Am vergangenen Donnerstag (6.9.2025) rief die Gewerkschaft Verdi in Bayern zum Streik im öffentlichen Dienst auf. Beschäftigte der Stadtverwaltung, der RoMed-Klinik und von Kindergärten legten die Arbeit nieder. Es gab einen Demonstrationszug durch die Stadt (wir berichteten).
Auch die Müllabfuhr legte an diesem Tag die Arbeit nieder. Die Route wird nun erst eine Woche später – am Donnerstag, 13. Februar – bedient. Die Folge: aktuell sind viele Mülleimer in der Stadt übervoll. 
Und der Streik geht in der kommenden Woche wohl in die nächste Runde und soll sogar ausgeweitet werden. Betroffen könnte nach aktuellen Informationen auch wieder Rosenheim sein.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)

Süßwarenindustrie: Trotz bayernweiter Warnstreikwelle keine Tarifeinigung

Süßwarenindustrie: Trotz bayernweiter Warnstreikwelle keine Tarifeinigung

Bayern – Auch die 2. Verhandlungsrunde brachte kein Ergebnis für die rund 5.600 Beschäftigten in der bayerischen Süßwarenindustrie. Dabei war dem Termin eine ausgedehnte Warnstreikwelle durch die bayerischen Betriebe vorangegangen. 

Zu den tarifgebundenen Süßwarenbetrieben in Bayern gehören unter anderem Lorenz Snack World, Trolli, Brandt Schokoladen GmbH, Lebkuchen Schmidt, Lamberts, Piasten, Stollwerck etc. 
„Das Angebot des Arbeitgeberverbandes war mit 2,8 Prozent in den ersten 12 Monaten und 2,1 Prozent für weitere 12 Monate sowie 40 Euro mehr für die Auszubildenden wurde von der NGG Tarifkommission bereits in der vorangegangenen Verhandlung abgelehnt. Ein neues Angebot wurde nicht vorgelegt. 
Laut Verhandlungsführer der NGG Bayern, Mustafa ÖZ, sei es nicht nachvollziehbar, dass gerade in diesen, für die Beschäftigten unsicheren Zeiten, die Arbeitgeber an extrem langen Laufzeiten festhalten. „Was nun folgt ist eine zweite Warnstreikwelle, die es in sich haben wird“, so Öz weiter. Die Beschäftigten seien richtig sauer und wollten nun ihren Unmut vor dem Werkstoren der Betriebe weiter Luft machen: „Die Branche hat 2022 / 2023 Rekordumsätze zu verzeichnen und wir sollen mit Almosen vertröstet werden?“ Gerade Lebensmittel, Mieten und Energiekosten seien weiterhin teuer wie nie. Deshalb sei die Gewerkschaftsforderung 9,9 Prozent, mindestens jedoch 360 Euro mehr Entgeld für Azubis, 190 Euro pro Ausbildungsjahr mehr bei einer Laufzeit von 12 Monaten auch mehr als berechtigt. „Wir werden nun den Druck in der Tarifrunde weiter spürbar erhöhen“, so Öz..
Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 15. Oktober 2024 geplant. 
(Quelle: Pressemitteilung NGG / Beitragsbild: Symbolfoto re)