Landkreis Rosenheim: Daxenfeuer wieder erlaubt

Landkreis Rosenheim: Daxenfeuer wieder erlaubt

Landkreis Rosenheim – Im Landkreis Rosenheim besteht aktuell keine hohe Waldbrandgefahr mehr. Das Landratsamt Rosenheim hat deshalb das Verbot für Daxenfeuer wieder aufgehoben. Das Anzünden von Daxenfeuern ist ab sofort wieder möglich.

Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung hatte das Verbot erlassen, nachdem auf der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im Landkreis Rosenheim überwiegend die Gefahrenstufe 4 angezeigt worden war (wir berichteten). Diese steht für eine hohe Waldbrandgefahr.

Da sich die Gefahrenlage inzwischen entspannt hat, kann die Regelung nun wieder aufgehoben werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Hohe Waldbrandgefahr: Was gilt in Rosenheim beim Grillen?

Hohe Waldbrandgefahr: Was gilt in Rosenheim beim Grillen?

Rosenheim – Die Waldbrandgefahr in der Region bleibt hoch. Nachdem der Landkreis Rosenheim am Donnerstag (30.7.2026) ein Verbot von Daxen- und Brauchtumsfeuern angekündigt hatte, zieht nun auch die Stadt Rosenheim nach. Grund ist die aktuell hohe Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5, die laut Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes derzeit für Rosenheim gilt.

Doch was bedeutet das konkret für den Alltag? Darf man beispielsweise jetzt noch grillen? Diese Frage erreichte Innpuls.me von einem Leser. Wir haben deshalb bei der Stadt Rosenheim nachgefragt.
Die Antwort der Stadt: Ein generelles Grillverbot gibt es aktuell nicht. Grillen wird nicht als offenes Feuer gewertet, da ein Grill als begrenzte beziehungsweise „befriedete“ Feuerstelle gilt. Dennoch ist angesichts der hohen Waldbrandgefahr besondere Vorsicht geboten.

Daxen- und Brauchtumsfeuer bis auf Weiteres verboten

Das von der Stadt Rosenheim ausgesprochene Verbot betrifft Daxen- und Brauchtumsfeuer. Diese dürfen so lange nicht durchgeführt werden, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird.
Zusätzlich weist die Stadt darauf hin, dass offene Feuer in Wäldern grundsätzlich nicht erlaubt sind. Bei offenen Feuerstellen in Waldnähe muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zum Wald eingehalten werden. Außerdem müssen offene Feuerstätten jederzeit unter Aufsicht stehen. Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.

Vorsicht vor Funkenflug und heißen Fahrzeugteilen

Die Stadt Rosenheim bittet außerdem darum, kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückzulassen. Durch den sogenannten Brennglaseffekt können Glasstücke bei entsprechender Sonneneinstrahlung einen Brand auslösen.
Auch die Zufahrtswege zu Wäldern sollen für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden. Die Stadt bittet darum, ausschließlich ausgewiesene Parkflächen zu nutzen. Trockene Grasflächen können durch heiße Fahrzeugteile entzündet werden.
Die aktuelle Situation zeigt damit: Auch wenn Grillen nach Auskunft der Stadt Rosenheim derzeit nicht grundsätzlich verboten ist, bleibt ein besonders sorgfältiger Umgang mit Feuer und Glut wichtig.

Wetter könnte für Entspannung sorgen

Die aktuelle Waldbrandgefahr könnte sich mit Blick auf die Wetterprognosen allerdings schnell entspannen. Bereits für die Nacht sind Regenfälle angekündigt. Ob und in welchem Umfang dadurch die Gefahrenlage sinkt, hängt jedoch von der tatsächlichen Niederschlagsmenge ab. Bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird, gelten die aktuellen Regelungen weiter.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

Hohe Waldbrandgefahr: Daxenfeuer im Landkreis Rosenheim ab sofort verboten

Hohe Waldbrandgefahr: Daxenfeuer im Landkreis Rosenheim ab sofort verboten

Landkreis Rosenheim – Wegen der aktuell hohen Waldbrandgefahr gilt im Landkreis Rosenheim ab sofort ein Verbot für das Anzünden von Daxenfeuern. Darauf weist das Landratsamt Rosenheim am Donnerstag (30.7.2026) hin. Grundlage ist die Verordnung über die Verhütung von Bränden.

Nach Angaben des Rosenheimer Landratsamts herrscht in den kommenden Tagen überwiegend eine hohe Waldbrandgefahr. Deshalb gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Wer in der Nähe von Wäldern ein offenes Feuer entzündet, muss einen Mindestabstand von 100 Metern zum Wald einhalten. Offene Feuer dürfen zudem niemals unbeaufsichtigt bleiben. Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.
Das Landratsamt appelliert außerdem an Ausflügler, ausschließlich ausgewiesene Parkplätze zu nutzen und Zufahrten zu den Wäldern freizuhalten. Auch heiße Katalysatoren von Fahrzeugen können trockenes Gras entzünden und so Brände auslösen.

Nach der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes gilt für den Landkreis Rosenheim derzeit überwiegend die Waldbrandgefahrenstufe 4. Diese steht für eine hohe Waldbrandgefahr.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim: Daxenfeuer verboten

Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim: Daxenfeuer verboten

Landkreis Rosenheim – Wegen der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr gelten im Landkreis Rosenheim ab sofort (24.6.2026) strenge Vorsichtsmaßnahmen. Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt weist darauf hin, dass insbesondere das Entzünden von Daxenfeuern verboten ist.

Hintergrund ist die aktuelle Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes. Demnach liegt im Landkreis derzeit überwiegend die Gefahrenstufe 4, was einer hohen Waldbrandgefahr entspricht. Für Teile des Landkreises wird sogar die höchste Stufe 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt.
Auch im Umgang mit offenen Feuern gelten klare Regeln: In Waldnähe ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Offene Feuerstellen müssen zudem jederzeit beaufsichtigt werden. Beim Verlassen muss das Feuer vollständig gelöscht sein.

Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Ausflügler nur ausgewiesene Parkplätze nutzen sollen, damit Zufahrten zu Wäldern frei bleiben. Zudem könne bereits ein heißer Fahrzeugkatalysator trockene Grasflächen entzünden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim – Landratsamt warnt vor offenem Feuer

Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim – Landratsamt warnt vor offenem Feuer

Rosenheim – Im Landkreis Rosenheim besteht in den kommenden Tagen aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Das Landratsamt Rosenheim warnt daher ausdrücklich vor dem Entzünden offener Feuer im Wald und in Waldnähe.

Besonders betroffen sind derzeit Teile des Landkreises, in denen laut Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes die Gefahrenstufen 3 und 4 erreicht werden – das entspricht einer mittleren bis hohen Gefahr.
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung weist darauf hin, dass das Anzünden sogenannter Daxenfeuer verboten ist. Auch bei anderen offenen Feuerstellen gilt in Waldnähe ein Mindestabstand von 100 Metern.

Zudem müssen Feuer jederzeit beaufsichtigt werden und vollständig erloschen sein, bevor der Platz verlassen wird. Ausflügler werden gebeten, ausschließlich ausgewiesene Parkplätze zu nutzen und Zufahrten zu Wäldern freizuhalten. Auch heiße Fahrzeugkatalysatoren können trockenes Gras entzünden.
Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um besondere Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bahndamm bei Surberg fängt Feuer – aktuell hohe Waldbrandgefahr

Bahndamm bei Surberg fängt Feuer – aktuell hohe Waldbrandgefahr

Surberg / Landkreis Traunstein – Ein Flächenbrand entlang der Bahnstrecke München–Salzburg hat am Samstagabend (23.5.2026)  die Feuerwehr Surberg beschäftigt. Rund 50 Quadratmeter Wiesenfläche gerieten nahe der Ortschaft Oed (Landkreis Traunstein) in Brand. Verletzt wurde niemand.

Die Einsatzkräfte wurden gegen 19 Uhr mit dem Stichwort „B2 – Brand Bahndamm“ alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr standen laut Einsatzbericht etwa 50 Quadratmeter Wiesenfläche entlang der Bahnlinie in Flammen. Mit den beiden Löschfahrzeugen aus Surberg konnte das Feuer rasch eingedämmt und gelöscht werden.

Nachalarmiertes Tanklöschfahrzeug sichert Wasserversorgung

Aufgrund der schwierigen Löschwasserversorgung an der Einsatzstelle wurde zusätzlich ein Tanklöschfahrzeug aus Traunstein nachgefordert. Damit stand ausreichend Wasser für die Löscharbeiten zur Verfügung. Die Bahnstrecke musste für die Dauer des Einsatzes kurzzeitig gesperrt werden. Nach rund einer Stunde waren die Maßnahmen der Feuerwehr abgeschlossen.

Neben etwa 30 Einsatzkräften der Feuerwehren Surberg und Traunstein waren auch die Kreisbrandinspektion des Landkreises Traunstein, eine Rettungswagenbesatzung sowie Beamte der Polizei Traunstein und der Bundespolizei vor Ort. Ein Bahnmanager nahm ebenfalls den Sachverhalt auf. Verletzte gab es nicht.

Kreisfeuerwehrverband warnt vor hoher Waldbrandgefahr

Der Kreisfeuerwehrverband Traunstein weist angesichts der aktuellen Wetterlage mit hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit auf die weiterhin erhöhte Waldbrandgefahr in der Region hin. In weiten Teilen des Landkreises gilt derzeit eine hohe Gefahrenstufe, die nach Prognosen auch in den kommenden Tagen bestehen bleiben dürfte.

Bereits kleine Unachtsamkeiten könnten ausreichen, um Brände auszulösen, so der Hinweis der Feuerwehr. Besonders wichtig sei es daher, offenes Feuer zu vermeiden, keine Zigarettenreste in der Natur wegzuwerfen und Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abzustellen. Zudem sollten Wald- und Forstwege stets freigehalten werden, um Einsatzfahrzeugen die Zufahrt zu ermöglichen.
Wer Rauch oder ein Feuer bemerkt, sollte umgehend den Notruf 112 wählen.
(Quelle: Pressemitteilung Kreisfeuerwehrverband Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)