Hofleiten, Stephanskirchen, 1940

Hofleiten, Stephanskirchen, 1940

Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Mit unserer heutigen fotografischen Zeitreise nehmen wir Euch mit zu unseren eigenen Wurzeln. Auf dem Foto zu sehen ist die Hofleiten – Rordorfer Straße – in Stephanskirchen direkt zwischen Inn und Schloßberg.
Das Foto entstand im Jahr 1940 beim Hochwasser. Das kleine Häuschen, an dem das Boot vorbeischippert, ist das Zuhause unserer Vorfahren. Sein Bestehen ist bereits um 1700 herum dokumentiert. Wir sind die stolzen Nachfahren der Innflösser. Einst haben sie in diesem Haus zusammen mit ihren Pferden gewohnt. Gebaut ist es unteren Teil noch mit „Bochkugeln“ – also Steinen aus dem Inn. Ein Bild an die Wand zu hängen ist darum nach wie vor eine Herausforderung.
(Beitragsbild: re)

Spendengelder ausbezahlt

Spendengelder ausbezahlt

Landkreis Rosenheim – 2021 war bei uns in Stadt und Landkreis Rosenheim leider auch das Jahr der Unwetter. Der Landkreis Rosenheim hat noch kurz vor Weihnachten gut 150000 Euro an Geschädigte des Hochwassers im Juli ausgezahlt. Betroffen von dem Hochwasser waren 20 Gemeinden. Das Geld stammt aus Spendenmitteln, die dem Landkreis zur Verfügung gestellt wurden.

Die Entscheidung, wie die Spenden zu verteilen sind, übernahm ein Vergabeausschuss. Ihm gehören die Bürgermeister der vier vom Hochwasser hauptbetroffenen Gemeinden Bad Endorf, Bruckmühl, Kolbermoor und Bad Aibling an, sowie Vertreter der Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim und Kreisbrandrat Richard Schrank.
Das Gremium prüfte 34 Anträge. 28 davon wurden bewilligt und 153.120 Euro ausbezahlt. Sechs Anträge stellte der Vergabeausschuss zurück. Hier müssen die Antragsunterlagen ergänzt werden, in der Regel durch Gutachten der Versicherungen. Noch haben Geschädigte die Möglichkeit, Anträge auf Spendengelder zu stellen und zwar per E-Mail unter finanzen@lra-rosenheim.de. Die Eingabefrist endet Ende Januar.
Finanzielle Hilfen aus den Spendengeldern sind dann möglich, wenn der durch Hochwasser entstandene Schaden nicht anderweitig, also durch Leistungen von Versicherungen oder des Staates, gedeckt wird. Der Vergabeausschuss bewilligt in der Regel 20 Prozent der eingereichten Schadenssumme. Das liegt daran, weil der Freistaat Bayern ein „Programm zur Unterstützung vom Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen“ aufgelegt hat. Über dieses Programm ist ein Ersatz von bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden möglich. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim)