Bei den drei Rosenheimer Stadtteilkirchen am Inn, am Wasen und am Zug finden alleine am 24. Dezember 25 Christmetten, Andachten und Krippenfeiern statt. Eine einheitliche Regelung, unter welchen Bedingungen die Weihnachtsgottesdienste im zweiten Jahr der Corona-Pandemie stattfinden, gibt es nicht. Selbst von Kirche zu Kirche können sich die Regeln unterscheiden. Vor dem Besuch eines Gottesdienstes empfiehlt sich darum auf jeden Fall der Blick in den Pfarrbrief. Hier jetzt aber schon mal ein kurzer Überblick:
Die Stadtteilkirche am Inn, dazu zählen St. Nikolaus, St.Hedwig und Heilige Familie, wendet 3G-Plus an. Die Teilnahme ist damit nur mit Impf- oder Genesenennachweis oder gültigem PCR-Test möglich. Ein einfacher Schnelltest reicht nicht. Bei Kindern unter zwölf Jahren und Schülern, die regelmäßig in der Schule getestet werden, entfällt die Nachweispflicht
Es müssen keine Abstände eingehalten werden. Dafür besteht dauerhaft FFP2-Maskenpflicht, das bedeutet auch beim Singen muss die Maske aufbleiben. Anmeldung zu den Gottesdiensten muss man sich nicht.
Die Pfarei Heilige Familie in der Kastenau bietet am 24. Dezember um 16 Uhr eine Kinderkrippenfeier im Freien vor dem Pfarrheim an, mit Abstand, aber ohne G.
Ebenfalls ein guter Tipp für Menschen, die sich aufgrund der aktuellen Situation vor einem Besuch in geschlossenen Räumen scheuen oder nicht gegen Corona geimpft sind, ist der traditionelle Auftritt der Bläsergruppe nach der Christmette in St.Nikolaus (Beginn 23 Uhr mit 3Gplus) gegen Mitternacht auf dem Max-Josefs-Platz. Da sind dann alle Gläubigen gleichermaßen willkommen.
Hier geht es zur Gottesdienstordnung der Stadtteilkirche am Inn: